Rechtsprechung
   KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15 Kart   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7928
KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15 Kart (https://dejure.org/2019,7928)
KG, Entscheidung vom 04.04.2019 - 2 U 5/15 Kart (https://dejure.org/2019,7928)
KG, Entscheidung vom 04. April 2019 - 2 U 5/15 Kart (https://dejure.org/2019,7928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,7928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Gasversorgungsnetz Berlin

    § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 2 Nr 1 GWB, § 33 Abs 1 GWB, § 33 Abs 2 GWB, § 1 Abs 1 EnWG
    Konzessionsvergabe für das Gasversorgungsnetz in Berlin: Vorbeugende Unterlassungsklage gegen die Vergabe; Beteiligung eines kommunalen Eigenbetriebs am Vergabeverfahren; Beachtung des Neutralitätsgebots durch die Vergabestelle; Gewichtung der Auswahlkriterien; ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage bei Vergabe öffentlicher Verkehrswege für den Betrieb von Leitungen; Beteiligung eines re...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage bei Vergabe öffentlicher Verkehrswege für den Betrieb von Leitungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wertungskriterium "sicherer Netzbetrieb” muss besonderer Stellenwert zukommen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Berufungen im Rechtsstreit über die Neuvergabe der Gaskonzession im Land Berlin zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Neuvergabe der Konzession für den Betrieb des Gasversorgungsnetzes

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Berufungen im Rechtsstreit über die Neuvergabe der Gaskonzession im Land Berlin zurückgewiesen

  • welt.de (Pressemeldung, 04.04.2019)

    Schlappe für Berliner Senat bei Gasnetz-Verstaatlichung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Berufungen im Rechtsstreit über die Neuvergabe der Gaskonzession im Land Berlin zurückgewiesen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Vergabe von Wegenutzungsrechten

  • juve.de (Kurzinformation)

    Gasag darf Berliner Gasnetz behalten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auswahlkriterium des sicheren Netzbetriebs muss besonderer Stellenwert zukommen! (VPR 2019, 145)

Sonstiges

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Rechtsstreit über die Neuvergabe der Gaskonzession im Land Berlin

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2019, 609
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15
    Örtlich ist der Markt auf das Gemeindegebiet der jeweiligen Gemeinde beschränkt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 -, BGHZ 199, 289-322 (Stromnetz Berkenthin), Rn. 19-22).

    Als - unverbindliche - Orientierungshilfe verweist der BGH dabei auf den Musterkriterienkatalog der Energiekartellbehörde Baden-Württemberg, nach dem die Netzsicherheit mit mindestens 25% (die Behörde nennt 25-35 %) der möglichen Gesamtpunktzahl zu gewichten ist (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 -, BGHZ 199, 289-322, Rn. 84).

    Eine unbillige Behinderung eines Bieters durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist nur dann ausnahmsweise zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 -, BGHZ 199, 289-322, Rn. 99).

    Abgesehen davon, dass angesichts der ungeklärten Rechtslage fraglich erscheint, ob die Klägerinnen die grundsätzlichen Mängel der Ausschreibung erkennen mussten, kann sich hieraus eine unzulässige Rechtsausübung schon deshalb nicht ergeben, weil nichts dafür festgestellt oder geltend gemacht worden ist, dass der Beklagte die Konzession fehlerfrei neu ausgeschrieben hätte, wenn die Klägerinnen im Vergabeverfahren die im Rechtsstreit geltend gemachten Rügen erhoben hätte (BGH, Urteile vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 -, BGHZ 199, 289-322, Rn. 116 und - KZR 65/12 -, Rn. 88, juris).

    Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung allenfalls die Nichtigkeit eines Konzessionsvertrags nach § 134 BGB (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 -, BGHZ 199, 289-322, Rn. 103) oder einen Unterlassungsanspruch zur Folge haben (z.B. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. August 2017 - 6 U 1/17 Kart -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03. April 2017 - 6 U 151/16 Kart -, Rn. 83, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 2018 - VI-2 U 7/16 /Kart) -, Rn. 81, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. März 2015 - 11 W 47/14 (Kart) -, Rn. 16, juris).

  • BGH, 18.10.2016 - KZB 46/15

    Landesbetrieb Berlin Energie - Zivilrechtsstreit um die Vergabe eines

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15
    Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Landesbetriebs hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 18. Oktober 2016 - Az. KZB 46/15 - zurückgewiesen.

    Zur Verfolgung seines Interesses an der Übernahme des Netzbetriebs kann sich der Beklagte einer Eigengesellschaft oder eines Eigenbetriebes, aber auch einer anderen, ihm zweckmäßig erscheinenden nicht rechtsfähigen Betriebsform bedienen (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15 -, Rn. 39).

    (1) Bewirbt sich eine Kommune selbst um eine von ihr zu vergebende Konzession, so verlangt das materielle Kartellrecht zur Wahrung des Geheimwettbewerbs, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Neutralitätsgebots in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 16 VgV eine strikte organisatorische und personelle Trennung zwischen der Kommune als verfahrensleitender Stelle und der Kommune als Bieter (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 152/16 Kart -, Rn. 98, juris; ähnlich BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, Rn. 39 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15 -, Rn. 50, juris; OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart) -, Rn. 40, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16. April 2018 - 16 U 110/17 Kart -, Rn. 40, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. September 2018 - 7 U 33/17 (Hs) -, Rn. 50, juris (Revision anhängig); Senat, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 2 U 18/18 EnWG -, Rn. 33, juris; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Januar 2017 - 2 U 66/16 -, Rn. 109 ff., Rn. 135 f., juris).

    (d) Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des BGH zur Zulässigkeit der Nebenintervention im vorliegenden Rechtsstreit, in dem dieser ausgeführt hat, dass der Beklagte mit der Zuordnung des Landesbetriebs zu einem gegenüber der Vergabestelle personell und organisatorisch vollständig getrennten anderen Ressort der Senatsverwaltung eine Trennung grundsätzlich vollzogen habe (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15 -, Rn. 40).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15
    Sie darf also gegenüber letzterer weder erschwert noch erleichtert werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12 -, Rn. 79, juris).

    Sie sind Bestandteil eines gesetzlich geregelten Vergabeverfahrens und können nicht isoliert auf das - nicht näher geregelte - Verfahren der Konzessionsvergabe übertragen werden (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12 -, Rn. 85, juris).

    Abgesehen davon, dass angesichts der ungeklärten Rechtslage fraglich erscheint, ob die Klägerinnen die grundsätzlichen Mängel der Ausschreibung erkennen mussten, kann sich hieraus eine unzulässige Rechtsausübung schon deshalb nicht ergeben, weil nichts dafür festgestellt oder geltend gemacht worden ist, dass der Beklagte die Konzession fehlerfrei neu ausgeschrieben hätte, wenn die Klägerinnen im Vergabeverfahren die im Rechtsstreit geltend gemachten Rügen erhoben hätte (BGH, Urteile vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 -, BGHZ 199, 289-322, Rn. 116 und - KZR 65/12 -, Rn. 88, juris).

  • OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 11 W 47/14

    Ordnungsgemäße Durchführung des Auswahlverfahrens bei Stromkonzessionsvertrag

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15
    Werden aber Unterkriterien bei der Auswertung der Angebote der Bieter verwendet, sind diese und ihre Gewichtung den Bietern vorab offenzulegen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. März 2015 - 11 W 47/14 (Kart) -, Rn. 20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2014 - VI-2 Kart 3/13 (V) -, Rn. 66, 128, juris).

    Ein Unterkriterium ist anzunehmen, wenn es das Kriterium selbst nicht lediglich inhaltsgleich abbildet und umsetzt, sondern zusätzliche Gesichtspunkte aufnimmt, die dem Kriterium selbst nicht immanent sind, oder dieses abwandelt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. März 2015 - 11 W 47/14 (Kart) -, Rn. 22, juris).

    Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung allenfalls die Nichtigkeit eines Konzessionsvertrags nach § 134 BGB (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 -, BGHZ 199, 289-322, Rn. 103) oder einen Unterlassungsanspruch zur Folge haben (z.B. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. August 2017 - 6 U 1/17 Kart -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03. April 2017 - 6 U 151/16 Kart -, Rn. 83, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 2018 - VI-2 U 7/16 /Kart) -, Rn. 81, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. März 2015 - 11 W 47/14 (Kart) -, Rn. 16, juris).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei Wertung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15
    (1) Allein der politische Wille zur Rekommunalisierung und die Gründung eines kommunalen Unternehmens zu dessen Umsetzung genügen nicht zur Begründung eines Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot und stellen kein Zeichen für eine unzulässige Vorfestlegung dar (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 152/16 Kart -, Rn. 92, juris).

    (1) Bewirbt sich eine Kommune selbst um eine von ihr zu vergebende Konzession, so verlangt das materielle Kartellrecht zur Wahrung des Geheimwettbewerbs, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Neutralitätsgebots in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 16 VgV eine strikte organisatorische und personelle Trennung zwischen der Kommune als verfahrensleitender Stelle und der Kommune als Bieter (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 152/16 Kart -, Rn. 98, juris; ähnlich BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, Rn. 39 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15 -, Rn. 50, juris; OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart) -, Rn. 40, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16. April 2018 - 16 U 110/17 Kart -, Rn. 40, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. September 2018 - 7 U 33/17 (Hs) -, Rn. 50, juris (Revision anhängig); Senat, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 2 U 18/18 EnWG -, Rn. 33, juris; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Januar 2017 - 2 U 66/16 -, Rn. 109 ff., Rn. 135 f., juris).

    Danach muss vielmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden können, dass die Gemeinde ihre Entscheidung nicht an den Zielen des § 1 EnWG ausgerichtet hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 152/16 Kart -, Rn. 104, juris).

  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15

    Gemeindliche Konzessionsvergabe: Anspruch auf Unterlassung des Neuabschlusses

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15
    (1) Bewirbt sich eine Kommune selbst um eine von ihr zu vergebende Konzession, so verlangt das materielle Kartellrecht zur Wahrung des Geheimwettbewerbs, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Neutralitätsgebots in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 16 VgV eine strikte organisatorische und personelle Trennung zwischen der Kommune als verfahrensleitender Stelle und der Kommune als Bieter (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 152/16 Kart -, Rn. 98, juris; ähnlich BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, Rn. 39 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15 -, Rn. 50, juris; OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart) -, Rn. 40, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16. April 2018 - 16 U 110/17 Kart -, Rn. 40, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. September 2018 - 7 U 33/17 (Hs) -, Rn. 50, juris (Revision anhängig); Senat, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 2 U 18/18 EnWG -, Rn. 33, juris; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Januar 2017 - 2 U 66/16 -, Rn. 109 ff., Rn. 135 f., juris).

    Es genügt insoweit eine Konstellation, die geeignet ist, das Fehlen der notwendigen Unparteilichkeit der vergabeleitenden Stelle zu begründen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15 -, Rn. 67, juris).

  • OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15

    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zeichnet sich eine Tendenz ab, eine Gewichtung der Kriterien des § 1 EnWG zusammen mit einem Anteil von 50 % als die untere Grenze des Zulässigen anzusehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Dezember 2015 - VI-2 U (Kart) 4/15 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart) -, Rn. 46, juris), während vereinzelt eine stärkere Gewichtung gefordert wird (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. März 2018 - 6 U 4/17 Kart -, Rn. 84, juris: Gewichtung mit 65, 38 % gerade noch ausreichend; Musterkriterienkatalog der Energiekartellbehörde Baden-Württemberg: 65-95 %).

    (b) Soweit ersichtlich, haben sich die Vergabestellen in weiteren Verfahren, in denen sich Gerichte mit der Frage der Gewichtung von Auswahlkriterien befasst haben, an die Orientierungsvorschläge der Energiekartellbehörde Baden-Württemberg und des BGH gehalten und das Kriterium der Sicherheit des Netzbetriebs mit einem Anteil von mindestens 25 % gewichtet (OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart) -, Rn. 47, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. März 2018 - 6 U 4/17 Kart -, Rn. 85, juris).

  • OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17
    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zeichnet sich eine Tendenz ab, eine Gewichtung der Kriterien des § 1 EnWG zusammen mit einem Anteil von 50 % als die untere Grenze des Zulässigen anzusehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Dezember 2015 - VI-2 U (Kart) 4/15 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart) -, Rn. 46, juris), während vereinzelt eine stärkere Gewichtung gefordert wird (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. März 2018 - 6 U 4/17 Kart -, Rn. 84, juris: Gewichtung mit 65, 38 % gerade noch ausreichend; Musterkriterienkatalog der Energiekartellbehörde Baden-Württemberg: 65-95 %).

    (b) Soweit ersichtlich, haben sich die Vergabestellen in weiteren Verfahren, in denen sich Gerichte mit der Frage der Gewichtung von Auswahlkriterien befasst haben, an die Orientierungsvorschläge der Energiekartellbehörde Baden-Württemberg und des BGH gehalten und das Kriterium der Sicherheit des Netzbetriebs mit einem Anteil von mindestens 25 % gewichtet (OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart) -, Rn. 47, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. März 2018 - 6 U 4/17 Kart -, Rn. 85, juris).

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15
    (3) Die von den Klägerinnen angeführten Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13 -, juris, unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 5. November 2002 - X ZR 232/00 -, juris) gebieten keine andere Beurteilung.

    Danach können weitergehende Ansprüche, wie ein Schadensersatzanspruch auf Erstattung des positiven Interesses oder ein Anspruch auf Weiterführung des Vergabeverfahrens, unter besonderen Voraussetzungen in Betracht kommen, etwa dann, wenn der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, ein Vergabeverfahren aufzuheben, in rechtlich zu missbilligender Weise dazu einsetzt, durch die Aufhebung die formalen Voraussetzungen dafür zu schaffen, den Auftrag außerhalb des eingeleiteten Vergabeverfahrens an einen bestimmten Bieter oder unter anderen Voraussetzungen bzw. in einem anderen Bieterkreis vergeben zu können (BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13 -, Rn. 21, juris).

  • OLG Schleswig, 16.04.2018 - 16 U 110/17

    Vergabe von Wegenutzungsverträgen: Nachprüfungstiefe bei

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15
    (1) Bewirbt sich eine Kommune selbst um eine von ihr zu vergebende Konzession, so verlangt das materielle Kartellrecht zur Wahrung des Geheimwettbewerbs, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Neutralitätsgebots in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 16 VgV eine strikte organisatorische und personelle Trennung zwischen der Kommune als verfahrensleitender Stelle und der Kommune als Bieter (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 152/16 Kart -, Rn. 98, juris; ähnlich BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, Rn. 39 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15 -, Rn. 50, juris; OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart) -, Rn. 40, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16. April 2018 - 16 U 110/17 Kart -, Rn. 40, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. September 2018 - 7 U 33/17 (Hs) -, Rn. 50, juris (Revision anhängig); Senat, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 2 U 18/18 EnWG -, Rn. 33, juris; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Januar 2017 - 2 U 66/16 -, Rn. 109 ff., Rn. 135 f., juris).

    (e) Im Hinblick auf die Manipulationsgefahr, die bei dem naheliegenden Wunsch der Gemeinde nach einem "Selbsteintritt" auf der Hand liegt, genügen bereits hinreichende, auf glaubhafte Anknüpfungstatsachen gestützte Zweifel, um einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot zu bejahen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16.April 2018 - 16 U 110/17 Kart -, Rn. 40, juris).

  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

  • LG Berlin, 09.12.2014 - 16 O 224/14

    Konzessionsvergabeverfahren für ein Gasversorgungsnetz: Beteiligung der Kommune

  • KG, 06.10.2014 - 2 W 4/14

    Im Vergaberechtsstreit der GASAG u.a. gegen das Land Berlin ist der

  • BGH, 01.12.1969 - VII ZR 198/69

    Verbindlichkeit der Bestellung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen im Rahmen

  • KG, 25.10.2018 - 2 U 18/18

    Verfahren über die Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz:

  • OLG Hamburg, 05.09.2018 - 2 U 8/18

    Bestimmung der Höhe der Testamentsvollstreckungsvergütung in Hinblick auf die zu

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 2 U 7/16

    Wasserqualität darf auch nur die Wasserhärte sein!

  • OLG Schleswig, 12.12.2018 - 54 Verg 1/18

    Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg müssen über die Auftragsvergabe für

  • OLG Brandenburg, 22.08.2017 - 6 U 1/17

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrags: Anforderungen an ein

  • OLG Schleswig, 13.07.2017 - 16 U 32/17
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 100/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2014 - 2 Kart 3/13

    Vergabe energiewirtschaftsrechtlicher Wegenutzungsrechte: Wie ist das

  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15

    Gerichtliche Kontrolle der Vergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde:

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16

    Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe

  • BGH, 08.11.2005 - KZR 21/04

    Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger

  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 82/02

    Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage im Rahmen einer

  • OLG Hamm, 26.09.2012 - 12 U 142/12

    Klage eines unterlegenen Bewerbers gegen Konzessionsvergabe für

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - 2 U (Kart) 4/15

    Kriterien für die Vergabe von Netzkonzessionen und deren Gewichtung

  • OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16

    Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie hat die Auswahl des Konzessionsnehmers zu

  • OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17

    Mitwirkung von Bewerber-Aufsichtsratsmitgliedern an Vergabeentscheidung

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

  • BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08

    GSM-Wandler

  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Zugleich ergibt sich aus den Grenzen der materiellen Rechtskraft, dass das mit der Urteilsformel ausgesprochene Verbot nicht mehr gilt, wenn sich der zugrundeliegende Lebenssachverhalt ändert, etwa durch eine (teilweise) Wiederholung des Konzessionierungsverfahrens (vgl. bereits Senat, Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 5/15 Kart, NZKart 2019, 383 Rn. 48 nach juris - Gasnetz Berlin).

    Es kann bei der Vergabe öffentlicher Verkehrswege für den Betrieb von Leitungen nach § 46 EnWG bereits dann vorbeugender Rechtsschutz in Form einer Unterlassungsklage begehrt werden, sobald ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Kommune beabsichtigt, die Konzession an einen Mitbewerber zu vergeben (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 5/15 Kart, NZKart 2019, 383, LS1 - Gasnetz Berlin).

    Die Betrauung eines kommunalen Eigenbetriebs mit dem Netzbetrieb darf folgerichtig gegenüber der Konzessionierung eines Energieversorgungsunternehmens im Sinne von § 46 EnWG weder erschwert noch erleichtert werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, RdE 2014, 191, Rn. 79 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, MDR 2017, 541, Rn. 36 - Landesbetrieb Berlin Energie; Senat, Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 5/15 Kart, NZKart 2019, 383, LS2 und Rn. 64 - Gasnetz Berlin).

    (1) Eine unbillige Behinderung der Klägerin liegt nicht darin, dass der Beklagte mit dem LHO-Betrieb in der Sache selbst an dem Konzessionierungsverfahren teilgenommen hat (so schon Senat, Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 5/15 Kart, NZKart 2019, 383, Rn. 62 - Gasnetz Berlin).

    Dies war zur Konzessionsvergabe betreffend das Gasnetz Berlin festzustellen, worauf im Einzelnen verwiesen werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 5/15 Kart, NZKart 2019, 383, Rn. 69 - Gasnetz Berlin).

    Nach der Regelung bis zum November 2012 war eine Weisung des Abteilungsleiters I der Senatsverwaltung für Finanzen - dem die Vergabestelle unterstand - an den Geschäftsleiter des ebenfalls bei der Senatsverwaltung für Finanzen angesiedelten LHO-Betriebes nicht ausgeschlossen (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 5/15 Kart, NZKart 2019, 383, Rn. 71 nach juris).

    Sie begründen bei ihrer Nichteinhaltung durch einzelne Bieter schon deshalb keine subjektiven Rechte anderer Bieter (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 5/15 Kart, NZKart 2019, 383, Rn. 121 nach juris).

    In der Sache kann nämlich kein Zweifel daran bestehen, dass der Beklagte, einen entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt, die Finanzierung bewerkstelligen könnte (vgl. in diesem Sinne auch OLG Schleswig, Urteil vom 13. Juli 2017 - 16 U 32/17, IR 2017, 276, Rn. 54 nach juris; s.a. zur Gaskonzession beim LHO-Betrieb Senat, Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 5/15 Kart, NZKart 2019, 383, Rn. 126 - Gasnetz Berlin).

    Eine unbillige Behinderung eines Bieters durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist nämlich nur dann ausnahmsweise zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289, Rn. 99 - Stromnetz Berkenthin; Senat, Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 5/15 Kart, NZKart 2019, 383, Rn. 89 - Gasnetz Berlin; OLG Celle, Beschluss vom 20. September 2018 - 13 U 166/17 (Kart), Rn. 64 nach juris; LG Dortmund, Urteil vom 3. Juli 2015 - 10 O 63/15 EnW, Rn. 61 nach juris; LG Stuttgart, Urteil vom 2. Oktober 2014 - 11 O 182/14, EnWZ 2015, 93, Rn. 71 nach juris).

  • OLG Brandenburg, 06.04.2021 - 17 U 3/19

    Anforderungen an das Verfahren der Konzessionierung von Leitungsrechten für den

    Nicht ausgeschlossen hat der Bundesgerichtshof damit einen Interessenkonflikt für die jeweils in Absatz 2 dieser Vorschriften geregelten Personen, "die an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligtoder Einfluss auf den Ausgang eines Vergabeverfahrens nehmen können", sofern sie dabei "ein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder sonstiges persönliches Interesse haben, das ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte." Vielmehr hat der Bundesgerichtshof sowohl in der vorzitierten als auch in früheren Entscheidungen entsprechend allgemeiner ausgeführt, dass eine Gemeinde sich zwar mit einer ihr zweckmäßig erscheinenden Betriebsform an einem Bieterwettbewerb beteiligen darf, dabei aber das Gebot der organisatorischen und personellen Trennung der Vergabestelle von dem als Bieter auftretenden kommunalen Betrieb strikt zu beachten hat (aaO, Rn. 43; ebenso bereits BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15 - Landesbetrieb Berlin Energie, aaO, Rn. 39 f.; KG, Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 5/15 Kart, juris Rn. 68; Senat, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15, juris Rn. 50).
  • OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19

    Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie ist das Auswahlverfahren zu gestalten?

    Der Senat verkennt nicht, dass die Vergabe der Konzession an Eigenbetriebe selbst noch keinen Verstoß gegen das Diskriminierungsgebot in der Form eines Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot begründet (KG, Urteil vom 04. April 2019 - 2 U 5/15 Kart).
  • OLG Celle, 12.09.2019 - 13 U 41/19

    Fortsetzung eines zurückversetzten Verfahrens zum Abschluss eines neuen

    bb) Diese Grundsätze sind entgegen der Auffassung der Verfügungsklägerin entsprechend auf das Auswahlverfahren zum Abschluss von Wegenutzungsverträgen nach §§ 46 f. EnWG zu übertragen (wohl ebenso: KG, Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 5/15 Kart, juris Rn. 110 ff., dort allerdings auf "gravierende" Fehler eines Auswahlverfahrens bezogen).
  • LG Dortmund, 18.12.2019 - 10 O 52/19

    Akteneinsichtsrecht, Vergabe Stromkonzession

    Das Auswahlverfahren kann sowohl durch materielle wie auch durch formelle Fehler gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen (KG, NZKart 2019, 383).

    Zwar ist eine unbillige Behinderung eines Mitbewerbers durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann (BGH NVwZ 2014, 807; OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2017, 135126; OLG Karlsruhe, BeckRS 2017, 120569; KG, NZKart 2019, 383).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht