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   KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21 - 122 Ss 2/21   

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https://dejure.org/2021,3458
KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21 - 122 Ss 2/21 (https://dejure.org/2021,3458)
KG, Entscheidung vom 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21 - 122 Ss 2/21 (https://dejure.org/2021,3458)
KG, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 3 Ws (B) 6/21 - 122 Ss 2/21 (https://dejure.org/2021,3458)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, beharrlicher Pflichtverstoß, verbotene Nutzung elektronischer Geräte

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 23 Abs 1a StVO, § 49 Abs 1 Nr 22 StVO, § 24 StVG, § 25 Abs 1 S 1 StVG, § 1 Abs 1 S 1 BKatV
    Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtverstoßes nach verbotener Nutzung elektronischer Geräte

  • beck-blog

    Beharrlichkeit beim Handyverstoß

  • IWW

    § 23 Abs. 1a, 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO; StVG § 24, § 25 Abs. 1 S. 1; BKatV § 1 Abs. 1 S. 1 BKatV, § 4 Abs. 2; § 17 OWiG Vorschriften
    StVO, BKatV, OWiG

  • bussgeldsiegen.de

    Verbotene Nutzung elektronischer Geräte - Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtverstoßes nach verbotener Nutzung elektronischer ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 22.08.2007 - 3 Ws (B) 429/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit Geschwindigkeitsüberschreitung: Fahrverbotsverhängung

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21
    (1) Beharrlich begangen sind Pflichtverletzungen, die ihrer Art oder den Umständen nach nicht bereits zu den objektiv oder subjektiv groben Zuwiderhandlungen zählen (Erfolgsunwert), durch deren wiederholte Begehung der Täter aber zeigt, dass ihm die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung und notwendige Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlen, so dass er Verkehrsvorschriften unter Missachtung einer oder mehrerer Vorwarnungen verletzt (Handlungsunwert, vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 17. April 2018 - 3 Ws (B) 100/18 - und 22. August 2007 - 3 Ws (B) 429/06 -, beide juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 3 Ss OWi 1364/07 -, juris).

    Bei der Anordnung eines Fahrverbotes ist den Gerichten ein Rechtsfolgenermessen eingeräumt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. April 2018 und 22. August 2007 a.a.O.).

    Denn nur dann wird es geboten sein, mit dieser Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme auf den Betroffenen einzuwirken (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. April 2018 und 22. August 2007 a.a.O.).

  • KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18

    Verhängung eines Fahrverbots wegen mehrerer leichterer

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21
    (1) Beharrlich begangen sind Pflichtverletzungen, die ihrer Art oder den Umständen nach nicht bereits zu den objektiv oder subjektiv groben Zuwiderhandlungen zählen (Erfolgsunwert), durch deren wiederholte Begehung der Täter aber zeigt, dass ihm die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung und notwendige Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlen, so dass er Verkehrsvorschriften unter Missachtung einer oder mehrerer Vorwarnungen verletzt (Handlungsunwert, vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 17. April 2018 - 3 Ws (B) 100/18 - und 22. August 2007 - 3 Ws (B) 429/06 -, beide juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 3 Ss OWi 1364/07 -, juris).

    Selbst eine Häufung nur leicht fahrlässiger Verstöße kann unter diesen Umständen mangelnde Rechtstreue offenbaren (vgl. BGHSt 38, 231; Senat, Beschluss vom 17. April 2018 a.a.O.; OLG Bamberg a.a.O.).

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21
    Selbst eine Häufung nur leicht fahrlässiger Verstöße kann unter diesen Umständen mangelnde Rechtstreue offenbaren (vgl. BGHSt 38, 231; Senat, Beschluss vom 17. April 2018 a.a.O.; OLG Bamberg a.a.O.).

    Dass hinsichtlich der Geschwindigkeitsverstöße der in § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV genannte Wert von 26 km/h in beiden Fällen noch nicht erreicht worden ist, ändert nichts daran, dass das Amtsgericht in der Gesamtschau rechtsfehlerfrei der Beharrlichkeit der Pflichtverletzung ein dem Regelfall vergleichbares Gewicht zugemessen und nachvollziehbar begründet hat, warum der angestrebte Zweck einer hinreichenden Einwirkung auf den Betroffenen mit einer Erhöhung der Geldbuße (§ 4 Absatz 4 BKatV) nicht erreicht werden kann (vgl. BGHSt 38, 231; OLG Hamm, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - III 3 RBs 256/13 -, juris).

  • BayObLG, 15.09.2020 - 202 ObOWi 1044/20

    Wertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung als unbenannter beharrlicher

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21
    Der folgenlos gebliebene vorsätzliche Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO steht wegen der regelmäßig gravierenden Beeinträchtigung der Fahrleistung anderen typischen Massenverstößen wie Geschwindigkeitsverstößen gleich, weshalb bei Vorliegen entsprechender Vorahndungen die Anordnung eines Fahrverbots wegen eines (unbenannten) beharrlichen Pflichtverstoßes in Betracht kommt (Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 15.09.2020 - 202 ObOWi 1044/20).

    Der wiederholte Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO steht wertungsmäßig in einer Reihe mit anderen typischen Massenverstößen gegen bußgeldrechtliche Bestimmungen wie etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 15. September 2020 - 202 ObOWi 1044/20 -, juris).

  • BGH, 21.08.2019 - 1 StR 218/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorsatz

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21
    Dabei brauchen die Schlussfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend zu sein; es genügt grundsätzlich, dass sie möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - 1 StR 218/19 -, juris) und er von ihrer Richtigkeit überzeugt ist.
  • BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung dann, wenn sie in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (ständige Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19 -, BeckRS 2020, 11446 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 31. Juli 2020 - 3 Ws (B) 174/20 -, juris).
  • KG, 31.07.2020 - 3 Ws (B) 174/20

    Freie richterliche Beweiswürdigung in Bezug auf Wahrnehmung von Verkehrszeichen

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung dann, wenn sie in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (ständige Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19 -, BeckRS 2020, 11446 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 31. Juli 2020 - 3 Ws (B) 174/20 -, juris).
  • BayObLG, 22.03.2019 - 202 ObOWi 96/19

    Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtenverstoßes wegen verbotener Nutzung

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21
    Außerdem wurde § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKatV um die jeweils ein einmonatiges Fahrverbot vorsehenden Nummern 246.2 und 246.3 des Bußgeldkatalogs (Benutzung eines elektronischen Geräts beim Führen eines Fahrzeugs mit Gefährdung oder Sachbeschädigung) ergänzt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22. März 2019 - 202 ObOWi 96/19 - juris).
  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05

    Beweiswürdigung (Verletzungsvorsatz und Tötungsvorsatz); Urteilsgründe (Darlegung

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21
    Das Vorbringen des Betroffenen gegen die durch das Amtsgericht getroffenen Feststellungen beschränkt sich auf teils urteilsfremde Angriffe gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung, mit denen der Betroffene im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 201).
  • KG, 19.02.2020 - 3 Ws (B) 25/20

    Betriebsleiter als Verantwortlicher nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 OWiG

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21
    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 3 Ws (B) 25/20 -,juris; KG, Beschluss vom 25. Juli 2017 - (6) 121 Ss 91/17 (32/17) -, BeckRS 2017, 133791).
  • KG, 25.07.2017 - 121 Ss 91/17

    Begriff des Halters eines Kraftfahrzeugs

  • OLG Bamberg, 04.10.2007 - 3 Ss OWi 1364/07

    Zur beharrlichen Pflichtverletzung bei Zusammentreffen von unerlaubter

  • OLG Hamm, 24.10.2013 - 3 RBs 256/13

    Fahrverbot für verbotenes Telefonieren beim Autofahren

  • KG, 26.01.2022 - 3 Ws (B) 1/22

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Entbehrlichkeit weiterer Feststellungen zu den

    Erforderlich ist insoweit die Darlegung der Art des Verkehrsverstoßes und das Datum des Eintritts der Rechtskraft der berücksichtigten Voreintragung, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine diesbezügliche Rechtsprüfung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 39, 291; Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2022 - 3 Ws (B) 343/21 - 4. Februar 2021 - 3 Ws (B) 6/21 - und vom 13. Mai 2019 - 3 Ws (B) 113/19 -, jeweils juris; Gürtler/Thoma in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 17 Rn. 20).
  • KG, 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22

    Reduzierte Sachverhaltsaufklärungspflicht des Tatgerichts bei einer Messung der

    Gegen die Erhöhung der Regelgeldbuße gemäß § 17 Abs. 3 OWiG auf 750, 00 Euro ist angesichts der im Urteil rechtsfehlerfrei dargestellten drei Voreintragungen aus Rechtsgründen nichts zu erinnern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. März 2022 - 3 Ws (B) 43/22 -, vom 22. Dezember 2021 - 3 Ws (B) 309/21 - und vom 4. Februar 2021 - 3 Ws (B) 6/21 -, juris; Gürtler/Thoma in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 17 Rn. 20).
  • KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho zur Nachtzeit auf

    Erforderlich ist insoweit die Darlegung der Art des Verkehrsverstoßes und das Datum des Eintritts der Rechtskraft der berücksichtigten Voreintragung, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine diesbezügliche Rechtsprüfung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 39, 291; Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2022 - 3 Ws (B) 343/21 - 4. Februar 2021 - 3 Ws (B) 6/21 - und vom 13. Mai 2019 - 3 Ws (B) 113/19 -, jeweils juris; Gürtler/Thoma in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 17 Rn. 20).
  • KG, 22.12.2021 - 3 Ws (B) 309/21

    Einschränkung der Aufklärungspflicht im Hinblick auf die Ladung von

    Gegen die Erhöhung der Regelgeldbuße gemäß § 17 Abs. 3 OWiG von 100, 00 Euro auf 200, 00 Euro ist angesichts der drei im Urteil rechtsfehlerfrei dargestellten Voreintragungen, von denen zwei zutreffend als einschlägig benannt werden, aus Rechtsgründen nichts zu erinnern (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 3 Ws (B) 6/21 -, juris; Gürtler/Thoma in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 17 Rn. 20).
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