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   KG, 04.07.2012 - 24 U 30/11   

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https://dejure.org/2012,51221
KG, 04.07.2012 - 24 U 30/11 (https://dejure.org/2012,51221)
KG, Entscheidung vom 04.07.2012 - 24 U 30/11 (https://dejure.org/2012,51221)
KG, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 24 U 30/11 (https://dejure.org/2012,51221)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.04.2007 - I ZR 34/05

    Schuldnachfolge

    Auszug aus KG, 04.07.2012 - 24 U 30/11
    Denn die bisherige Beklagte wäre ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses, nämlich des Entfallens der für die streitgegenständlichen Unterlassungsansprüche erforderlichen Wiederholungsgefahr nach ihrer während des Rechtsstreits erster Instanz erfolgten, aber erst mit der Berufungsschrift mitgeteilten Verschmelzung auf die jetzige Beklagte (vgl. BGH GRUR 2007, 995 ­ Schuldnachfolge; Köhler/ Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 30.Aufl., UWG, § 8 Rdn.2.53 m.w.N.) nach der allein noch gebotenen summarischen Prüfung voraussichtlich unterlegen.
  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 195/81

    Intermarkt II

    Auszug aus KG, 04.07.2012 - 24 U 30/11
    a) Es ist allgemein anerkannt, dass Ansprüche, die mit auf das UWG gestützten Ansprüchen konkurrieren, grundsätzlich selbständig innerhalb der für sie geltenden Frist verjähren; anderes gilt nur dann, wenn die UWG-Regelung hinsichtlich der Verjährung und ihrer ratio legis als erschöpfend anzusehen ist (vgl. bereits zu § 21 UWG a.F. BGH GRUR 1984, 820 ­ Intermarkt II ­ Rdn.26 nach juris; Köhler a.a.O., UWG, § 11 Rdn.1.4).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZB 24/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Auszug aus KG, 04.07.2012 - 24 U 30/11
    Da das Verfahren gemäß § 91a ZPO nicht der abschließenden Klärung schwieriger Rechtsfragen dient, kann sich das Gericht auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage beschränken und darauf verzichten, alle für den Ausgang des Rechtsstreits bedeutsamen Rechtsfragen zu überprüfen (vgl. BGH NJW-RR 2009, 425, Rdn.13; Vollkommer, a.a.O. Rdn.26a m.w.N.).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus KG, 04.07.2012 - 24 U 30/11
    Das Gericht kann das Verkehrsverständnis auch aus eigener Erfahrung selbst ­ ohne sachverständige Hilfe ­ beurteilen, wenn seine Mitglieder selbst zu den durch die Werbung angesprochenen Verkehrskreise gehören, wenn für das Verständnis an Fachkreise gerichteter Werbung keine besonderen Kenntnisse oder Erfahrungen erforderlich sind, wenn es aufgrund ständiger Befassung mit Wettbewerbssachen über die erforderliche eigene Sachkunde verfügt, um beurteilen zu können, wie Fachkreise eine bestimmte Werbeaussage verstehen, oder wenn seine Sachkunde durch vorgelegte, qualifizierten Parteivortrag darstellende Privatgutachten soweit erhöht wird, dass es sich ein eigenes Urteil bilden kann (vgl. zu Vorstehendem BGH GRUR 2004, 244/245 ­ Marktführerschaft; GRUR 2007, 1079 Rdn.36 - Bundesdruckerei; Bornkamm a.a.O., Rdn.3.12 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 21.02.2008 - 3 U 235/06

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Einstufung von "Notfalltropfen mit

    Auszug aus KG, 04.07.2012 - 24 U 30/11
    Das Oberlandesgericht Hamburg befasst sich in seinem ­ in einem Eilverfahren ergangenen - Urteil vom 21.2.2008 ­ 3 U 235/06 ­ (Anlage B3) lediglich mit der arzneimittelrechtlichen Verkehrsfähigkeit von "Notfall-Tropfen" als Arzneimittel und verhält sich nicht zur Täuschungseignung dieser Bezeichnung.
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 30/04

    Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz; Veranstaltung einer

    Auszug aus KG, 04.07.2012 - 24 U 30/11
    Dabei hat grundsätzlich diejenige Partei die Kosten zu tragen, die ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses mutmaßlich im Rechtsstreit unterlegen wäre oder der aus sonstigem Grunde die Kosten aufzuerlegen gewesen wären (vgl. BGH WRP 2005, 126; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 29.Aufl., § 91a Rdn.24 m.w.N.).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus KG, 04.07.2012 - 24 U 30/11
    Das Gericht kann das Verkehrsverständnis auch aus eigener Erfahrung selbst ­ ohne sachverständige Hilfe ­ beurteilen, wenn seine Mitglieder selbst zu den durch die Werbung angesprochenen Verkehrskreise gehören, wenn für das Verständnis an Fachkreise gerichteter Werbung keine besonderen Kenntnisse oder Erfahrungen erforderlich sind, wenn es aufgrund ständiger Befassung mit Wettbewerbssachen über die erforderliche eigene Sachkunde verfügt, um beurteilen zu können, wie Fachkreise eine bestimmte Werbeaussage verstehen, oder wenn seine Sachkunde durch vorgelegte, qualifizierten Parteivortrag darstellende Privatgutachten soweit erhöht wird, dass es sich ein eigenes Urteil bilden kann (vgl. zu Vorstehendem BGH GRUR 2004, 244/245 ­ Marktführerschaft; GRUR 2007, 1079 Rdn.36 - Bundesdruckerei; Bornkamm a.a.O., Rdn.3.12 m.w.N.).
  • KG, 25.09.2009 - 5 U 70/08

    Irreführung einer Werbeaussage "Original Notfall Produkte" für Bonbons

    Auszug aus KG, 04.07.2012 - 24 U 30/11
    c) Das Landgericht hat ­ wie zuvor der 5.Zivilsenat des Kammergerichts im vorangegangenen Verfügungsverfahren (LG Berlin 16.O.726/07 = KG 5 U 70/08) ­ die Täuschungseignung der beanstandeten Werbeangabe "Original Notfall Produkte nach Dr.Bach" für die genannten Produkte mit Recht bejaht.
  • OLG Koblenz, 04.12.2019 - 9 U 1067/19

    Bauvoranfrage - Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz eines Architekten bei

    Beide Ansprüche stehen selbstständig nebeneinander (vgl. BGH, NJW 2011, 2653, 2655, Rdnr. 23 - Werbung mit Garantie 76, 78 - Gewährleistungsausschluss im Internet OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2015, 474, 474; KG, VuR 2013, 273, 273; MünchKomm-Micklitz/Rott, ZPO, 5. Aufl. 2017, § 2 UKlaG, Rdnr. 7).
  • LG Hamburg, 29.11.2019 - 312 O 577/15

    Wettbewerbsverstoß eines Fernwärmeversorgers: Irreführung des Kunden durch

    Denn vor der Gesetzesänderung bestand ein Beseitigungsanspruch nach § 8 I UWG, §§ 1004, 242 BGB, der, soweit er Sachverhalte nach dem UKlaG betraf, ebenfalls der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB, die drei Jahre beträgt, unterfiel (vgl. Dauner-Lieb/Langen, BGB - Schuldrecht, 3. Aufl 2016, § 2 UKlaG, Rz. 12 mit Verweis auf KG, Urteil vom 4.7.2012, Az. 24 U 30/11).
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