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KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Justizvollzugsbeamten im offenen Vollzug; Verweisung auf eine Tätigkeit im geschlossenen Strafvollzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.05.2012 - 31 O 389/09
- KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
- KG, 19.02.2013 - 6 U 103/12
- BGH, 27.05.2015 - IV ZR 271/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 4 U 166/99
Berufsunfähigkeit einer Postbotin - unzulässiger Verweis auf Nischenarbeitsplatz
Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
Denn gemäß § 1 (1) dieser Bedingungen liegt Berufsunfähigkeit vor, "wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außer Stande ist, ihrem zuletzt vor Eintritt dieses Zustandes ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nachzugehen." Diese Regelung gilt, zumal die Bedingungen im weiteren eine so genannte Beamtenklausel nicht enthalten, auch für versicherte Beamte; jedenfalls könnte ein verständiger Versicherungsnehmer dies nicht anders verstehen (…vgl. dazu OLG Frankfurt VersR 2006, 916 - 918, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 27;… OLG Hamburg VersR 2002, 556 - 557, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 3; OLG Düsseldorf VersR 2001, 972, zitiert nach juris, dort Rdz. 18). - OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Täuschungsanfechtung - Angaben zu …
Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der Anfechtungs- und Rücktrittsrechte der Berufsunfähigkeitsversicherung im vorliegenden Regressprozess dem Beklagten obliegt (Klageerwiderung des Beklagten vom 01.02.2010, Bd. I Bl. 41 d.A.; vgl. zur Beweislast des Versicherers im Deckungsprozess: OLG Koblenz NVersZ 2001, 503 - 504, zitiert nach juris, dort Rdz. 8) und dass er diesen Beweis nicht hat führen können. - OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 7 U 151/03
Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit …
Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
Denn gemäß § 1 (1) dieser Bedingungen liegt Berufsunfähigkeit vor, "wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außer Stande ist, ihrem zuletzt vor Eintritt dieses Zustandes ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nachzugehen." Diese Regelung gilt, zumal die Bedingungen im weiteren eine so genannte Beamtenklausel nicht enthalten, auch für versicherte Beamte; jedenfalls könnte ein verständiger Versicherungsnehmer dies nicht anders verstehen (vgl. dazu OLG Frankfurt VersR 2006, 916 - 918, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 27;… OLG Hamburg VersR 2002, 556 - 557, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 3;… OLG Düsseldorf VersR 2001, 972, zitiert nach juris, dort Rdz. 18).
- OLG Koblenz, 30.07.1999 - 10 U 462/98
Berufsunfähigkeit eines Beamten
Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
Der gegenteiligen Ansicht des OLG Koblenz (VersR 1999, 1399 - 1401, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 26/28) ist deshalb nicht zu folgen; diese stellt - mit den Auslegungsmaximen für Versicherungsbedingungen und der vorbenannten Rechtsprechung des BGH nicht vereinbar - fest, dass ein Beamter im Sinne der Versicherungsbedingungen, die keine Beamtenklausel enthalten, erst dann als berufsunfähig anzusehen ist, wenn er nicht mehr statuswahrend weiterverwendet werden kann, also allgemein dienstunfähig ist. - OLG Hamburg, 31.10.2001 - 9 U 5/01
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsrente
Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
Denn gemäß § 1 (1) dieser Bedingungen liegt Berufsunfähigkeit vor, "wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außer Stande ist, ihrem zuletzt vor Eintritt dieses Zustandes ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nachzugehen." Diese Regelung gilt, zumal die Bedingungen im weiteren eine so genannte Beamtenklausel nicht enthalten, auch für versicherte Beamte; jedenfalls könnte ein verständiger Versicherungsnehmer dies nicht anders verstehen (…vgl. dazu OLG Frankfurt VersR 2006, 916 - 918, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 27; OLG Hamburg VersR 2002, 556 - 557, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 3;… OLG Düsseldorf VersR 2001, 972, zitiert nach juris, dort Rdz. 18). - OLG Karlsruhe, 23.10.2001 - 12 U 179/00
Zurechnung des Wissens eines Versicherungsagenten; Abgrenzung vom …
Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
Denn diese Zeugen hatten jeweils noch eine konkretere Erinnerung an das jeweilige Antragsgespräch und konnten die Angaben des Zeugen P... zu seiner üblichen Vorgehensweise nicht bestätigen (vgl. zu dieser Konstellation OLG Karlsruhe VersR 2002, 737 - 738, zitiert nach juris, dort Rdz. 7). - BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06
Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der …
Auszug aus KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
Diese Auslegung legt auch der Bundesgerichtshof (VersR 2007, 821 - 824, zitiert nach juris, dort Ls. 1 und Rdz. 25 und 28) zugrunde, wenn er feststellt, dass es sich bei der Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinne um einen eigenständigen Rechtsbegriff handelt, der weder mit Dienstunfähigkeit noch mit Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Sinne des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts gleichgesetzt werden darf.