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   KG, 04.11.2014 - 1 W 248/14   

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KG, 04.11.2014 - 1 W 248/14 (https://dejure.org/2014,50187)
KG, Entscheidung vom 04.11.2014 - 1 W 248/14 (https://dejure.org/2014,50187)
KG, Entscheidung vom 04. November 2014 - 1 W 248/14 (https://dejure.org/2014,50187)
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    Nachweis der Vertretungsmacht einer nicht eingetragenen KG

 
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  • OLG Hamm, 14.10.2010 - 15 W 201/10

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer

    Auszug aus KG, 04.11.2014 - 1 W 248/14
    Der im Grundbuchverfahren erforderliche formgerechte Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht für eine GmbH & Co. KG kann durch Bezugnahme auf die Eintragungen im Handelsregister nicht für rechtsgeschäftliche Erklärungen erbracht werden, die vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister in deren Namen abgegeben worden sind (entgegen OLG Hamm, FGPrax 2011, 61).

    Der im Grundbuchverfahren erforderliche formgerechte Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht für eine GmbH & Co. KG kann durch Bezugnahme auf die Eintragungen im Handelsregister nicht für rechtsgeschäftliche Erklärungen erbracht werden, die vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister in deren Namen abgegeben worden sind (entgegen OLG Hamm, FGPrax 2011, 61).

    Hieran ändert auch nichts der Umstand, dass die Gründungsgesellschaft mit der später im Handelsregister eingetragenen Kommanditgesellschaft identisch (BayObLG, NJW-RR 1986, 30, 31; OLG Hamm, FGPrax 2011, 61) ist und die Vertretungsverhältnisse entsprechend ausgestaltet sein sollen (K. Schmidt, in: Münchener Kommentar, HGB, 3. Aufl., § 123, Rdn. 13).

    Im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 19. Februar 2010 (FGPrax 2011, 61) ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Rechtsbeschwerde zuzulassen, § 78 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GBO.

  • BayObLG, 26.02.1993 - 2Z BR 6/93

    Erklärung der Auflassung durch einen von beiden Vertragsparteien Bevollmächtigten

    Auszug aus KG, 04.11.2014 - 1 W 248/14
    bb) Den erforderlichen grundbuchlichen Nachweis der Vertretungsmacht der persönlich haftenden Gesellschafterin der Beteiligten zu 2 für die Erwerberin (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26. Februar 1993 - 2Z BR 6/93) im Zeitpunkt der Beurkundung vom 26. August - hat die Beteiligte zu 1 bislang nicht erbracht.

    Die Vertretungsverhältnisse könnten sich, da die Erwerberin am selben Tag gegründet worden sein soll, aus einem entsprechenden Gesellschaftsvertrag ergeben (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26. Februar 1993 - 2Z BR 6/93), der zur Verwendung gegenüber dem Grundbuchamt allerdings der notariellen Form bedürfte, § 29 Abs. 1 S. 2 GBO (DNotI-Report 24/2002, 185, 187).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 194/10

    Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung

    Auszug aus KG, 04.11.2014 - 1 W 248/14
    Weiterer Nachweise der Existenz, der Identität und der Vertretungsverhältnisse dieser GbR bedarf es gegenüber dem Grundbuchamt nicht (BGH, NJW 2011, 1958).
  • BayObLG, 24.05.1985 - BReg. 2 Z 61/84

    Partielle Grundbuchfähigkeit der KG in Gründung

    Auszug aus KG, 04.11.2014 - 1 W 248/14
    Hieran ändert auch nichts der Umstand, dass die Gründungsgesellschaft mit der später im Handelsregister eingetragenen Kommanditgesellschaft identisch (BayObLG, NJW-RR 1986, 30, 31; OLG Hamm, FGPrax 2011, 61) ist und die Vertretungsverhältnisse entsprechend ausgestaltet sein sollen (K. Schmidt, in: Münchener Kommentar, HGB, 3. Aufl., § 123, Rdn. 13).
  • KG, 04.11.2014 - 1 W 247/14

    Grundbucheintragung: Formgerechter Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht für

    Auszug aus KG, 04.11.2014 - 1 W 248/14
    1 W 247/14, 1 W 248/14.
  • OLG Hamm, 19.10.1988 - 15 W 174/88

    Löschung eines subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus KG, 04.11.2014 - 1 W 248/14
    Die Eintragungsbewilligung ist eine rein verfahrensrechtliche Erklärung (OLG Hamm, OLGZ 1989, 9, 13).
  • OLG Köln, 30.03.1990 - 2 Wx 11/90

    Nachweis der Vertretungsregelung einer GmbH gegenüber dem Grundbuchamt

    Auszug aus KG, 04.11.2014 - 1 W 248/14
    Das Handelsregister, dem durch § 32 GBO Beweiskraft nur für den Grundbuchverkehr beigelegt wird (Demharter, a.a.O., § 32, Rdn. 1; Schaub, in: Bauer/von Oefele, a.a.O., § 32, Rdn. 3), trifft Aussagen aber erst für den Zeitpunkt der Eintragung; auf frühere Zeiträume erstreckt sich die Beweiswirkung hingegen nicht (OLG Köln; NJW-RR 1991, 425, 426; Demharter, a.a.O., Rdn. 14; Schaub, a.a.O., Rdn. 29; Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 3638).
  • KG, 03.11.1992 - 1 W 3761/92

    Anweisung an das Grundbuchamt im Verfahren der Beschwerde gegen eine

    Auszug aus KG, 04.11.2014 - 1 W 248/14
    Wendet sich ein Beteiligter hiergegen, ist Gegenstand der Nachprüfung des Beschwerdegerichts allein das in der angefochtenen Zwischenverfügung aufgezeigte Eintragungshindernis (Senat, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 W 3761/92 - OLGZ 1993 270, 272; Beschluss vom 26. April 1965 - 1 W 1027/65 - OLGZ 1965, 92, 96).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2013 - 1 W 42/12

    Feststellungsklage; Haftungsmaßstab bei fehlerhaften richterlichen Entscheidungen

    Auszug aus KG, 04.11.2014 - 1 W 248/14
    Sie wird erst dann wirksam, wenn sie mit dem Willen des Erklärenden dem Grundbuchamt oder zur Vorlage bei diesem demjenigen, zu dessen Gunsten die Erklärung erfolgen soll, in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift zugeht (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 W 42-67/12 - FGPrax FGPrax -, 56; Demharter, a.a.O., § 19, Rdn. 21).
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