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   KG, 04.04.2017 - 1 W 447/16   

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https://dejure.org/2017,10892
KG, 04.04.2017 - 1 W 447/16 (https://dejure.org/2017,10892)
KG, Entscheidung vom 04.04.2017 - 1 W 447/16 (https://dejure.org/2017,10892)
KG, Entscheidung vom 04. April 2017 - 1 W 447/16 (https://dejure.org/2017,10892)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 36 Abs 1 PStG, § 49 PStG, § 4 RuStAG, § 1592 BGB, § 1594 BGB
    Geburtsregistereintragung eines in Ägypten geborenes Kindes: Vaterschaftsanerkennung durch einen deutschen Staatsangehörigen und Reichweite der Prüfungspflicht des Standesamtes zur Wirksamkeit der Ehescheidung der ägyptischen Kindesmutter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Standesbeamten zur Prüfung der Wirksamkeit der Scheidung der Kindesmutter in Ägypten

  • rechtsportal.de

    Pflicht des Standesbeamten zur Prüfung der Wirksamkeit der Scheidung der Kindesmutter in Ägypten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 707
  • FGPrax 2017, 238
  • FamRZ 2017, 1412
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 718/80

    Maßgebliches Recht für Scheidung einer Ausländerehe in der Bundesrepublik

    Auszug aus KG, 04.04.2017 - 1 W 447/16
    Allerdings ist dies bei ausländischen Privatscheidungen, die unter - irgendeiner - Beteiligung einer Behörde oder eines Gerichts erfolgten, durchaus möglich (vgl. BGH, NJW 1982, 517, 518; Senat, Beschluss vom 3. Januar 2013 - 1 VA 9/12 - StAZ 2013, 285, 286; Beschluss vom 6. November 2001 - 1 VA 11/00 - FPR 2002, 304).
  • KG, 06.11.2001 - 1 VA 11/00

    Keine Anerkennung einer in Marokko ausgesprochenen Privatscheidung

    Auszug aus KG, 04.04.2017 - 1 W 447/16
    Allerdings ist dies bei ausländischen Privatscheidungen, die unter - irgendeiner - Beteiligung einer Behörde oder eines Gerichts erfolgten, durchaus möglich (vgl. BGH, NJW 1982, 517, 518; Senat, Beschluss vom 3. Januar 2013 - 1 VA 9/12 - StAZ 2013, 285, 286; Beschluss vom 6. November 2001 - 1 VA 11/00 - FPR 2002, 304).
  • BGH, 11.07.1990 - XII ZB 113/87

    Zulässigkeit eines Anerkennungsverfahrens; Umfang der Entscheidung über eine

    Auszug aus KG, 04.04.2017 - 1 W 447/16
    Jedoch ist ein entsprechendes Verfahren nicht zwingend erforderlich, sondern steht dem - geschiedenen - ausländischen Ehegatten lediglich fakultativ zur Verfügung (BGH, NJW 1990, 3081, 3082).
  • KG, 03.01.2013 - 1 VA 9/12

    Anerkennung ägyptischen Scheidung: Voraussetzungen für eine schlüssige Wahl des

    Auszug aus KG, 04.04.2017 - 1 W 447/16
    Allerdings ist dies bei ausländischen Privatscheidungen, die unter - irgendeiner - Beteiligung einer Behörde oder eines Gerichts erfolgten, durchaus möglich (vgl. BGH, NJW 1982, 517, 518; Senat, Beschluss vom 3. Januar 2013 - 1 VA 9/12 - StAZ 2013, 285, 286; Beschluss vom 6. November 2001 - 1 VA 11/00 - FPR 2002, 304).
  • OLG Nürnberg, 10.05.2016 - 7 WF 550/16

    Keine Erfolgsaussicht eines Antrages auf Scheidung einer vor einem ausländischen

    Auszug aus KG, 04.04.2017 - 1 W 447/16
    Liegt eine solche Entscheidung vor, hat die damit befasste deutsche Verwaltungsbehörde oder das deutsche Gericht über ihre Anerkennung inzident selbst zu befinden (OLG Stuttgart, OLGreport 2005, 103, 104; Spellenberg, in: Staudinger, BGB, 2016, § 107 FamFG, Rdn. 85; Zöller/Geimer, a.a.O., Rdn. 37; Borth/Grandel, in: Musielak/Borth FamFG, 5. Aufl., § 107 Rdn. 8; Rauscher, in: Münchener Kommentar, FamFG, 2. Aufl., § 107, Rdn. 33; Hau, in: Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 107, Rdn. 31; a.A. OLG Nürnberg, NJW-RR 2017, 69, 70).
  • KG, 30.03.2020 - 1 W 236/19

    Beurkundung einer in Italien erfolgten Scheidung im deutschen Eheregister

    Ihr Fehlen stellt ein Verfahrenshindernis dar mit der Folge, dass ein Verwaltungsverfahren auszusetzen und die Entscheidung der Landesjustizverwaltung abzuwarten ist (Senat, Beschluss vom 4. April 2017 - 1 W 447/16 - FGPrax 2017, 238; Hau, in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 107, Rdn. 64).
  • KG, 26.02.2019 - 1 W 561/17

    Anerkennung eines ausländischen Urteils über Bestätigung einer Ehe

    Dies hat der Senat außerhalb des Verfahrens nach § 107 Abs. 1 S. 1 FamFG in eigener Zuständigkeit zu entscheiden, weil das Sunnitische Scharia Gericht von S... ein Gericht des Libanon ist, dem die Beteiligten zu 1 und 2 angehören, § 107 Abs. 1 S. 2 FamFG (BGH, MDR 2019, 230, 231; Senat, Beschluss vom 4. April 2017 - 1 W 447/16 - FGPrax 2017, 238, 239; Beschluss vom 31. Mai 2016 - 1 VA 7/15 - FamRZ 2016, 1585, 1586).
  • VG Berlin, 19.08.2022 - 38 K 611.20

    Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug: Nachweis des Datums einer

    Dies ist ausdrücklich für den Fall nach Feststellung der Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung nach § 107 Abs. 1 S. 1 FamFG geregelt (§ 107 Abs. 9 FamFG; siehe auch § 5 Abs. 2 S. 1 Adoptionswirkungsgesetz für die Feststellung der Wirksamkeit der Adoption durch das Familiengericht), die Wirkung erga omnes besteht aber auch im Fall des § 107 Abs. 1 S. 2 FamFG (sog. Heimatstaatentscheidungen, siehe beispielweise Nds. OVG, Urteil vom 29. September 2014 - 11 LB 203/14 -, NJW 2015, 717 / juris Rn. 23 zur Pflicht der Meldebehörde, eine Scheidung aufgrund eines ausländischen Scheidungsurteils einzutragen; sowie BGH, Beschluss vom 28. November 2018 - XII ZB 21/17 -, MDR 2019, 230 zur Scheidung als Vorfrage einer rechtlichen Vaterschaft; LSG für das Land NRW, Beschluss vom 30. Juni 2015 - L 8 R 1184/13 B -, juris Rn. 28 zum Anspruch auf Witwenrente nach Scheidung aufgrund eines ausländischen Scheidungsurteils; ferner KG, Beschluss vom 4. April 2017 - 1 W 447/16 -, MDR 2017, 707 zur Scheidung als Vorfrage der Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung).
  • VG Berlin, 27.09.2023 - 38 K 678.21

    Visumserteilung zum Familiennachzug: Feststellung des Bestehens einer Ehe durch

    Dies ist ausdrücklich für den Fall nach Feststellung der Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung nach § 107 Abs. 1 Satz 1 FamFG geregelt (§ 107 Abs. 9 FamFG; siehe auch § 5 Abs. 2 Satz 1 Adoptionswirkungsgesetz für die Feststellung der Wirksamkeit der Adoption durch das Familiengericht), die Wirkung erga omnes besteht aber auch im Fall des § 107 Abs. 1 Satz 2 FamFG (sog. Heimatstaatentscheidungen, siehe beispielweise Nds. OVG, Urteil vom 29. September 2014 - 11 LB 203/14 -, juris Rn. 23 zur Pflicht der Meldebehörde, eine Scheidung aufgrund eines ausländischen Scheidungsurteils einzutragen; sowie BGH, Beschluss vom 28. November 2018 - XII ZB 21/17 -, MDR 2019, 230 zur Scheidung als Vorfrage einer rechtlichen Vaterschaft; LSG für das Land NRW, Beschluss vom 30. Juni 2015 - L 8 R 1184/13 B -, juris Rn. 28 zum Anspruch auf Witwenrente nach Scheidung aufgrund eines ausländischen Scheidungsurteils; ferner KG, Beschluss vom 4. April 2017 - 1 W 447/16 -, MDR 2017, 707 zur Scheidung als Vorfrage der Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung).
  • KG, 11.01.2022 - 1 W 345/21

    Beurkundung der Geburt eines Kindes mit Kindesvater ohne vorherige

    Liegt eine solche Entscheidung vor, hat die damit befasste deutsche Verwaltungsbehörde oder das deutsche Gericht über ihre Anerkennung inzident selbst zu befinden (Senat, Beschluss vom 4. April 2017 - 1 W 447/16 - FGPrax 2017, 238, 239).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 5 B 55.16

    Personenstandsrechtliches Verfahren zur Begründung einer Lebenspartnerschaft als

    Während nach einer Auffassung die Beurkundung als "beurkundender Verwaltungsakt" angesehen wird, verneint die Gegenansicht einen solchen allein mit der Begründung, dass der Registereintragung nicht die nach § 35 VwVfG erforderliche verbindliche Feststellung einer Rechtsfolge zukomme, weil sie nach § 54 Abs. 3 PStG den Nachweis der Unrichtigkeit der beurkundeten Tatsachen jederzeit zulasse (vgl. zu allem Gaaz/Bornhofen, PStG, 3. Auflage 2014, § 1 Rn. 44; von einem Verwaltungsverfahren vor dem Standesbeamten geht auch das Kammergericht in seinen Beschlüssen vom 23. September 2014 - 1 W 508/13 -, juris Rn. 4, und vom 4. April 2017 - 1 W 447/16 -, juris Rn. 12, aus).
  • KG, 19.01.2022 - 1 W 345/21

    Beurkundung der Geburt eines Kindes mit Kindesvater ohne vorherige

    Liegt eine solche Entscheidung vor, hat die damit befasste deutsche Verwaltungsbehörde oder das deutsche Gericht über ihre Anerkennung inzident selbst zu befinden (Senat, Beschluss vom 4. April 2017 - 1 W 447/16 - FGPrax 2017, 238, 239).
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