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   KG, 04.09.2020 - 9 W 35/19   

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https://dejure.org/2020,29401
KG, 04.09.2020 - 9 W 35/19 (https://dejure.org/2020,29401)
KG, Entscheidung vom 04.09.2020 - 9 W 35/19 (https://dejure.org/2020,29401)
KG, Entscheidung vom 04. September 2020 - 9 W 35/19 (https://dejure.org/2020,29401)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.07.2012 - II ZR 297/11

    Treuhandvermittelte Beteiligung an einer Publikumspersonengesellschaft zur

    Auszug aus KG, 04.09.2020 - 9 W 35/19
    Der Befreiungsanspruch hätte sich jedoch gemäß § 280 Abs. 1 und 3, § 281 Abs. 1 und 2 BGB in einen Zahlungsanspruch umgewandelt, nachdem der Antragsgegner die Erfüllung dieses Anspruchs spätestens durch sein Verhalten im vorliegenden Verfahren im Sinne des § 281 Abs. 2 BGB ernsthaft und endgültig verweigert hat (BGH, Urteil vom 09. Juli 2015 - I ZR 224/13 -, Rn. 34, juris; Urteil vom 6. Februar 2013 - I ZR 106/11, Rn. 59, juris; Urteil vom 24. Juli 2012 - II ZR 297/11, Rn. 30, juris).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 106/11

    VOODOO

    Auszug aus KG, 04.09.2020 - 9 W 35/19
    Der Befreiungsanspruch hätte sich jedoch gemäß § 280 Abs. 1 und 3, § 281 Abs. 1 und 2 BGB in einen Zahlungsanspruch umgewandelt, nachdem der Antragsgegner die Erfüllung dieses Anspruchs spätestens durch sein Verhalten im vorliegenden Verfahren im Sinne des § 281 Abs. 2 BGB ernsthaft und endgültig verweigert hat (BGH, Urteil vom 09. Juli 2015 - I ZR 224/13 -, Rn. 34, juris; Urteil vom 6. Februar 2013 - I ZR 106/11, Rn. 59, juris; Urteil vom 24. Juli 2012 - II ZR 297/11, Rn. 30, juris).
  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14

    Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen

    Auszug aus KG, 04.09.2020 - 9 W 35/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Schädiger nicht schlechterdings alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - IX ZR 197/14 -, Rn. 55, juris, m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2008 - XII ZR 123/07

    Voraussetzungen der materiellrechtlichen Wirksamkeit einer Hilfsaufrechnung im

    Auszug aus KG, 04.09.2020 - 9 W 35/19
    Dies gilt sowohl für die Aufrechnung gegen mehrere Passivforderungen (Hauptforderungen des Aufrechnungsgegners), als auch für die Aufrechnung mit mehreren Aktivforderungen (Gegenforderungen des Aufrechnenden) (BGH, Urteil vom 19. November 2008 - XII ZR 123/07 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2003 - 20 W 75/03

    Notarkosten: Entstehung einer Entwurfsgebühr bei Aushändigung eines als Grundlage

    Auszug aus KG, 04.09.2020 - 9 W 35/19
    Kosten, die auch bei richtiger Sachbehandlung bzw. amtspflichtgemäßem Verhalten entstanden wären, sind auch bei einem Verstoß gegen ein Mitwirkungsverbot zu erheben, denn den Beteiligten soll durch eine unrichtige Sachbehandlung kein Vorteil entstehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Februar 2016 - I-10 W 33/16 -, Rn. 4, juris; OLG Frankfurt, 20 W 75/03, Beschluss vom 23. Oktober 2003, Juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 10 W 33/16

    Notargebühren bei einem Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung des Notars

    Auszug aus KG, 04.09.2020 - 9 W 35/19
    Kosten, die auch bei richtiger Sachbehandlung bzw. amtspflichtgemäßem Verhalten entstanden wären, sind auch bei einem Verstoß gegen ein Mitwirkungsverbot zu erheben, denn den Beteiligten soll durch eine unrichtige Sachbehandlung kein Vorteil entstehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Februar 2016 - I-10 W 33/16 -, Rn. 4, juris; OLG Frankfurt, 20 W 75/03, Beschluss vom 23. Oktober 2003, Juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 224/13

    Kopfhörer-Kennzeichnung - Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit dem Vertrieb von

    Auszug aus KG, 04.09.2020 - 9 W 35/19
    Der Befreiungsanspruch hätte sich jedoch gemäß § 280 Abs. 1 und 3, § 281 Abs. 1 und 2 BGB in einen Zahlungsanspruch umgewandelt, nachdem der Antragsgegner die Erfüllung dieses Anspruchs spätestens durch sein Verhalten im vorliegenden Verfahren im Sinne des § 281 Abs. 2 BGB ernsthaft und endgültig verweigert hat (BGH, Urteil vom 09. Juli 2015 - I ZR 224/13 -, Rn. 34, juris; Urteil vom 6. Februar 2013 - I ZR 106/11, Rn. 59, juris; Urteil vom 24. Juli 2012 - II ZR 297/11, Rn. 30, juris).
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