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   KG, 04.01.2018 - 1 W 190 - 191/17, 1 W 190/17, 1 W 191/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,567
KG, 04.01.2018 - 1 W 190 - 191/17, 1 W 190/17, 1 W 191/17 (https://dejure.org/2018,567)
KG, Entscheidung vom 04.01.2018 - 1 W 190 - 191/17, 1 W 190/17, 1 W 191/17 (https://dejure.org/2018,567)
KG, Entscheidung vom 04. Januar 2018 - 1 W 190 - 191/17, 1 W 190/17, 1 W 191/17 (https://dejure.org/2018,567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 Abs 1 Nr 4 PStG, § 33 S 1 Nr 3 PStV, § 35 Abs 1 S 1 PStV, § 4 Abs 6 S 1 AufenthV
    Geburtseintrag der Kindesmutter: Anerkennung eines Document de Voyage pour les Réfugiés Palestiniens der Republik Libanon als Passersatzpapier zum Identitätsnachweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Verfahren des Standesamts bei Beurkundung einer Geburt ohne geeignete Nachweise zu Angaben über die Eltern des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PStV § 35 Abs. 1 S. 1
    Verfahren des Standesamts bei Beurkundung einer Geburt ohne geeignete Nachweise zu Angaben über die Eltern des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahren des Standesamts bei Beurkundung einer Geburt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 945
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 16.05.2017 - 1 W 338/16

    Geburtsregistereintrag: Berichtigung des mit dem Zusatz "Identität nicht

    Auszug aus KG, 04.01.2018 - 1 W 190/17
    Zwar kann auch ein nicht nachgewiesener Name durch einen anderen nicht nachgewiesenen Namen mit dem Zweifelszusatz nach § 35 Abs. 1 PStV berichtigt werden (Senat, FamRZ 2017, 1526).
  • KG, 22.09.1998 - 1 W 583/98

    Anspruch auf Adelsbezeichnung trotz Nichtverwendung der Bezeichnung lange Zeit

    Auszug aus KG, 04.01.2018 - 1 W 190/17
    Es ist voller Beweis erforderlich; Gaubhaftmachung reicht nicht aus (Senat, StAZ 2013, 80; NJW-RR 1999, 1307; OLG Hamm, StAZ 2015, 110; OLG Köln, StAZ 2007, 178; Schleswig-Holsteinisches OLG, FGPrax 2014, 28).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 91.13

    Zulassungsbegehren; Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen;

    Auszug aus KG, 04.01.2018 - 1 W 190/17
    Die persönliche Unterschrift des Passinhabers ist ein identitätsstiftendes Merkmal, weil sie - grundsätzlich reproduzierbar - von der Person stammt, ihre Zugehörigkeit zu dem Ausweispapier bekräftigt sowie je nach Art der Herstellung des Ausweispapiers und des Ausstellungsverfahrens auch ein Merkmal für die Echtheit des Ausweises ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2013 - OVG 7 N 91.13 - bei juris, dort Rdn. 10).
  • OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13

    Anforderungen an den Nachweis der Identität der Mutter bei Eintragung der Geburt

    Auszug aus KG, 04.01.2018 - 1 W 190/17
    Es ist voller Beweis erforderlich; Gaubhaftmachung reicht nicht aus (Senat, StAZ 2013, 80; NJW-RR 1999, 1307; OLG Hamm, StAZ 2015, 110; OLG Köln, StAZ 2007, 178; Schleswig-Holsteinisches OLG, FGPrax 2014, 28).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 126/15

    Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer

    Auszug aus KG, 04.01.2018 - 1 W 190/17
    Einem solchen ohne einschränkenden Zusatz ausgestellten Reiseausweis für Ausländer nach § 5 Abs. 1 AufenthaltsVO kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Identifikationsfunktion zu, so dass er als Passersatzpapier ein zum Nachweis der Identität des Inhabers grundsätzlich geeignetes Beweismittel ist; allerdings reiche er als alleiniges Beweismittel regelmäßig nicht aus (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2017 - XII ZB 126/15 -, NJW 2017, 3152).
  • OLG Köln, 10.11.2006 - 16 Wx 213/06

    Nachweis der Unrichtigkeit bei Berichtigung des Geburtenbuchs - erläuternder

    Auszug aus KG, 04.01.2018 - 1 W 190/17
    Es ist voller Beweis erforderlich; Gaubhaftmachung reicht nicht aus (Senat, StAZ 2013, 80; NJW-RR 1999, 1307; OLG Hamm, StAZ 2015, 110; OLG Köln, StAZ 2007, 178; Schleswig-Holsteinisches OLG, FGPrax 2014, 28).
  • KG, 05.09.2023 - 1 W 221/23

    Anforderungen an den Nachweis der Identität der Eltern eines Kindes als

    Ein von der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgestellter Reisepass - "Passport" bzw. "Travel Document" - ist zum Nachweis der Identität seines Inhabers nicht geeignet, wenn er im Inland nicht anerkannt wird und es dem Inhaber möglich und zumutbar ist, einen anerkannten Pass oder ein Passersatzpapier - hier von der Arabischen Republik Syrien ausgestelltes "Document de Voyage pour les Réfugiés Palestiniens" oder "Travel Document for Palestinian Refugees" - zu erlangen (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 4. Januar 2018 - 1 W 190-191/17, StAZ 2018, 379).

    aa) Die in den Geburtenregistereintrag aufzunehmenden Personenstandsangaben sind primär den vorzulegenden Geburtsurkunden zu entnehmen, während die ebenfalls zu verlangenden Personaldokumente dem Nachweis dienen, dass die sich aus den Geburtsurkunden ergebenden Personenstandsangaben den Personen zuzuordnen sind, die diese für sich in Anspruch nehmen (Senat, Beschluss vom 4. Januar 2018 - 1 W 190-191/17 - StAZ 2018, 379).

    Es ist schon wegen der fehlenden eigenhändigen Unterschrift der Inhaberin nicht zum Identitätsnachweis geeignet (Senat, Beschluss vom 4. Januar 2018 1 W 190-191/17 - StAZ 2018, 379, 380).

  • KG, 13.09.2023 - 1 W 221/23

    Von der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgestellter Reisepass als

    Ein von der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgestellter Reisepass - "Passport" bzw. "Travel Document" - ist zum Nachweis der Identität seines Inhabers nicht geeignet, wenn er im Inland nicht anerkannt wird und es dem Inhaber möglich und zumutbar ist, einen anerkannten Pass oder ein Passersatzpapier - hier von der Arabischen Republik Syrien ausgestelltes "Document de Voyage pour les Réfugiés Palestiniens" oder "Travel Document for Palestinian Refugees" - zu erlangen (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 4. Januar 2018 - 1 W 190-191/17, StAZ 2018, 379).(Rn.18) (Rn.20).

    aa) Die in den Geburtenregistereintrag aufzunehmenden Personenstandsangaben sind primär den vorzulegenden Geburtsurkunden zu entnehmen, während die ebenfalls zu verlangenden Personaldokumente dem Nachweis dienen, dass die sich aus den Geburtsurkunden ergebenden Personenstandsangaben den Personen zuzuordnen sind, die diese für sich in Anspruch nehmen (Senat, Beschluss vom 4. Januar 2018 - 1 W 190-191/17 - StAZ 2018, 379).

    Es ist schon wegen der fehlenden eigenhändigen Unterschrift der Inhaberin nicht zum Identitätsnachweis geeignet (Senat, Beschluss vom 4. Januar 2018 1 W 190-191/17 - StAZ 2018, 379, 380).

  • LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20

    Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren zur

    Bestärkt werden diese Erwägungen durch den Beschluss des Kammergerichts vom 4. Januar 2018 (Az.: 1 W 190/17 und 1 W 191/17 - juris Rn. 10).
  • KG, 12.09.2023 - 1 W 72/23

    Klage gegen Asyl-Folgeantrag: Nachweis der Identität des Ausländers

    b) Die von den Eltern zu verlangenden Personaldokumente - Personalausweis, Reisepass oder andere anerkannte Passersatzpapiere - dienen dabei dem Nachweis, dass die von ihnen beanspruchten Personalien ihnen tatsächlich auch zuzuordnen sind (Senat, Beschluss vom 4. Januar 2018 - 1 W 190-191/17 - StAZ 2018, 379).

    Zum Identitätsnachweis ist die ID-Karte zudem ungeeignet, weil sie von der Inhaberin nicht unterschreiben worden ist (Senat, Beschluss vom 4. Januar 2018 1 W 190-191/17 - StAZ 2018, 379, 380).

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