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   KG, 04.09.2013 - 2 Ws 415/13 - 141 AR 429/13   

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https://dejure.org/2013,42868
KG, 04.09.2013 - 2 Ws 415/13 - 141 AR 429/13 (https://dejure.org/2013,42868)
KG, Entscheidung vom 04.09.2013 - 2 Ws 415/13 - 141 AR 429/13 (https://dejure.org/2013,42868)
KG, Entscheidung vom 04. September 2013 - 2 Ws 415/13 - 141 AR 429/13 (https://dejure.org/2013,42868)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 217 Abs 1 StPO, § 217 Abs 2 StPO
    Strafvollstreckung: Beschwerde wegen Nichteinhaltung der Ladungsfrist im Rahmen eines Anhörungstermins der Strafvollstreckungskammer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ladungsfrist für Anhörungstermine der Strafvollstreckungskammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 217 Abs. 1
    Einzuhaltende Ladungsfrist für Anhörungstermine der Strafvollstreckungskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 191
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 2653/93

    Verteidigerbeistand bei der mündlichen Anhörung im vollstreckungsrechtlichen

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 415/13
    Die Strafvollstreckungskammer braucht sie nicht einzuhalten (vgl. BVerfG StV 1994, 552; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 155 ; Senat, Beschlüsse vom 6. August 2007 - 2 Ws 397-398/07 - und 31. Juli 2007 - 2 Ws 454-455/07 - Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 454 Rdn. 34).

    Es ist schließlich auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass sich der Beschwerdeführer bei der mündlichen Anhörung des Beistandes eines (Wahl-)Verteidigers hätte bedienen wollen und das Gericht darauf nicht ausreichend - etwa durch eine Terminsverschiebung - Rücksicht genommen hätte (dazu vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. August 2007 - 2 Ws 397-398/07 - und 31. Juli 2007 - 2 Ws 454-455/07 -, jeweils mit weit. Nachweisen; vgl. ferner BVerfG StV 1994, 552; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 155; OLG Brandenburg StraFo 2009, 250).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 3 Ws 111/04

    Strafvollstreckung: Ablehnung des Antrags auf Verlegung des Anhörungstermins zur

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 415/13
    Die Strafvollstreckungskammer braucht sie nicht einzuhalten (vgl. BVerfG StV 1994, 552; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 155 ; Senat, Beschlüsse vom 6. August 2007 - 2 Ws 397-398/07 - und 31. Juli 2007 - 2 Ws 454-455/07 - Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 454 Rdn. 34).

    Es ist schließlich auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass sich der Beschwerdeführer bei der mündlichen Anhörung des Beistandes eines (Wahl-)Verteidigers hätte bedienen wollen und das Gericht darauf nicht ausreichend - etwa durch eine Terminsverschiebung - Rücksicht genommen hätte (dazu vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. August 2007 - 2 Ws 397-398/07 - und 31. Juli 2007 - 2 Ws 454-455/07 -, jeweils mit weit. Nachweisen; vgl. ferner BVerfG StV 1994, 552; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 155; OLG Brandenburg StraFo 2009, 250).

  • OLG Köln, 04.02.2009 - 2 Ws 23/09

    Voraussetzungen der Halbstrafen-Aussetzung; Begriff der besonderen Umstände i.S.

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 415/13
    Es ist schließlich auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass sich der Beschwerdeführer bei der mündlichen Anhörung des Beistandes eines (Wahl-)Verteidigers hätte bedienen wollen und das Gericht darauf nicht ausreichend - etwa durch eine Terminsverschiebung - Rücksicht genommen hätte (dazu vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. August 2007 - 2 Ws 397-398/07 - und 31. Juli 2007 - 2 Ws 454-455/07 -, jeweils mit weit. Nachweisen; vgl. ferner BVerfG StV 1994, 552; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 155; OLG Brandenburg StraFo 2009, 250).
  • OLG Koblenz, 04.01.2001 - 1 Ws 809/00

    Ausgestaltung des Anspruchs eines wegen versuchter räuberischer Erpressung

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 415/13
    Demnach hat der Anhörungstermin - soweit die Hinzuziehung eines Dolmetschers überhaupt erforderlich war - unter Mitwirkung eines Dolmetschers für eine dem Verurteilten verständliche Sprache im Sinne des Art. 6 Abs. 3 lit. a MRK stattgefunden (zum Erfordernis der Hinzuziehung eines geeigneten Dolmetschers vgl. OLG Koblenz StV 2001, 304; LG Kassel StraFo 2013, 130).
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