Rechtsprechung
KG, 04.04.2014 - (4) 151 AuslA 199/13 (300/13), (4) 151 Ausl A 199/13 (300/13) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferungshindernis bei abstrakter Androhung der Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe durch das Recht des ersuchenden Staates
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Genügen der Anforderungen des § 83 Nr. 4 IRG hinsichtlich des britischen (Gnaden-) Verfahrens nach § 30 Crime (Sentences) Act 1997; Auslieferung eines italienischen Verfolgten an das Vereinigte Königreich zum Zwecke der Strafverfolgung wegen einer strafbaren Handlung
- Wolters Kluwer
Abstrakte Strafandrohung im Recht des ersuchenden Staates hinsichtlich Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe für die zugrundeliegende Tat i.R.d. Prüfung des Auslieferungshindernisses
- Informationsverbund Asyl und Migration
IRG § 83 Nr. 4
Auslieferungshaft, Auslieferungshindernis, Europäischer Haftbefehl, lebenslange Freiheitsstrafe, Freiheitsstrafe, lebenslang, Strafandrohung, abstrakte Strafandrohung, Straferwartung, konkrete Straferwartung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
IRG § 29 Abs. 1; IRG § 41; IRG § 26 Abs. 1 S. 3
Zurückstellung der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 04.03.2014 - 151 AuslA 199/13
- KG, 04.04.2014 - (4) 151 AuslA 199/13 (300/13), (4) 151 Ausl A 199/13 (300/13)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 290
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19
Auslieferung nach Schottland zur Strafverfolgung aufgrund des Europäischen …
Soweit dem Verfolgten nach dem Europäischen Haftbefehl des Amtsgerichts A./Schottland vom 22.05.2019 bezüglich der Anklagepunkte 1+2 eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen könnte, hat der Senat nicht darauf abgestellt, ob es tatsächlich - was als wenig wahrscheinlich anzusehen ist - zu einer solchen Sanktion kommen könnte, sondern es reicht zur Notwendigkeit der Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen des § 83 Nr. 4 IRG, wonach eine Überprüfung der Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach spätestens 20 Jahren zu erfolgen hat, aus, wenn - wie vorliegend der Fall - allein eine abstrakte Strafdrohung besteht (vgl. KG NStZ-RR 2014, 290). - KG, 20.12.2017 - 151 AuslA 191/17
Auslieferung an das Vereinigte Königreich: Zulässigkeitsvoraussetzungen bei nach …
Bei der Prüfung eines Auslieferungshindernisses nach § 83 Abs. 1 Nr. 4 IRG ist jedoch auf die abstrakte Strafandrohung abzustellen (vgl. Senat NStZ-RR 2014, 290). - KG, 14.12.2015 - 151 AuslA 121/15
Lebenslange Freiheitsstrafe in Ungarn
Ob der Verfolgte tatsächlich mit der Verhängung einer solchen Strafe rechnen muss, erscheint zwar zweifelhaft, ist für die Anwendung des § 83 Abs. 1 Nr. 4 IRG aber ohne Belang; insoweit ist allein auf die abstrakte Strafandrohung abzustellen (vgl. Senat NStZ-RR 2014, 290).