Rechtsprechung
   KG, 04.02.2005 - 5 W 13/05   

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https://dejure.org/2005,1847
KG, 04.02.2005 - 5 W 13/05 (https://dejure.org/2005,1847)
KG, Entscheidung vom 04.02.2005 - 5 W 13/05 (https://dejure.org/2005,1847)
KG, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - 5 W 13/05 (https://dejure.org/2005,1847)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verstöße gegen marktregelnde Vorschriften sind unlauterer Wettbewerb

  • heise.de (Pressebericht, 17.04.2005)

    Online-Händler darf Reklamationsfrist nicht willkürlich verkürzen

  • heise.de (Pressebericht, 17.04.2005)

    Online-Händler darf Reklamationsfrist nicht willkürlich verkürzen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reklamationen nur innerhalb von einer Woche? - Klausel ist unwirksam: Kunden benötigen Zeit, um die Ware zu prüfen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Kunde kann Mängel bei Versandware längere Zeit geltend machen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Versandhandel: 14 Tage Umtauschfrist

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch Verwendung einer verbraucherfeindlichen AGB-Klausel

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Online-Händler darf Reklamationsfrist nicht willkürlich verkürzen

  • beck.de (Leitsatz)

    Rügefrist für Mängel in Online-AGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Mängeln im Internet-Versandhandel

Besprechungen u.ä. (3)

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rügefristen im Online-Handel

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    AGB auf den Prüfstand: Rügefristen und Vorleistungspflichten

  • ius-it.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit von AGB-Klauseln über Anzeige- und Rügefristen von Mängeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 677
  • MMR 2005, 466
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 22.06.2004 - 5 W 88/04

    AGB-Klausel über Mängelanzeigefrist eines Computerhändlers unwirksam

    Auszug aus KG, 04.02.2005 - 5 W 13/05
    Soweit der Senat in seinem noch zu §§ 1, 3 UWG a.F. ergangenen Beschluss vom 22. Juni 2004 - 5 W 88/04 - eine von Vorstehendem abweichende Auffassung vertreten hat, wird daran nicht festgehalten.
  • BGH, 08.07.1998 - VIII ZR 1/98

    Formularmäßige Abwälzung der Nachnahmekosten im Versandhandel; Formularmäßige

    Auszug aus KG, 04.02.2005 - 5 W 13/05
    Denn der Käufer kann in solchem Fall die Wochenfrist nicht vollständig zur Prüfung und Überlegung ausnutzen, sondern muss die etwaige Mängelanzeige so rechtzeitig abgeben, dass sie noch vor Büroschluss des letzten Tages der Frist bei dem Verkäufer eingeht (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 139, 190 = NJW 1998, 3119; Palandt/Heinrichs, BGB, 64.Aufl., § 309 Rdn.71; Bamberger/Roth/Becker, BGB § 309 Rdn.43; Erman/Roloff, BGB, 11.Aufl., § 309 Rdn.115, jew. m.w.N; s.a. BGH EBE/BGH 2005, 18 zu einer Zweiwochenfrist bei einem Bauvertrag).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2012 - 2 U 45/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Möbelhändlers: Wirksamkeit einer

    Der Entscheidung des Kammergerichts vom 04.02.2005 (5 W 13/05, KGR 2005, 284 = MDR 2005, 677) lässt sich nicht entnehmen, dass - wie die Beklagte meint - nach wie vor eine Wochenfrist ausreiche, denn das KG hat ausgesprochen, dass jedenfalls ( Hervorhebung durch den Senat ) solche Klauseln der Inhaltskontrolle nicht standhalten, die dem Käufer nur eine tatsächliche Prüfungs- und Überlegungsfirst von weniger als einer Woche einräumten.
  • OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07

    Unwirksame AGB sind abmahnfähig

    Aus dem dargestellten Wettbewerbsbezug des beanstandeten Verhaltens folgt weiter, dass die in Rede stehenden zivilrechtlichen Vorschriften als Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG einzustufen sind (ebenso Kammergericht MMR 05, 466 sowie - differenzierend - Beschluss vom 3.4.2007 - 5 W 73/07; a.A.: OLG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 162/06).
  • KG, 03.04.2007 - 5 W 73/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Bestimmtheit einer Klausel zu

    § 308 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist (hinsichtlich der hinreichenden Bekanntheit der Fristen) auch dazu bestimmt, das Marktverhalten zu regeln (vgl. allgemein zu AGB-Regelungen: Senat, KGR 2005, 284, juris Rdn. 11; zustimmend wohl Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 UWG Rdn. 11.56, 11.17, § 1 UKlaG Rdn. 14).
  • OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 249/06

    Unbegründete Beanstandung der Geschäftsbedingungen eines Mitbewerbers - kein

    Als Mitbewerberin könnte ihr daher allenfalls ein lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch aus §§ 3 ff., 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG zustehen, wenn mit der - vom Senat geteilten - überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (KG, MD 2005, 383 = MMR 2005, 466 = MDR 2005, 677; OLG Jena, GRUR-RR 2006, 283; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 UWG, Rn. 11.17; 11.156; § 1 UKlaG, Rn. 14; Palandt / Bassenge, BGB, 66. Aufl., § 3 UKlaG, Rn. 1; Grigoleit, NJW 2002, 1151 [1155]; Kamlah, WRP 2006, 33 [37]; Ullmann / Ullmann, jurisPK-UWG 2006 [Stand 17.01.2007], § 3, Rn. 42; Dembowski, juris-PR-WettbR 2/2007 Anm. 2) angenommen wird, dass die Bestimmungen des Unterlassungsklagengesetzes gegenüber dem UWG keine vorrangige Sonderregelung bilden (anders: Ullmann, GRUR 2003, 817 [823, Fn. 59]; Ullmann / Link, jurisPK-UWG 2006 [Stand 28.07.2006], § 4 Nr. 11, Rn. 147).

    Der in jüngerer Zeit insbesondere vom Kammergericht (Beschluss vom 04.02.2005 - 5 W 13/05, KGR 2005, 284 = MD 2005, 383 = MMR 2005, 466 = MDR 2005, 677) und von Köhler (Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG, Rn. 11.17; 11.156; § 1 UKlaG, Rn. 14) vertretenen Gegenansicht ist nicht zu folgen; soweit diese Ansicht auch dem unveröffentlichten Beschluss des Senats vom 19.07.2006 - 6 W 89/06 - ohne eigene Begründung zu Grunde gelegt worden war, wird hieran für Fälle der vorliegenden Art nicht festgehalten, wie der Senat schon in anderer Sache zum Ausdruck gebracht hat (Beschluss vom 12.02.2007 - 6 W 152/06).

  • KG, 25.01.2008 - 5 W 344/07

    Unwirksamkeit von Teillieferungs- und Teilabrechnungsklauseln;

    Verbotsvorschriften des BGB zu Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch dann Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellen, wenn sich die AGB-Regelungen zulasten der Verbraucher erst nach Vertragsabschluss - bei der Durchführung des Vertrages - auswirken (Senat, MMR 2005, 466; Senat, NJW 2007, 2266; OLG Hamm, Urteil vom 30.3.2006, 4 U 3/06, juris Rdn. 13; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.6.2007, I - 20 U 176/06, juris Rdnrn. 23 ff.; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl., § 4 UWG Rdn. 11.56, 11.17, § 1 UklaG Rdn. 14; derselbe, GRUR-RR 2007, 337, 341; Woitkewitsch, GRUR-RR 2007, 257, 258; Mann, WRP 2007, 1035, 1042; a.A. OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 287, juris Rdnrn. 23 ff.; OLG Köln, WRP 2007, 1111).

    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob Regelungen schon dann eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion haben, wenn sie "als Verbraucherschutzvorschrift" zu qualifizieren sind (vgl. BGH, GRUR 2007, 159, Tz. 15 - Anbieterkennzeichnung im Internet; dahingehend Senat, MMR 2005, 466; ablehnend in dieser Allgemeinheit: OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.).

  • LG Hamburg, 14.09.2006 - 327 O 441/06

    Salvatorische Klausel in AGB kann abgemahnt werden

    Die Aufzählung in § 3 UkIaG ist jedoch trotz anderer Stimmen in der Literatur (Ullmann, GRUR 2003, 817, 823 in Fn. 59; offen gelassen von HansOLG, Az.: 5 W 9/06, S. 3) nicht abschließend (KG MMR 2005, 466, 467; Köhler, GRUR 2004, 381, 387 f.; ders., in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG Rn. 11.17; Palandt-Bassenge, BGB, 65. Aufl. 2006, § 3 UkIaG Rn. 1).

    Daraus kann sich die Antragsgegnerin - auch erhebliche - wirtschaftliche Vorteile verschaffen, so etwa dann, wenn auf der Grundlage der salvatorischen Klausel solche Vertragsbestimmungen angepasst werden, die für den Absatz der Ware und den Gewinn von Bedeutung sind Dies gilt z.B. für den Umfang von Gewährleistungsansprüchen oder Haftungsausschlüsse aufgrund unwirksamer Bestimmungen über Anzeige- und Rügepflichten (vgl. etwa KG MMR 2005, 466, 467).

  • OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 20 U 176/06

    Dringlichkeitsvermutung trotz Verzögerung durch das Gericht - Zur

    Denn dieses stellt keine vorrangige abschließende Regelung dar (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG, Rdnr. 11.17; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.02.2005, 5 W 13/05; Senat, Urteil vom 11.04.2005, 20 U 216/05).
  • OLG Hamm, 30.03.2006 - 4 U 3/06

    Unzulässige AGB, Unterlassungsklagengesetz, Gesetzesverstoß, Bagatellgrenze

    Die Möglichkeit der anspruchsberechtigten Stellen im Sinne des § 3 UKlaG, nach § 1 UKlaG dagegen vorzugehen, dass unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen im Rechtsverkehr verwendet oder empfohlen werden, steht vielmehr als gesonderte Anspruchsberechtigung neben dem Anspruch eines Mitbewerbers, der nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG einen Konkurrenten auf Unterlassung in Anspruch nehmen kann, wenn in der Verwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugleich ein Wettbewerbsverstoß zu sehen sein könnte (KG MMR 2005, 466; Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 24. Auflage, § 4 Rdn. 11.17; 11.156).
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