Rechtsprechung
KG, 04.07.2017 - 3 Ws (B) 175/17 - 162 Ss 51/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 33 Abs 1 S 1 Nr 1 OWiG, § 55 OWiG, § 26 Abs 3 StVG
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfolgungsverjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens an den Kraftfahrzeughalter - verkehrslexikon.de
Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens an den Kraftfahrzeughalter
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Keine Verjährungsunterbrechung durch zweite Anhörung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterbrechung der Verjährung im Bußgeldverfahren durch Anhörung des Halters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterbrechung der Verjährung im Bußgeldverfahren durch Anhörung des Halters
- rechtsportal.de
OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1
Unterbrechung der Verjährung im Bußgeldverfahren durch Anhörung des Halters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine nochmalige verjährungsunterbrechende Wirkung bei erneuter Anhörung eines Kfz-Halters
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 06.02.2017 - 308 OWi 992/16
- KG, 04.07.2017 - 3 Ws (B) 175/17 - 162 Ss 51/17
Papierfundstellen
- NZV 2018, 90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 24.06.1998 - 2 Ws (B) 304/98
Auszug aus KG, 04.07.2017 - 3 Ws (B) 175/17
Auch wenn die Verdächtigung zunächst ohne ausreichende tatsächliche Grundlage erhoben worden ist und deshalb später weitere Ermittlungen nach der Person des Fahrzeugführers durchgeführt werden - hier Lichtbildabgleich -, ändert sich nichts daran, dass das Ermittlungsverfahren zunächst gegen den Halter eingeleitet und ihm bekannt gegeben worden ist (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 346 f.; BayObLG VRS 75, 218). - BayObLG, 18.04.1988 - 1 ObOWi 40/88
Anhörungsbogen; Ordnungswidrigkeit; Verjährung; Unterbrechung
Auszug aus KG, 04.07.2017 - 3 Ws (B) 175/17
Auch wenn die Verdächtigung zunächst ohne ausreichende tatsächliche Grundlage erhoben worden ist und deshalb später weitere Ermittlungen nach der Person des Fahrzeugführers durchgeführt werden - hier Lichtbildabgleich -, ändert sich nichts daran, dass das Ermittlungsverfahren zunächst gegen den Halter eingeleitet und ihm bekannt gegeben worden ist (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 346 f.; BayObLG VRS 75, 218). - OLG Hamm, 03.05.2005 - 1 Ss OWi 132/05
Verjährung; Unterbrechung; Computerausdruck; Anhördungsbogen; Formulierung
Auszug aus KG, 04.07.2017 - 3 Ws (B) 175/17
In diesem Fall, insbesondere wenn der Vorwurf in persönlicher Anrede (,,Ihnen") erhoben wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Mai 2005 - 1 Ss OWi 132/05 - in Juris), hat die Zusendung des Anhörungsbogens auch dem Halter gegenüber verjährungsunterbrechende Wirkung, auch wenn erst später abschließend geklärt wird, dass Halter und der Fahrer identisch sind (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 225). - OLG Köln, 20.03.1998 - Ss 112/98
Auszug aus KG, 04.07.2017 - 3 Ws (B) 175/17
Dem Halter gegenüber vorgenommene Ermittlungshandlungen behalten ihre verjährungsunterbrechende Wirkung (vgl. OLG Köln VRS 95, 119 f.). - OLG Hamm, 02.02.1981 - 4 Ss OWiG 161/81
Auszug aus KG, 04.07.2017 - 3 Ws (B) 175/17
In diesem Fall, insbesondere wenn der Vorwurf in persönlicher Anrede (,,Ihnen") erhoben wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Mai 2005 - 1 Ss OWi 132/05 - in Juris), hat die Zusendung des Anhörungsbogens auch dem Halter gegenüber verjährungsunterbrechende Wirkung, auch wenn erst später abschließend geklärt wird, dass Halter und der Fahrer identisch sind (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 225).