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   KG, 04.05.2004 - 7 U 210/03   

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https://dejure.org/2004,8651
KG, 04.05.2004 - 7 U 210/03 (https://dejure.org/2004,8651)
KG, Entscheidung vom 04.05.2004 - 7 U 210/03 (https://dejure.org/2004,8651)
KG, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 7 U 210/03 (https://dejure.org/2004,8651)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung im Sinne von § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO (Insolvenzordnung); Gleichstellung der Aufrechnung mit einer Erfüllung vor Verfahrenseröffnung in anfechtungsrechtlicher Hinsicht; Einziehung von Erstattungsansprüchen einer Krankenkasse; ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 96, 114, 129, 130, 143; SGB IV § 85
    Anfechtbarkeit einer Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen der Kassenärztlichen Vereinigung gegen Honorarforderung eines Arztes

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.12.1983 - 6 RKa 19/82

    Honorar - Kassenarzt - Vertragsarzt - Honoraranspruch des Vertragsarztes -

    Auszug aus KG, 04.05.2004 - 7 U 210/03
    Der Honoraranspruch des Vertragsarztes wird erst fällig, nachdem ggf. die Entscheidung im Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung für die Kassenärztliche Vereinigung materiell bindend geworden ist (BSGE 56, 116).
  • BGH, 09.12.1993 - IX ZR 100/93

    Anfechtung der Einräumung der formellen Rechtsstellung des Treuhänders

    Auszug aus KG, 04.05.2004 - 7 U 210/03
    Nach § 143 Abs. 1 InsO ist grundsätzlich das zurückzugewähren, was der Insolvenzmasse entzogen ist, und nicht das, was dem Vermögen des Anfechtungsgegners zugeflossen ist (BGHZ 124, 298, 302).
  • OLG Dresden, 30.08.2001 - 13 U 953/01

    Anfechtbarkeit der Aufrechnung mit Gegenansprüchen in der Insolvenz des

    Auszug aus KG, 04.05.2004 - 7 U 210/03
    Die Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung im Sinne von § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO beurteilt sich nach ganz herrschender Meinung, welcher der Senat folgt, nach §§ 129 ff InsO (vergl. OLG Dresden DZWIR 2001, 470 m. w. N.).
  • BGH, 16.09.1999 - IX ZR 204/98

    Anfechtungsgegner bei unentgeltlicher Zuwendung

    Auszug aus KG, 04.05.2004 - 7 U 210/03
    Maßgeblich ist daher, wer den wirtschaftlichen Wert aus dem Vermögen des Schuldners erhalten hat (BGH ZIP 1999, 1764, 1765 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2005 - L 11 KA 7/04

    Vertragsarztangelegenheiten

    Daher ist bei § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO zu prüfen, ob eine vergleichbare Erfüllung im Zeitpunkt des Entstehens der Aufrechnungslage vor Verfahrenseröffnung nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 129 ff. InsO anfechtbar wäre (KG Berlin, Urteil vom 04.05.2004 Az.: 7 U 210/03).
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