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   KG, 04.06.2004 - 5 Ws 227/04 Vollz   

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https://dejure.org/2004,7868
KG, 04.06.2004 - 5 Ws 227/04 Vollz (https://dejure.org/2004,7868)
KG, Entscheidung vom 04.06.2004 - 5 Ws 227/04 Vollz (https://dejure.org/2004,7868)
KG, Entscheidung vom 04. Juni 2004 - 5 Ws 227/04 Vollz (https://dejure.org/2004,7868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstbindung der Vollzugsbehörde durch Zuweisung des Gefangenen in den behandlungsorientierten Wohngruppenvollzug; Voraussetzungen für eine Rückverlegung in den Regelvollzug; Tätlichkeiten zwischen dem Gefangenem und einem Besucher; Belegungsermessen des ...

  • Judicialis

    StVollzG § 14 Abs. 2 Satz 2; ; StVollzG § 115 Abs. 2 Satz 2; ; StVollzG § 115 Abs. 5; ; StVollzG § 116 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 51
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 17.02.2000 - Ws 45/00
    Auszug aus KG, 04.06.2004 - 5 Ws 227/04
    Da die Kammer in einem solchen Fall über die Verpflichtung der Behörde zum Erlaß der Maßnahme abschließend befinden kann, hat sie auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung abzustellen (vgl. OLG Nürnberg StV 2000, 573; Calliess/Müller-Dietz und Arloth/Lückemann aaO.).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus KG, 04.06.2004 - 5 Ws 227/04
    Das Gericht muß auf einen Antrag des Gefangenen aber überprüfen, ob der Anstaltsleiter seiner Entscheidung einen zutreffenden, vollständig ermittelten Sachverhalt zugrunde gelegt und den Beurteilungsspielraum eingehalten hat (vgl. BGHSt 30, 320, 327; Beschluß des Senats aaO.).
  • KG, 21.10.1996 - 5 Ws 396/96
    Auszug aus KG, 04.06.2004 - 5 Ws 227/04
    Mit der Aufnahme der Zuweisung in den Vollzugsplan geht die Vollzugsbehörde eine Selbstbindung ein, die zur Folge hat, daß sie die Maßnahme nur unter den Voraussetzungen des entsprechend anzuwendenden § 14 Abs. 2 Satz 2 StVollzG zurücknehmen kann (vgl. OLG Celle ZfStrVo 1989, 116; KG NStZ 1997, 207, 208; Beschluß des Senats vom 21. Februar 2002 - 5 Ws 1/02 Vollz -).
  • KG, 22.08.2011 - 2 Ws 258/11

    Effektiver Rechtsschutz bei "renitenter Strafvollzugsanstalt" ("Kampfansage an

    Sogar ein Antrag auf Aussetzung des Vollzuges hemmt diese Verpflichtung nur dann, wenn der Anstaltsleiter ihn unverzüglich gestellt hat (vgl. Senat NStZ 2005, 51 = ZfStrVO 2005, 121; Beschluß vom 21. November 2002 - 5 Ws 628/02 Vollz - a. A. LG Hildesheim StraFO 2007, 481 - auch das begründe keine Hemmung).
  • KG, 18.04.2005 - 5 Ws 179/05

    Strafvollzug: Verantwortung des Rechtsanwaltes für Rechtsbeschwerde eines

    Der Beschwerdeführer mißversteht sowohl die (von ihm zitierte) zugrunde liegende Rechtsprechung des Senats (NStZ 1997, 207 und Beschluß vom 24. Juni 2004 - 5 Ws 227/04 -) als auch den Inhalt des angefochtenen Beschlusses.
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