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   KG, 04.06.2019 - 3 WF 103/19   

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https://dejure.org/2019,45835
KG, 04.06.2019 - 3 WF 103/19 (https://dejure.org/2019,45835)
KG, Entscheidung vom 04.06.2019 - 3 WF 103/19 (https://dejure.org/2019,45835)
KG, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 3 WF 103/19 (https://dejure.org/2019,45835)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 43 FamFG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO
    Ergänzung der Verfahrenskostenhilfeentscheidung in einer Sorgerechtssache: Unterbliebene Entscheidung über den konkludenten Antrag hinsichtlich des Mehrvergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FamFG § 43
    Ergänzung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe hinsichtlich der Kosten eines Mehrvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1633
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.04.2014 - 10 AZB 13/14

    Prozesskostenhilfe - konkludenter Antrag - Mehrvergleich

    Auszug aus KG, 04.06.2019 - 3 WF 103/19
    Ihr Antrag vom 11. März 2019 sei unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG NZA-RR 2014, 382 entsprechend auszulegen.

    Dies schließt aber weder eine konkludente Antragstellung noch eine Auslegung des Antrags aus (Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 114 Rn. 13, 14; BAG, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 AZB 13/14 -, juris).

  • BGH, 06.03.2014 - V ZB 205/13

    Abschiebungshaftsache: Ergänzungsantrag für die Beschwerdeentscheidung bei

    Auszug aus KG, 04.06.2019 - 3 WF 103/19
    Bewilligt aber das Amtsgericht für das erstinstanzliche Verfahren Verfahrenskostenhilfe, ohne zugleich über den konkludent gestellten Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auch für den Mehrvergleich im Tenor oder ggfs. in den Gründen zu entscheiden, so ist die sofortige Beschwerde des Beteiligten nur dann zulässig, wenn aus der angefochtenen Entscheidung hervorgeht, dass das Gericht über den Verfahrenskostenhilfeantrag hinsichtlich des Mehrvergleichs bewusst nicht entschieden hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - V ZB 205/13 -, juris).

    Es ist dann der Beschluss des Amtsgerichts gemäß § 43 FamFG insoweit auf Antrag nachträglich um eine Sachentscheidung zu ergänzen; nur letztere kann ggf. mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden (BGH, Beschluss vom 6. März 2014, a. a.O.).

  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 40/78

    Umfang der Ergänzung eines Urteils

    Auszug aus KG, 04.06.2019 - 3 WF 103/19
    § 43 FamFG dient jedoch nur der Korrektur eines versehentlichen Übergehens von Anträgen, nicht aber der Richtigstellung falscher Rechtsanwendung (BGH, Urteil vom 27. November 1979 - VI ZR 40/78, NJW 1980, 840 f).
  • OLG Hamm, 16.05.2023 - 4 WF 48/23

    Anforderungen an die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe bei Anhängigkeit

    Der Senat verkennt nicht, dass nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in einem laufenden Verfahren ggf. von einem konkludenten Antrag in Bezug auf solche Verfahrensgegenstände innerhalb der Instanz auszugehen ist, die mit dem Streitgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang stehen, wie etwa bei einem Mehrvergleich (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 23.07.2012 - 1 Ta 153/12 -, BeckRS 2012, 73126 und KG, Beschluss vom 03.06.2019 - 3 WF 103/19 -, BeckRS 2019, 11275 jeweils zum Mehrvergleich; Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 119 Rn. 5; siehe auch MüKoZPO/Wache, 6. Aufl. 2020, § 117 Rn. 3).
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