Rechtsprechung
KG, 03.12.2007 - 24 U 71/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Notare Bayern
, S. 49
WEG § 1 Abs. 2, Abs. 3
Zweckbestimmung einer Sondereigentumseinheit als "Gewerbewohnung" - openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 1 Abs 2 WoEigG, § 1 Abs 3 WoEigG
Zweckbestimmung einer Sondereigentumseinheit als ?Gewerbewohnung?
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 1 Abs. 2, Abs. 3
Zweckbestimmung einer Sondereigentumseinheit als "Gewerbewohnung" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839a Abs. 1; WEG § 1 Abs. 2; WEG § 1 Abs. 3
Schadensersatz wegen falscher Angaben im Verkehrswertgutachten bei grober Fahrlässigkeit des Gutachters - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Regelungen über die zulässige Nutzung
- Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen grob fahrlässiger Erstattung eines unrichtigen Gutachtens; Unrichtigkeit eines Verkehrswertgutachtens zu einer Wohnung in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft; Nichtvornahme eines Wertabschlags für nicht vorhandene Einrichtungen und Anlagen; Auslegung eines Grundbucheintragungs zur Feststellung einer Zweckbestimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Alternativ-Zweckbestimmung der Nutzungsart in Teilungserklärung zulässig! (IMR 2008, 202)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.08.2007 - 19 O 51/07
- KG, 03.12.2007 - 24 U 71/07
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10
Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger bei …
Diese Rechtsprechung hat der 24. Zivilsenat allerdings nicht aufrechterhalten, denn in dem Beschluss vom 3. Dezember 2007 (WuM 2008, 165) hat er ausgeführt, die Umwandlung von Wohnungs- in Teileigentum und umgekehrt stelle eine Änderung des durch die Gemeinschaftsordnung festgelegten Gebrauchs und folglich eine Inhaltsänderung im Sinne des § 5 Abs. 4 WEG dar.Ihr fehlte deshalb die Grundlage, wenn eine Bestimmung der Nutzungsart in der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung auch gänzlich unterbleiben könnte, wie es der 24. Zivilsenat des Kammergerichts in der Entscheidung vom 3. Dezember 2007 (a.a.O.) ausgeführt hat.
- OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10 Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt und das unbeachtet gelassen hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH NJW 1994, 2023; KG WuM 2008, 165); unter "jeder" ist in diesem Zusammenhang nicht jede beliebige Person, sondern ein Sachverständiger des entsprechenden Sachgebiets zu verstehen (…Bayerlein a.a.O. Rdn. 35).
- LG Berlin, 11.09.2018 - 55 S 130/17
Sondereigentum: Betrieb einer Wurstbude ist erlaubt!
Dies kann in der Weise erfolgen, dass entweder auf eine Zweckbestimmung im engeren Sinne überhaupt verzichtet wird oder alternative Gebrauchsmöglichkeiten erlaubt und zum Beispiel eine Nutzung sowohl zu Wohnzwecken als auch zu anderen Zwecken in der Teilungserklärung ausdrücklich zugelassen wird (KG v. 3.12.2007 - 24 U 71/07, WuM 2008, 165, - juris Tz. 8).