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   KG, 04.09.2008 - 2 AR 37/08   

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https://dejure.org/2008,13055
KG, 04.09.2008 - 2 AR 37/08 (https://dejure.org/2008,13055)
KG, Entscheidung vom 04.09.2008 - 2 AR 37/08 (https://dejure.org/2008,13055)
KG, Entscheidung vom 04. September 2008 - 2 AR 37/08 (https://dejure.org/2008,13055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer objektiv willkürlichen gerichtlichen Verweisung; Willkür einer Verweisung bei einer aus der Nichtbeachtung des Erfordernisses einer rechtzeitigen Antragstellung folgenden Unrichtigkeit

  • Judicialis

    GVG § 101; ; GVG § 102 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 101; GVG § 102 S. 2
    Voraussetzungen der fehlenden Bindungswirkung einer Verweisung wegen Willkür

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Brandenburg, 24.02.2000 - 1 AR 8/00

    Bindungswirkung der Verweisung an die Kammer für Handelssachen nach Ablauf der

    Auszug aus KG, 04.09.2008 - 2 AR 37/08
    Auch insoweit ist das Vorliegen von Willkür nach den allgemeinen Maßstäben zu prüfen (entgegen OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 63).

    Der Senat vermag sich somit der Ansicht nicht anzuschließen, wonach die Missachtung des Rechtzeitigkeitserfordernisses die Annahme von Willkür grundsätzlich nicht rechtfertige, da es sich nur um ein "formales" Erfordernis handele, während der Gesetzgeber in § 95 GVG aus Gründen der besonderen Sachnähe und Fachkompetenz eine Zuständigkeit der Kammern für Handelssachen vorgesehen habe (so OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 63; ferner im Ergebnis -keine Willkür bei bloß verspätetem Antrag- OLG Braunschweig NJW-RR 1995, 1535; Gummer in: Zöller, a.a.O., § 102 Rn 4; Zimmermann in: MüKo, a.a.O., § 102 GVG Rn 4).

  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

    Auszug aus KG, 04.09.2008 - 2 AR 37/08
    Das Kammergericht ist nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, der auf Streitigkeiten über die funktionelle Zuständigkeit zwischen einer Zivilkammer und einer Kammer für Handelssachen entsprechend anzuwenden ist (vgl. BGHZ 71, 264 = NJW 1978, 1531, 1532; Gummer in: Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 102 GVG Rn 3 m.N.), als das gemeinsame höhere Gericht (§ 36 Abs. 1 ZPO) zur Bestimmung des zuständigen Spruchkörpers des Landgerichts Berlin berufen.
  • OLG Nürnberg, 16.09.1993 - 3 AR 2355/93

    Willkür bei Verweisung eines Rechtsstreits von der Zivilkammer an die Kammer für

    Auszug aus KG, 04.09.2008 - 2 AR 37/08
    Da der Beklagte im Rahmen der §§ 98, 101 GVG den gesetzlichen Richter (mit) bestimmen kann, kommt der Rechtzeitigkeit seines Antrags eine entscheidende Bedeutung zu, und führt eine eklatante Missachtung dieses Erfordernisses zur Annahme von Willkür (vgl. OLG Nürnberg NJW 1993, 3208; OLGR Frankfurt 2001, 242, 243; OLGR Karlsruhe 1998, 281).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 04.09.2008 - 2 AR 37/08
    Dies ist der Fall, wenn sie nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (s. BVerfGE 29, 45, 49; BGH NJW 2003, 2990, 2991; NJW 2003, 3201 f.).
  • BGH, 21.06.2000 - XII ARZ 6/00

    Divergenzvorlage an den BGH in Zuständigkeitsbestimmungsverfahren

    Auszug aus KG, 04.09.2008 - 2 AR 37/08
    Eine Divergenzvorlage nach § 36 Abs. 3 ZPO an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von der Rechtsansicht der Oberlandesgerichte Brandenburg und Braunschweig kommt nicht in Betracht, da der Senat nicht nach § 36 Abs. 2 ZPO, sondern auf Grund originärer Zuständigkeit nach § 36 Abs. 1 ZPO zu entscheiden hat (vgl. BGH NJW 2000, 3214).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus KG, 04.09.2008 - 2 AR 37/08
    Dies ist der Fall, wenn sie nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (s. BVerfGE 29, 45, 49; BGH NJW 2003, 2990, 2991; NJW 2003, 3201 f.).
  • OLG Braunschweig, 28.03.1995 - 1 W 5/95
    Auszug aus KG, 04.09.2008 - 2 AR 37/08
    Der Senat vermag sich somit der Ansicht nicht anzuschließen, wonach die Missachtung des Rechtzeitigkeitserfordernisses die Annahme von Willkür grundsätzlich nicht rechtfertige, da es sich nur um ein "formales" Erfordernis handele, während der Gesetzgeber in § 95 GVG aus Gründen der besonderen Sachnähe und Fachkompetenz eine Zuständigkeit der Kammern für Handelssachen vorgesehen habe (so OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 63; ferner im Ergebnis -keine Willkür bei bloß verspätetem Antrag- OLG Braunschweig NJW-RR 1995, 1535; Gummer in: Zöller, a.a.O., § 102 Rn 4; Zimmermann in: MüKo, a.a.O., § 102 GVG Rn 4).
  • BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

    Auszug aus KG, 04.09.2008 - 2 AR 37/08
    Dies ist der Fall, wenn sie nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (s. BVerfGE 29, 45, 49; BGH NJW 2003, 2990, 2991; NJW 2003, 3201 f.).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2001 - AR 8/01

    Zulässiger Zeitpunkt für den Antrag auf Verweisung an die Kammer für

    Auszug aus KG, 04.09.2008 - 2 AR 37/08
    Da der Beklagte im Rahmen der §§ 98, 101 GVG den gesetzlichen Richter (mit) bestimmen kann, kommt der Rechtzeitigkeit seines Antrags eine entscheidende Bedeutung zu, und führt eine eklatante Missachtung dieses Erfordernisses zur Annahme von Willkür (vgl. OLG Nürnberg NJW 1993, 3208; OLGR Frankfurt 2001, 242, 243; OLGR Karlsruhe 1998, 281).
  • OLG Hamm, 28.01.2016 - 32 Sa 75/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage auf Erteilung einer

    Anträge auf Verweisung sind nicht bindend in dem Sinne, dass die Partei, die sie stellt, sie nicht zurücknehmen könnte (vgl. KG, Beschluss vom 04.09.2008 - 2 AR 37/08, BeckRS 2008, 20559, beck-online).
  • OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 10 AR 10/18

    Verweisung eines Rechtstreits von der Zivilkammer an die Kammer für

    Gleiches gilt für den Beschluss des Kammergerichts vom 4.9.2008, Az. 2 AR 37/08 (KGR Berlin 2008, 963), das nach den allgemeinen Grundsätzen zur Willkür eine Bindungswirkung dann versagt, wenn die Verspätung des Antrags im Sinn von § 101 Abs. 1 S. 2 GVG in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht evident ist sowie eine nachvollziehbare und im Ansatz als vertretbar zu bezeichnende Begründung für die Annahme der Rechtzeitigkeit des Verweisungsantrags vom verweisenden Gericht nicht gegeben worden ist.
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