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   KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86   

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https://dejure.org/1986,4141
KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86 (https://dejure.org/1986,4141)
KG, Entscheidung vom 03.12.1986 - 24 W 6057/86 (https://dejure.org/1986,4141)
KG, Entscheidung vom 03. Dezember 1986 - 24 W 6057/86 (https://dejure.org/1986,4141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil ohne Sicherheitsleistung; Anforderungen an den Begriff der Säumnis; Bestellung eines Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1338
  • NJW-RR 1987, 757 (Ls.)
  • MDR 1987, 329
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.10.1975 - VII ZR 242/73
    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Allerdings ist nach gefestigter Rechtsprechung die Säumnis auch in einem solchen, der Vorschrift des § 337 ZPO zuzuordnenden Falle zu verneinen (vgl. RGZ 166, 246, 248; BAG, NJW 1965, 1041; BGH, NJW 1976, 196).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 1976, 196), der sich der Senat anschließt, ist auch anerkannt, daß eine Verspätung des Anwalts dann nicht als Säumnis zu beurteilen ist, wenn der Anwalt darauf vertrauen konnte und darauf vertraut hatte, daß sein Gegenanwalt den örtlichen Gerichtsgebrauch beachten werde, wonach gegen eine durch einen Kollegen vertretene Partei erst 15, Minuten nach der festgesetzten Terminszeit und nur nach telefonischer Rückfrage im Büro des Gegenanwalts ein Versäumnisurteil beantragt werden soll, sowie das anwaltliche Standesrecht, wonach es unzulässig ist, gegen eine von einem Kollegen desselben Landgerichtsbezirks vertretene Partei ein Versäumnisurteil zu erwirken, wenn dies nicht rechtzeitig vorher angedroht worden ist.

  • BGH, 29.10.1973 - NotZ 4/73

    Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten im FGG -Verfahren

    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Dazu ist nicht die Vorlegung einer Vollmachtsurkunde nötig, sondern es genügt auch eine nur aus den Umständen ersichtliche Unterrichtung und Verlautbarung, wie durch Einreichen eigener Schriftsätze, Auftreten vor Gericht usw. (BGHZ 61, 308 = NJW 1974, 240 m.w.N.).
  • BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 109/64

    Vollmachtloser Vertreter - Einstweilige Zulassung - Prozeßführung - Hinausweisung

    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Allerdings ist nach gefestigter Rechtsprechung die Säumnis auch in einem solchen, der Vorschrift des § 337 ZPO zuzuordnenden Falle zu verneinen (vgl. RGZ 166, 246, 248; BAG, NJW 1965, 1041; BGH, NJW 1976, 196).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Ob das Landgericht die Sache zur Terminsstunde erneut aufgerufen hat, kann offen bleiben, da für den Beklagten zur Terminsstunde niemand anwesend war und damit auch ein Aufruf den ordnungsgemäß geladenen Beklagten effektiv nicht in die Lage versetzt hätte, den Termin auch wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 42, 364, 371).
  • KG, 26.09.1983 - 24 W 4684/83
    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Ohne Sicherheitsleistung darf die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil nur dann eingestellt werden, wenn neben den besonderen Voraussetzungen des § 719 Abs. 1 Satz 2 ZPO die in § 707 Abs. 1 Satz 2 ZPO festgelegten allgemeinen Voraussetzungen vorliegen (vgl. Senat, Beschluß vom 26. September 1983 - 24 W 4684/83 -, JurBüro 1984, 138 f. = MDR 1984, 61 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 12.02.1974 - 11 W 1/74
    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Zwar wird die Anfechtung eines die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffenden Beschlusses ausnahmsweise dann zugelassen, wenn das Erstgericht die gesetzlichen Voraussetzungen seines Ermessens völlig verkannt hat, dem angefochtenen Beschluß also die gesetzliche Grundlage fehlt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1974, 1339; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 707 Rdn. 23 m.w.N.), Ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • RG, 12.03.1941 - IV 317/40

    Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß die Partei durch einen

    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Allerdings ist nach gefestigter Rechtsprechung die Säumnis auch in einem solchen, der Vorschrift des § 337 ZPO zuzuordnenden Falle zu verneinen (vgl. RGZ 166, 246, 248; BAG, NJW 1965, 1041; BGH, NJW 1976, 196).
  • OLG Köln, 23.08.2006 - 11 U 134/05

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten in anhängigem Verfahren bei fehlender

    Die Streitverkündeten haben sich im Mahnverfahren als Prozessbevollmächtigte des Beklagten zu 1) bestellt (Bl. 5 unten/6 oben; zum Begriff des Bestellens KG NJW 1987, 1338, 1339).
  • OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06

    Zustellungsvollmacht im Wohnungseigentumsverfahren

    Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte, wenn er sich durch ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln gegenüber dem Gericht zum Prozessbevollmächtigen bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; KG NJW 1987, 1338, 1339: Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6).
  • LG München I, 14.07.2004 - 9 O 2754/04
    Zur Bestellung als Prozessbevollmächtigter genügt, dass das Gericht bzw. der Gegner vom Vertretungsverhältnis Kenntnis erlangen; einer Vollmachtsurkunde bedarf es nicht, sondern nur einer aus den Umständen ersichtliche Unterrichtung und Verlautbarung (im Anschluss an BGH, NJW 1987, S. 1338/1339 zu § 176 ZPO a.F.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. insbesondere BGH NJW 1987, Seite 1338, 1339 zu § 176 ZPO a. F.) geschieht die "Bestellung" zum Prozessbevollmächtigten so und wird dadurch vollzogen, dass dem Gericht bzw. dem Gegner von dem Vertretungsverhältnis Kenntnis gegeben wird.

  • BGH, 27.06.1990 - VIII ZR 122/89

    Unwirksamkeit eines Kaufvertrags im Anwendungsbereich des EKG bei fehlender

    Soweit das BerGer. einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch (oben 1 b bb), für den Art. 49 EKG nicht gelten würde (BGH, NJW 1987, 1338 = LM EKG Nr. 13 = WM 1987, 1254, 1255 unter II a bb = BGHREKGG Art. 49 Abs. 1 Ausschlußfrist 1), verneint, kann seine Entscheidung, wie bereits ausgeführt, jedenfalls mit der gegebenen Begründung nicht aufrecht erhalten werden.
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2022 - 5 U 28/21

    Die Säumung des beklagten Versicherers ist nicht unverschuldet, wenn sein

    Dann kann auch ein ordnungsgemäßer Aufruf zur Terminsstunde bzw. erneuter Aufruf nach Ablauf der Wartezeit in und vor dem Saal die ordnungsgemäß geladene Beklagte effektiv nicht in die Lage versetzen, den Termin auch wahrzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 -, BVerfGE 42, 364 (371); KG Berlin, NJW 1987, 1338).
  • KG, 13.05.1994 - 1 W 1913/93

    Festsetzung der Kosten eines gerichtlichen Vergleichs; Anforderungen an die

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