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   KG, 03.12.2009 - 12 U 32/09   

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https://dejure.org/2009,13153
KG, 03.12.2009 - 12 U 32/09 (https://dejure.org/2009,13153)
KG, Entscheidung vom 03.12.2009 - 12 U 32/09 (https://dejure.org/2009,13153)
KG, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 12 U 32/09 (https://dejure.org/2009,13153)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung bei einer Kollision zwischen einem Rechtsabbieger und einem unberechtigt die Busspur benutzenden Geradeausfahrers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem Abbieger und dem unberechtigten Nutzer einer Busspur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem Abbieger und dem unberechtigten Nutzer einer Busspur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abbiegen über Sonderfahrstreifen und Unfall

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unfall beim Abbiegen über Sonderfahrstreifen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 03.12.2009 - 12 U 32/09
    aa) Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02- KGR 2004, 269; vgl. auch KG (22. ZS), KGR 2004, 38= MDR 2004, 533; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus KG, 03.12.2009 - 12 U 32/09
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Gerichts keine absolute Gewissheit und keinen Ausschluss jeder Möglichkeit des Gegenteils erfordert, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, also einen so hohen Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2000, 953).
  • KG, 12.01.2004 - 12 U 211/02

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nachholung einer von der ersten Instanz unterlassenen

    Auszug aus KG, 03.12.2009 - 12 U 32/09
    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen; es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223; Thomas/ Putzo, a.a.O., § 286 Rn 3, 5).
  • KG, 05.06.2000 - 12 U 9266/98

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Rechtsabbiegers mit einem rechts

    Auszug aus KG, 03.12.2009 - 12 U 32/09
    23 3. Zutreffend hat das Landgericht die Verteilung der Verschuldensanteile mit 1:2 zu Lasten des Klägers angenommen und insoweit zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 5. Juni 2000 - 12 U 9266/98 - KGR 2001, 244) verwiesen.
  • KG, 03.12.2007 - 12 U 191/07

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen Linksabbieger und

    Auszug aus KG, 03.12.2009 - 12 U 32/09
    Die vom Kläger angesprochene Rechtsprechung bezieht sich allein auf die Fälle des Begegnungsverkehrs (Linksabbieger kollidiert mit Geradeausfahrer, der unberechtigt den Sonderstreifen benutzt; vgl. Senat Urteil vom 3. Dezember 2007 - 12 U 191/07 - NZV 2008, 297).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus KG, 03.12.2009 - 12 U 32/09
    aa) Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02- KGR 2004, 269; vgl. auch KG (22. ZS), KGR 2004, 38= MDR 2004, 533; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 03.12.2009 - 12 U 32/09
    aa) Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02- KGR 2004, 269; vgl. auch KG (22. ZS), KGR 2004, 38= MDR 2004, 533; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).
  • KG, 14.12.2017 - 22 U 31/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines ausparkenden mit einem den

    Denn diesem steht das Durchfahrtsrecht nach § 9 Abs. 3 Satz 2 StVO nicht zu (vgl. 12. Zivilsenat, Beschluss vom 03. Dezember 2009 - 12 U 32/09 -, juris Rdn. 20).
  • KG, 30.08.2010 - 12 U 175/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall in einer Kreuzung bei abrupter

    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (Senat, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 12 U 32/09, Juris Rn. 10; NJOZ 2008, 782, 784).
  • AG Berlin-Mitte, 10.07.2023 - 20 C 218/22
    So darf er beispielsweise einer Partei mehr glauben als einem beeideten Zeugen oder trotz mehrerer bestätigender Zeugenaussagen das Gegenteil einer Beweisbehauptung feststellen (vgl. KG, Beschluss vom 03.12.2009 -12 U 32/09- juris-Rn. 11; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 286 Rn 13).
  • LG Karlsruhe, 25.01.2019 - 6 O 165/18

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Zusammenstoß mit Rechtsüberholer beim

    Diese ist grundsätzlich auch von einem Rechtsabbieger zu beachten (OLG Hamm aaO., KG, Beschluss vom 03.12.2009 - 12 U 32/09, NZV 2010, 345).
  • KG, 29.06.2010 - 12 U 186/09

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Reparaturkostenersatz für den

    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (Senat, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 12 U 32/09, Juris Rn. 10; NJOZ 2008, 782, 784).
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