Rechtsprechung
   KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,62394
KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12 (https://dejure.org/2013,62394)
KG, Entscheidung vom 04.01.2013 - 6 U 103/12 (https://dejure.org/2013,62394)
KG, Entscheidung vom 04. Januar 2013 - 6 U 103/12 (https://dejure.org/2013,62394)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,62394) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Justizvollzugsbeamten im offenen Vollzug; Verweisung auf eine Tätigkeit im geschlossenen Strafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 4 U 166/99

    Berufsunfähigkeit einer Postbotin - unzulässiger Verweis auf Nischenarbeitsplatz

    Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
    Denn gemäß § 1 (1) dieser Bedingungen liegt Berufsunfähigkeit vor, "wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außer Stande ist, ihrem zuletzt vor Eintritt dieses Zustandes ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nachzugehen." Diese Regelung gilt, zumal die Bedingungen im weiteren eine so genannte Beamtenklausel nicht enthalten, auch für versicherte Beamte; jedenfalls könnte ein verständiger Versicherungsnehmer dies nicht anders verstehen (vgl. dazu OLG Frankfurt VersR 2006, 916 - 918, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 27; OLG Hamburg VersR 2002, 556 - 557, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 3; OLG Düsseldorf VersR 2001, 972, zitiert nach juris, dort Rdz. 18).
  • OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Täuschungsanfechtung - Angaben zu

    Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der Anfechtungs- und Rücktrittsrechte der Berufsunfähigkeitsversicherung im vorliegenden Regressprozess dem Beklagten obliegt (Klageerwiderung des Beklagten vom 01.02.2010, Bd. I Bl. 41 d.A.; vgl. zur Beweislast des Versicherers im Deckungsprozess: OLG Koblenz NVersZ 2001, 503 - 504, zitiert nach juris, dort Rdz. 8) und dass er diesen Beweis nicht hat führen können.
  • OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 7 U 151/03

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit

    Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
    Denn gemäß § 1 (1) dieser Bedingungen liegt Berufsunfähigkeit vor, "wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außer Stande ist, ihrem zuletzt vor Eintritt dieses Zustandes ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nachzugehen." Diese Regelung gilt, zumal die Bedingungen im weiteren eine so genannte Beamtenklausel nicht enthalten, auch für versicherte Beamte; jedenfalls könnte ein verständiger Versicherungsnehmer dies nicht anders verstehen (vgl. dazu OLG Frankfurt VersR 2006, 916 - 918, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 27; OLG Hamburg VersR 2002, 556 - 557, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 3; OLG Düsseldorf VersR 2001, 972, zitiert nach juris, dort Rdz. 18).
  • OLG Koblenz, 30.07.1999 - 10 U 462/98

    Berufsunfähigkeit eines Beamten

    Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
    Der gegenteiligen Ansicht des OLG Koblenz (VersR 1999, 1399 - 1401, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 26/28) ist deshalb nicht zu folgen; diese stellt - mit den Auslegungsmaximen für Versicherungsbedingungen und der vorbenannten Rechtsprechung des BGH nicht vereinbar - fest, dass ein Beamter im Sinne der Versicherungsbedingungen, die keine Beamtenklausel enthalten, erst dann als berufsunfähig anzusehen ist, wenn er nicht mehr statuswahrend weiterverwendet werden kann, also allgemein dienstunfähig ist.
  • OLG Hamburg, 31.10.2001 - 9 U 5/01

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
    Denn gemäß § 1 (1) dieser Bedingungen liegt Berufsunfähigkeit vor, "wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außer Stande ist, ihrem zuletzt vor Eintritt dieses Zustandes ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nachzugehen." Diese Regelung gilt, zumal die Bedingungen im weiteren eine so genannte Beamtenklausel nicht enthalten, auch für versicherte Beamte; jedenfalls könnte ein verständiger Versicherungsnehmer dies nicht anders verstehen (vgl. dazu OLG Frankfurt VersR 2006, 916 - 918, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 27; OLG Hamburg VersR 2002, 556 - 557, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 3; OLG Düsseldorf VersR 2001, 972, zitiert nach juris, dort Rdz. 18).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2001 - 12 U 179/00

    Zurechnung des Wissens eines Versicherungsagenten; Abgrenzung vom

    Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
    Denn diese Zeugen hatten jeweils noch eine konkretere Erinnerung an das jeweilige Antragsgespräch und konnten die Angaben des Zeugen P... zu seiner üblichen Vorgehensweise nicht bestätigen (vgl. zu dieser Konstellation OLG Karlsruhe VersR 2002, 737 - 738, zitiert nach juris, dort Rdz. 7).
  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
    Diese Auslegung legt auch der Bundesgerichtshof (VersR 2007, 821 - 824, zitiert nach juris, dort Ls. 1 und Rdz. 25 und 28) zugrunde, wenn er feststellt, dass es sich bei der Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinne um einen eigenständigen Rechtsbegriff handelt, der weder mit Dienstunfähigkeit noch mit Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Sinne des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts gleichgesetzt werden darf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht