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   KG, 04.03.2008 - 2 W 226/07   

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https://dejure.org/2008,14007
KG, 04.03.2008 - 2 W 226/07 (https://dejure.org/2008,14007)
KG, Entscheidung vom 04.03.2008 - 2 W 226/07 (https://dejure.org/2008,14007)
KG, Entscheidung vom 04. März 2008 - 2 W 226/07 (https://dejure.org/2008,14007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Auswechselung des Berichterstatters einer originären Kammersache durch einen einzelrichterfähigen Kollegen; Eindeutigkeit einer Leistungsaufforderung (Mahnung); Verhältnis der Leistungsklage zur Feststellungsklage nach vollständigem Eintritt einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; BGB a.F. § 284 Abs. 1; ; BGB n.F. § 286 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlusserfordernis bei nachträglicher Einzelrichterzuständigkeit - Eindeutigkeit einer Mahnung - Entschuldigender Rechtsirrtum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 4 W 10/07

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine sofortige Beschwerde, wenn der

    Auszug aus KG, 04.03.2008 - 2 W 226/07
    Die Vorschrift will nämlich der Gefahr begegnen, dass die rechtsmittelgerichtliche Entscheidung mit weniger Gewicht und Akzeptanz als die angefochtenen Entscheidung ausgestattet ist, weil erstere, im Gegensatz zu letzterer, durch den Einzelrichter, nicht aber durch einen Kollegialspruchkörper erlassen wurde (Gesetzentwurfsbegründung der Bundesregierung, BT-Drucks. 14/4722, Seite 111; OLG Saarbrücken, OLGR 2007, 372 [372]).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus KG, 04.03.2008 - 2 W 226/07
    Es ist jedoch anerkannt, dass selbst schwierige Prognosen der Bemessung eines tatsächlich bereits entstandenen Schadens den Vorrang der Leistungsklage nicht entfallen lassen (BGH NJW 1996, 2097 [2098]; Greger in Zöller, a.a.O.).
  • RG, 11.10.1921 - VII 63/21

    Verzug. Berechnung nach dem Kalender

    Auszug aus KG, 04.03.2008 - 2 W 226/07
    Jedoch stellt eine bloße Leistungsaufforderung keine "Kündigung" dar und § 284 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F. lässt sich nicht analog auf Leistungsaufforderungen anwenden (ebenso RGZ 103, 33 [34f.]; Heinrichs in Palandt, 61. Aufl. 2002, § 284 Rdnr. 22).
  • BGH, 16.09.2003 - X ARZ 175/03

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage; Kompetenzkonflikt innerhalb eines Senats

    Auszug aus KG, 04.03.2008 - 2 W 226/07
    Die Sache war auch nicht analog § 348 Abs. 2 ZPO vorab dem vollständig besetzten Beschwerdesenat vorzulegen, damit er in dieser Besetzung über Zuständigkeit des Einzelrichters im Beschwerdeverfahren entscheide (für die analoge Anwendung von § 348 Abs. 2 ZPO im Beschwerdeverfahren: BGH NJW 2003, 3636 [3637]; Gummer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 568 Rdnr. 5a).
  • OLG Bremen, 04.12.2003 - 2 U 37/03

    Verjährung einer Abrede für garantierten Umsatz eines Spediteurs

    Auszug aus KG, 04.03.2008 - 2 W 226/07
    Denn das Schreiben ist - wie der Senat bereits in seinem, den Parteien bekannten Urteil vom 7. Juni 2004 (Geschz. 2 U 37/03) ausgeführt hat - im Kern eine Bitte um ein persönliches Gespräch ohne rechtsgestaltende Wirkung; wegen der Begründung im Einzelnen wird auf den Abschnitt B.3.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 81/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Nach § 568 Satz 1 ZPO kommt es nicht darauf an, durch wen der angefochtene Beschluss hätte erlassen werden müssen, sondern allein darauf, durch wen der Beschluss tatsächlich erlassen wurde (KG, Beschluss vom 04.03.2008 - 2 W 226/07; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.04.2004 - 1 W 26/04; OLG Köln, Beschluss vom 14.02.2003 - 2 W 17/03, jeweils zitiert nach juris).

    Für eine einmal bei der Kammer angefallene Sache kann ein Einzelrichter nur durch einen Übertragungsbeschluss - ggf. erneut - zuständig werden (KG, Urteil vom 02.12.2008 - 7 U 46/08 und Beschluss vom 04.03.2008 - 2 W 226/07, jeweils zitiert nach juris; Greger, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 348 Rn. 6a; Wittschier, in: Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 348 Rn. 5a; Bartels, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 348 Rn. 15; Pukall, in: Saenger, ZPO, 5. Aufl., § 348 Rn. 4; Tombrink, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 7. Aufl., § 348 Rn. 4; Fischer, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, Stand: 01.12.2015, § 348 Rn. 12).

    Hiergegen kann nicht überzeugend eingewandt werden, dass kein Grund ersichtlich sei, warum eine Aufhebung im Beschwerdeverfahren weitergehender zulässig sein sollte als im Berufungsverfahren (so aber KG, Beschluss vom 04.03.2008 - 2 W 226/07, zitiert nach juris).

    Die Annahme, dass dies im Beschwerdeverfahren nicht gilt, wenn erstinstanzlich ein unzuständiger Einzelrichter anstelle der Kammer entschieden hat (so KG, Beschluss vom 04.03.2008 - 2 W 226/07, zitiert nach juris), trifft nicht zu.

    § 568 Satz 2 ZPO ermöglicht es entgegen dieser Ansicht nicht, dass ein solcher Fehler der erstinstanzlichen Besetzung "sachentsprechend und ohne großen Aufwand "neutralisiert" werden" kann (so aber KG, Beschluss vom 04.03.2008 - 2 W 226/07, zitiert nach juris).

  • OLG Dresden, 11.08.2009 - 3 W 790/09

    Gerichtsgebühren für die neue Erteilung einer auf dem Postweg verloren gegangenen

    Soweit das Oberlandesgericht Celle in einem Beschwerdeverfahren für den Fall der Übernahme einer originären Einzelrichtersache durch die Kammer ohne wirksamen Übertragungsbeschluss ohne weiteres zurückverwiesen und eine eigene Sachentscheidung gemäß § 572 ZPO mit der Begründung abgelehnt hat, die Unzuständigkeit der Kammer habe zugleich Auswirkungen auf die Zuständigkeit des Senats im Beschwerdeverfahren (OLGR 2003, 8), braucht nicht entschieden zu werden, ob dem für den Regelfall tatsächlich zu folgen ist (ablehnend etwa KG KGR 2008, 449).
  • OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entscheidung des Beschwerdegerichts

    Dies ist indes nicht mehr der Fall, wenn das Verfahren gemäß § 568 Satz 2 ZPO auf den Spruchkörper in voller Besetzung übertragen wurde (offengelassen von OLG Oldenburg, Beschluss vom 3. März 2021 - 8 W 35/21, Rn. 4; s. a. in anderem Zusammenhang KG Berlin, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 W 226/07, Rn. 22).
  • KG, 02.12.2008 - 7 U 46/08

    Honoraranspruch bei außerordentlicher Kündigung

    Darin liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel (§ 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), weil der Rechtsstreit nicht durch den gesetzlichen Richter entschieden worden ist, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (so auch BGH NJW 2008, 1672; OLG Karlsruhe VersR 1986, 662; OLG Köln NJW-RR 1995, 512; OLG Frankfurt, MDR 2003, 1375; KG, Beschluss vom 4.3.2008, S. 7 f. — 2 W 226/07; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 538 Rn 14; Baumbach/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 538 Rn 7; a.A. MK-ZPO/Rimmelspacher, § 538 Rn 27).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2021 - 7 W 100/20

    Voraussetzungen der Entscheidung eines nicht zum originären Einzelrichter

    Eine Berufung zur Entscheidung allein durch Ablauf des ersten Zivilrichterjahres unterliefe die Entscheidungsbefugnis und Entscheidungsverantwortung der vollbesetzten Kammer: Sie hätte dem Richter auf Probe die Sache schon während dessen ersten Zivilrichterjahres übertragen müssen, wenn die Übertragungsvoraussetzungen erfüllt gewesen wären, hat davon aber abgesehen (vgl. KG, Beschl. v. 4. März 2008 - 2 W 226/07 -, BeckRS 2008, 6998, Rdnr. 24).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2012 - 5 W 412/12

    Sachliche Zuständigkeit in selbstständigen Beweisverfahren

    Diese kann auch nicht durch Anwendung von § 568 S. 2 ZPO korrigiert werden (so KG Berlin, KGR Berlin 2008, 449), denn beide dort genannten Voraussetzungen liegen nicht vor.
  • OLG Oldenburg, 03.03.2021 - 8 W 35/21

    Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch;

    Es muss in dem vorliegenden Verfahren nicht entschieden werden, ob der sich auf die Besetzung des Beschwerdegerichts auswirkende Verfahrensmangel in Einzelfällen durch eine Übertragung der Beschwerdesache gemäß § 568 Satz 2 ZPO auf den gemäß § 122 Abs. 1 GVG besetzten Spruchkörper "neutralisiert" werden kann, wie das Kammergericht Berlin ( Beschluss vom 4. März 2008 - 2 W 226/07 , juris, Rn. 22) erwogen hat.
  • KG, 23.08.2011 - 19 U 13/11

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, da allein rechtliche, indes keine tatsächlichen Erwägungen, die eine - zudem aufwändige - Beweisaufnahme erfordern würden, entscheidungserheblich sind (vgl. KG, KGR 2008, 449) und der Rechtsstreit davon abgesehen ohnehin entscheidungsreif ist (vgl. Heßler, in: Zöller, ZPO , 28. Aufl. 2010, § 538 Rz. 6).
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