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   KG, 04.07.2022 - 22 W 32/22   

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https://dejure.org/2022,24861
KG, 04.07.2022 - 22 W 32/22 (https://dejure.org/2022,24861)
KG, Entscheidung vom 04.07.2022 - 22 W 32/22 (https://dejure.org/2022,24861)
KG, Entscheidung vom 04. Juli 2022 - 22 W 32/22 (https://dejure.org/2022,24861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 246 Abs 2 S 2 AktG, § 250 Abs 3 AktG, § 29 BGB, § 2 Abs 1 PartG
    Notbestellung eines organschaftlichen Vertreters einer politischen Partei

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 29
    BGB § 29 Notbestellung eines organschafltichen Vertreters eines Vereins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 29
    1) Nach § 29 BGB kommt die Notbestellung eines organschaftlichen Vertreters eines Vereins nur dann in Betracht, wenn die erforderliche Anzahl von Mitglieder des Vertretungsorgans fehlt und die zeitweise Behebung des Mangels dringend ist, weil ein Schaden droht oder eine ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 29
    Notbestellung eines organschaftlichen Vertreters eines Vereins Dringlichkeit der zeitweisen Behebung eines Mangels Unwirksamkeit von Vorstandswahlen Anrufung eines Parteischiedsgerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 20
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 20.05.2020 - 22 W 7/20

    Bestellung einer organschaftlichen Notvertretung für eine politische Partei

    Auszug aus KG, 04.07.2022 - 22 W 32/22
    Wie der Senat bereits entschieden hat, kommt auch in diesem Fall eine Bestellung eines Notvorstands nach § 29 BGB in Betracht (Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 22 W 7/20 -, juris Rn. 9).

    Offen ist auch nach wie vor, inwieweit die Anrufung des Parteischiedsgerichts, dass für die Feststellung einer Unwirksamkeit einer derartigen Wahl zuständig wäre, vgl. der § 10 Abs. 2 SchiedsO, möglich gewesen ist (vgl. zur Bedeutung Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 22 W 7/20 -, juris Rn. 10 mwN).

  • BGH, 25.05.1992 - II ZR 23/92

    Keine Geltung der aktienrechtlichen Streitwertregelung im Vereinsrecht

    Auszug aus KG, 04.07.2022 - 22 W 32/22
    Die Wirkungen der Entscheidung des Senats würden aber auf die Beteiligten beschränkt sein, während eine entsprechende Nichtigkeitsfeststellung über die Bestellungsbeschlüsse im Zivilprozess auch die nichtbeteiligten Vereinsmitglieder erfassen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 1992 - II ZR 23/92 -, juris; Urteil vom 23. Februar 1978 - II ZR 37/77 -, BGHZ 70, 384-388 zur Genossenschaft; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 3Z BR 280/01 -, juris Rn. 15; Burhoff, Vereinsrecht, 2016, Rn. 431; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 21. Aufl., Rdn. 215a).
  • KG, 26.02.2004 - 1 W 549/01

    Vereinsrecht: Erfordernis der Genehmigung der Satzungsänderung eines

    Auszug aus KG, 04.07.2022 - 22 W 32/22
    Steht die Unwirksamkeit später fest, liegt ein Außenhandeln eines faktischen Vorstands vor, das sich der Verein nach den Grundsätzen der Duldungsvollmacht zurechnen lassen muss (vgl. KG, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 1 W 549/01 -, juris Rn. 48; Reichert/Wagner, Vereins- und Verbandsrecht, 14. Aufl., Rn. 2182).
  • BayObLG, 19.12.2001 - 3Z BR 280/01

    Sofortige Beschwerde gegen Löschungsankündigung des Beschwerdegerichts -

    Auszug aus KG, 04.07.2022 - 22 W 32/22
    Die Wirkungen der Entscheidung des Senats würden aber auf die Beteiligten beschränkt sein, während eine entsprechende Nichtigkeitsfeststellung über die Bestellungsbeschlüsse im Zivilprozess auch die nichtbeteiligten Vereinsmitglieder erfassen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 1992 - II ZR 23/92 -, juris; Urteil vom 23. Februar 1978 - II ZR 37/77 -, BGHZ 70, 384-388 zur Genossenschaft; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 3Z BR 280/01 -, juris Rn. 15; Burhoff, Vereinsrecht, 2016, Rn. 431; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 21. Aufl., Rdn. 215a).
  • BGH, 23.02.1978 - II ZR 37/77

    Nichtigkeitsklage gegen Genossenschaftsbeschlüsse

    Auszug aus KG, 04.07.2022 - 22 W 32/22
    Die Wirkungen der Entscheidung des Senats würden aber auf die Beteiligten beschränkt sein, während eine entsprechende Nichtigkeitsfeststellung über die Bestellungsbeschlüsse im Zivilprozess auch die nichtbeteiligten Vereinsmitglieder erfassen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 1992 - II ZR 23/92 -, juris; Urteil vom 23. Februar 1978 - II ZR 37/77 -, BGHZ 70, 384-388 zur Genossenschaft; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 3Z BR 280/01 -, juris Rn. 15; Burhoff, Vereinsrecht, 2016, Rn. 431; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 21. Aufl., Rdn. 215a).
  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 51/80

    Vertretungsbefugnis und wirksame Zustellung einer Nichtigkeitsklage an einen

    Auszug aus KG, 04.07.2022 - 22 W 32/22
    So steht die Unwirksamkeit der Beschlüsse über die Vorstandswahl nicht fest, sondern soll erst im Rahmen des Prozesses festgestellt werden, so dass zunächst von einer Vertretung durch die gewählten Vorstandsmitglieder auszugehen ist (so ausdrücklich zur GmbH: BGH, Urteil vom 10. November 1980 - II ZR 51/80 -, juris).
  • KG, 06.12.1977 - 1 W 2603/77
    Auszug aus KG, 04.07.2022 - 22 W 32/22
    Eine solche Vertretungsbefugnis wird aber zur Einberufung einer Mitgliederversammlung grundsätzlich für erforderlich gehalten (vgl. KG, Beschluss vom 6. Dezember 1977 - 1 W 2603/77 -, juris Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 21. Aufl., Rdn. 157a).
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