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   KG, 04.02.2019 - (3) 161 Ss 4/19 (5/19)   

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https://dejure.org/2019,7662
KG, 04.02.2019 - (3) 161 Ss 4/19 (5/19) (https://dejure.org/2019,7662)
KG, Entscheidung vom 04.02.2019 - (3) 161 Ss 4/19 (5/19) (https://dejure.org/2019,7662)
KG, Entscheidung vom 04. Februar 2019 - (3) 161 Ss 4/19 (5/19) (https://dejure.org/2019,7662)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Wiederholungstäter; Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung zur Ver...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 3
    Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Wiederholungstäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Religiös motivierte Körperverletzung - Bewährung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 298
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus KG, 04.02.2019 - 3 Ss 5/19
    Die ausdrückliche Erörterung dieser Frage in den Urteilsgründen ist aber unerlässlich, wenn Grundlage der Verurteilung ein Sachverhalt ist, der die Notwendigkeit der Strafvollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht von vornherein als ausgeschlossen erscheinen lässt (vgl. BGHSt 24, 40, 44; BGH NStZ 1989, 527; Senat, Urteile vom 7. Oktober 2014 - 3 Ss 105/14 - und 7. Januar 2015 - 3 Ss 82/14 - LK-Hubrach, StGB 12. Aufl., § 56 Rn. 62).

    Ist dies der Fall, bedarf das Urteil einer spezifischen und sorgfältigen Gesamtwürdigung der tat- und täterbezogenen Umstände (vgl. BGHSt 24, 40; 24, 64).

    Zu erörtern ist, ob eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40).

  • KG, 26.11.1997 - 1 Ss 188/96

    Sozialprognose im Rahmen der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Auszug aus KG, 04.02.2019 - 3 Ss 5/19
    Eine unzureichende Begründung stellt einen sachlich rechtlichen Fehler des Urteils dar (vgl. KG, Urteil vom 26. November 1997 - (5) 1 Ss 188/96 (28/96) - juris).

    Denn ein solcher Täter hat durch die erneuten Straftaten gezeigt, dass er nicht willens oder nicht in der Lage ist, sich frühere Verurteilungen und Strafverbüßungen zur Warnung dienen zu lassen (vgl. KG Urteil vom 26. November 1997 - (5) 1 Ss 188/96 (28/96) - juris m.w.N.).

  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus KG, 04.02.2019 - 3 Ss 5/19
    Ist dies der Fall, bedarf das Urteil einer spezifischen und sorgfältigen Gesamtwürdigung der tat- und täterbezogenen Umstände (vgl. BGHSt 24, 40; 24, 64).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus KG, 04.02.2019 - 3 Ss 5/19
    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen darf bei der Gesamtstrafenbildung auch auf die bis dahin im Urteil zur Bildung der Einzelstrafen niedergelegten Erwägungen Bezug genommen werden (vgl. BGHSt 24, 268).
  • BGH, 29.09.1992 - 5 StR 430/92

    Beachtlichkeit von Vorstrafen bei der Strafzumessung - Berücksichtigung des

    Auszug aus KG, 04.02.2019 - 3 Ss 5/19
    Dazu können auch erhebliches Fehlverhalten in der Vergangenheit und insbesondere einschlägige Vorstrafen Anlass geben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 24).
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