Rechtsprechung
KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 307 BGB, § 213 VVG, § 5 Nr 1g MB/KK 2009, § 9 Abs 3 MB/KK 2009
Private Krankenversicherung: Umfang der Obliegenheit zur Untersuchungsduldung durch einen vom Krankenversicherer beauftragten Arzt; Ausschluss der Leistungserbringung durch nahe Angehörige - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formularmäßige Vereinbarung der Untersuchung durch einen vom Krankenversicherer beauftragten Arzt; Erstattungsfähigkeit von durch einen nahen Angehörigen erbrachten physiotherapeutischen Leistungen in der privaten Krankenversicherung
- rechtsportal.de
VVG § 213 ; VVG § 307 Abs. 1
Formularmäßige Vereinbarung der Untersuchung durch einen vom Krankenversicherer beauftragten Arzt - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Krankenversicherer können den untersuchenden Arzt auswählen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.01.2013 - 7 O 167/12
- KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13
- BGH, 13.07.2016 - IV ZR 292/14
Papierfundstellen
- VersR 2015, 94
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.07.2016 - IV ZR 292/14
Krankheitskostenversicherung: Physiotherapeutische Leistungen als Behandlungen im …
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in r+s 2014, 509 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, das Teilurteil des Landgerichts sei zulässig, hinsichtlich des noch nicht beschiedenen Klagebegehrens auf Kostenerstattung bestehe nicht die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen. - OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17
Umfang der Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers
Allerdings kann Gegenstand der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses auch die Feststellung des Bestehens einzelner Rechten oder Pflichten aus einem Rechtsverhältnis sein, was auch für vertragliche Obliegenheiten im Rahmen eines Versicherungsvertrages gilt (KG Berlin, Urteil vom 04. Juli 2014 - 6 U 30/13 -, Rn. 17, juris).