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   KG, 04.04.2003 - 14 U 260/01   

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https://dejure.org/2003,37283
KG, 04.04.2003 - 14 U 260/01 (https://dejure.org/2003,37283)
KG, Entscheidung vom 04.04.2003 - 14 U 260/01 (https://dejure.org/2003,37283)
KG, Entscheidung vom 04. April 2003 - 14 U 260/01 (https://dejure.org/2003,37283)
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Volltextveröffentlichung

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters; Ausschluss des Ausgleichsanspruchs gegenüber im Ausland tätigen Handelsvertretern; Unterschreitung eines Mindeststandards; Werbung von Kunden durch Handelsvertreter als nicht ausgleichsberechtigte Person

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des HV, Ausschluss des AA gegenüber im Ausland tätigen HV, Unterschreitung eines Mindeststandards, Werbung von Kunden durch HV als nicht ausgleichsberechtigte Person

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 14.05.1999 - 14 U 4505/97

    Buchauszug, Einigung über die Abrechnung

    Auszug aus KG, 04.04.2003 - 14 U 260/01
    Die Berufung gegen dieses Urteil hat der Senat durch Urteil vom 14.05.1999 (14 U 4505/97) zurückgewiesen, nachdem die Klägerin ihren weitergehenden Klageanspruch zurückgenommen hatte.

    Dass die Beklagte zu 1) bis zur Kündigung des Vertrages durch die Klägerin Vertragspartnerin geblieben ist, hat der Senat bereits in dem Urteil vom 14.05.1999 (14 U 4505/97) entschieden.

  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 124/95

    Schiedsfähigkeit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der

    Auszug aus KG, 04.04.2003 - 14 U 260/01
    Die Klägerin hat hier ausreichend dargelegt, dass der Beklagten zu 1) aus einer hypothetisch fortbestehenden Geschäftsbeziehung weitere Vorteile mit den von ihr - der Klägerin - geworbenen Kunden erwachsen wären, ohne dass die Beklagten dies substantiiert durch Darlegung anderer Umstände in Abrede gestellt hätten (zur Darlegungslast insoweit ebenfalls BGH, a.a.O., NJW 96, 1753).
  • BGH, 27.03.1996 - VIII ZR 116/95

    Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers nach Beendigung des Händlervertrages und

    Auszug aus KG, 04.04.2003 - 14 U 260/01
    In diesem Fall spricht jedoch eine tatsächliche Vermutung dafür, dass im Falle der Beibehaltung des Firmennamens und des Vertriebsnetzes durch den Übernehmer auch dem Veräußerer ein erheblicher Vorteil im Sinne des § 89 b Abs. 1 Nr. 1 HGB zufließt (vgl. BGH, Urt. v. 27.03.1996, NJW 96, 1752, 1753).
  • BGH, 30.01.1986 - I ZR 185/83

    Fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrages wegen einer Betriebsumstellung

    Auszug aus KG, 04.04.2003 - 14 U 260/01
    Die Beklagten haben die Einzelheiten des Übergangs des operativen Geschäftes nicht dargelegt, so dass z.B. offen ist, ob dieser entgeltlich erfolgt ist und ob die Beklagte zu 1) weiterhin selbst die Produkte produziert, die nunmehr nur von der Beklagten zu 2) vertrieben werden (vgl. dazu BGH, Urt. v. 30.01.1986, NJW 86, 1931, 1932).
  • LG Berlin, 24.07.2001 - 102 O 35/97

    AA des HV, Stufenklage, unbezifferter Leistungsantrag

    Auszug aus KG, 04.04.2003 - 14 U 260/01
    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 24.07.2001, Az. 102 O 35/97 abzuändern und die Beklagte wie folgt zu verurteilen:.
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