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   KG, 04.07.2003 - 9 U 307/01   

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https://dejure.org/2003,15163
KG, 04.07.2003 - 9 U 307/01 (https://dejure.org/2003,15163)
KG, Entscheidung vom 04.07.2003 - 9 U 307/01 (https://dejure.org/2003,15163)
KG, Entscheidung vom 04. Juli 2003 - 9 U 307/01 (https://dejure.org/2003,15163)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen einer Unterbrechung der Stromzufuhr zu einer Baustelle durch Beschädigung zweier Stromkabel; Anforderungen an die Betriebsbezogenheit eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 831 Abs. 1 S. 1
    Schadensersatz wegen einer Unterbrechung der Stromzufuhr zu einer Baustelle durch Beschädigung zweier Stromkabel; Anforderungen an die Betriebsbezogenheit eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz für Stromkabelbeschädigung an Baustelle?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1474
  • BauR 2004, 1672 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus KG, 04.07.2003 - 9 U 307/01
    Betriebsbezogen ist ein Eingriff, der irgendwie gegen den Betrieb als solchen gerichtet ist und der nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft (BGHZ 29, 65, 74).

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze kommt bei Beschädigung eines Stromkabels ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb allenfalls bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht (BGHZ 29, 65, 75).

    Genausogut hätten die beiden 10 kV-Kabel für die Versorgung anderer Abnehmer (vgl. BGHZ 29, 65, 74), etwa einen oder mehrere Großbetriebe bestimmt sein können.

    Die Lieferung elektrischen Stroms über ein Kabel und der Anspruch darauf ist zudem keine dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb wesenseigentümliche Eigenheit und deshalb nicht vom Schutzbereich dieses Rechtsinstituts umfasst (BGHZ 29, 65, 74).

    Die Klägerin hat lediglich einen Vermögensschaden erlitten, der nicht ersatzfähig ist (vgl. BGHZ 29, 65, 75).

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Vorliegen einer zum

    Auszug aus KG, 04.07.2003 - 9 U 307/01
    Anderenfalls würde der Deliktsschutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs in einen allgemeinen deliktischen Vermögensschutz für Gewerbetreibende ausufern, was gerade vermieden werden soll (vgl. BGHZ 66, 388, 393).
  • BGH, 29.01.1985 - VI ZR 130/83

    Anspruch auf Unterlassung einer Aufforderung zum kollektiven Vertragsbruch

    Auszug aus KG, 04.07.2003 - 9 U 307/01
    Die objektive Stoßrichtung muss sich gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten (BGH NJW 1985, 1620 sowie 1998, 2141, 2143).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus KG, 04.07.2003 - 9 U 307/01
    Denn nicht die Gesellschafter der Klägerin in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit, sondern die klagende Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gesamthandsgemeinschaft ihrer Gesellschafter ist Partei des Rechtsstreits (vgl. BGH NJW 2001, 1056 ff.).
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