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   KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07   

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https://dejure.org/2007,4621
KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07 (https://dejure.org/2007,4621)
KG, Entscheidung vom 04.12.2007 - 9 U 21/07 (https://dejure.org/2007,4621)
KG, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 9 U 21/07 (https://dejure.org/2007,4621)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Telemedicus

    Zur Rechtswidrigkeit der Herstellung eines Fotos - Prominenter Gefängnisinsasse

  • Telemedicus

    Zur Rechtswidrigkeit der Herstellung eines Fotos - Prominenter Gefängnisinsasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verbreitung eines Fotos eines prominenten Strafgefangenen; Herstellen eines Fotos als rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung; Veröffentlichung eines Bildnisses aus dem Bereich der Zeitgeschichte; Strafverfahren gegen einen Prominenten als ...

  • Judicialis

    KUG § 23 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KUG § 23 Abs. 2
    Beurteilung der Rechtswidrigkeit der Verbreitung eines Fotos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2008, 199
  • afp 2008, 309
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • KG, 13.06.2006 - 9 U 251/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bildnisveröffentlichung in der Presse:

    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07
    Allerdings kann im Rahmen dieser Abwägung zugunsten eines Betroffenen durchaus Berücksichtigung finden, dass ein veröffentlichtes Foto - wie der Kläger es geltend macht - das Resultat einer für den Betroffenen "unerträglichen Dauerbelästigung und Verfolgung" ist (vgl. Senat AfP 2006, 369).

    Diesen Begriff hat der Senat in der Entscheidung zu 9 U 251/05 (AfP 2006, 369) geprägt (im Anschluss an die Entscheidung des EGMR NJW 2004, 2647, Rn. 59).

    Für einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht müssten in einem solchen Falle eines erheblichen öffentlichen Informationsinteresses vielmehr zusätzlich besondere Umstände hinzutreten, die den Betroffenen konkret und in einem besonderen Maße beeinträchtigen oder belästigen, wie z.B. die minutiöse Überwachung über einen ganzen Tag hinweg, wie in dem dem o.g. Urteil des Senates zu Grunde liegenden Falle 9 U 251/05 (AfP 2006, 369).

  • OLG Hamburg, 13.07.1989 - 3 U 30/89

    Relative Person der Zeitgeschichte; Absolute Person der Zeitgeschichte;

    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07
    Die Anfertigung von Bildnissen in der Regel dann als erlaubt anzusehen, wenn die Verbreitung insbesondere gemäß § 23 KUG rechtmäßig ist (so OLG Hamburg GRUR 1990, 35), trägt diesem Erfordernis nicht hinreichend Rechnung, weil im Zeitpunkt der Aufnahme des Bildnisses die Frage nach der Zulässigkeit der Verbreitung u.U. noch gar nicht abschließend beantwortet werden kann.

    Schließlich wird es in der Eile, mit der häufig fotografische Aufnahmen gemacht werden, nicht möglich sein, zuvor zuverlässig zu entscheiden, ob die Grenzen des § 23 KUG gewahrt sind (OLG Hamburg GRUR 1990, 35).

    Aus diesen Gründen begegnet es Bedenken, diese Grenzen nicht erst bei der Frage der Verbreitung zu beachten, sondern den Schutz des Betroffenen schon vorher, nämlich bei der Anfertigung der fotografischen Aufnahme, eingreifen zu lassen (so OLG Hamburg GRUR 1990, 35; vgl. auch Wankel, Foto- und Bildrecht, 2. Auflage, Rn. 55).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07
    "a) Der Antragsteller ist zwar keine sog. absolute Person der Zeitgeschichte, d.h. eine Person, die unabhängig von einzelnen Ereignissen aufgrund ihres Status und ihrer Bedeutung allgemeine Aufmerksamkeit findet (vgl. zur Definition BVerfG NJW 2000, 1021/1025; Senat KGR 2005, 52; Wenzel/von Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 8 Rn. 9 ff.).

    Bei der Abwägung zwischen öffentlichem Informationsinteresse und Privatsphärenschutz kann auch die Methode der Informationsgewinnung von Bedeutung sein (BVerfG NJW 2000, 1021, 1025).

    So bewirkt bereits die Anfertigung von Fotoaufnahmen eine bestimmte Herrschaft über persönliche Belange und kann durch die Verabsolutierung eines aus einem Handlungsverlauf herausgerissenen Momentes eine Überzeichnung oder Verzeichnung zur Folge haben (Wenzel/von Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 7, Rn. 22; BVerfG NJW 2000, 1021, 1022).

  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07
    Richtig ist zwar, dass das BVerfG (insbesondere in den Lebach-Entscheidungen (BVerfG NJW 1973, 1227 sowie NJW 2000, 1859) die Bedeutung der Resozialisierung eines Straftäters hervorgehoben hat.

    (BVerfG NJW 2000, 1859 - Lebach II).

    Maßgeblich für die Beurteilung ist, ob eine konkrete Gefährdung der Resozialisierung durch die Berichterstattung gegeben ist (BVerfG NJW 2000, 1859 - Lebach II).

  • KG, 20.06.2006 - 9 U 47/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Veröffentlichung

    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07
    Hinweis: Es handelt sich um die Hauptsachenentscheidung zu 9 U 47/06 s. KGR 2006, 1040; ZUM 2006, 926; AfP 2007, 48; NJW 2007, 703.

    In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat der Senat ausgeführt (vgl. die Parallelentscheidung zu 9 U 47/06: Senat NJW 2007, 703): .

  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07
    Der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme kann entfallen, soweit sich jemand selbst damit einverstanden zeigt, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden (BVerfG NJW 2006, 3406; BGH NJW 2005, 594 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07
    Ob und in welchem Umfang schon das bloße Herstellen von Bildnissen zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts führt, kann allerdings - wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts (BGH NJW 2004, 596) - wiederum nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden (BGH NJW 1995, 1955, 1957).
  • KG, 02.03.2007 - 9 U 212/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Verbreitung von Fotoaufnahmen eines sich gegen

    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07
    (1) Bereits die bloße Fertigung eines Bildnisses kann zu einem Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht führen (vgl. Senat NJW-RR 2007, 1196, 1198).
  • OLG Hamburg, 12.10.1999 - 7 W 73/99
    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07
    Zudem muss bei der Aufnahme des Bildnisses noch gar nicht feststehen, ob die konkrete Aufnahme im Rahmen der journalistischen Ausarbeitung und Fertigstellung einer Berichterstattung überhaupt zur Veröffentlichung ausgewählt wird (OLG Hamburg AfP 2000, 188; s.a. Löffler, Presserecht, 5. Auflage, § 6, Rn. 123), was grundsätzlich auch für unzulässig beschaffte Aufnahmen gilt (Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 12, Rn. 36).
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07
    Diesen Begriff hat der Senat in der Entscheidung zu 9 U 251/05 (AfP 2006, 369) geprägt (im Anschluss an die Entscheidung des EGMR NJW 2004, 2647, Rn. 59).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • OLG Frankfurt, 25.08.1994 - 6 U 296/93

    Persönlichkeitsrechts- und Bildnisschutz für Sektenmitglieder gegen die

  • BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04

    Prominenten-Partner

  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06

    Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

  • KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04

    Meinungs- und Pressefreiheit: Schutz des Privatlebens Prominenter über Orte der

  • KG, 30.06.2006 - 9 U 47/06
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 156/06

    Bildberichterstattung über abgewählte Ministerpräsidentin

    Dabei ist allerdings, soweit es, wie im vorliegenden Fall, um Pressefotos geht, in Betracht zu ziehen, dass im Interesse der Pressefreiheit, die nur bei möglichst umfassender Informationsbeschaffung gewährleistet ist, die Art und Weise der Beschaffung von Fotos nur ausnahmsweise als rechtswidrig angesehen werden kann (vgl. KG, AfP 2008, 199, 201 f. m.w.N.; Wenzel/von Strobl-Albeg, aaO, Kap. 7 Rn. 25).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11

    Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzende Filmberichterstattung

    Im Hinblick auf die Pressefreiheit ist hierbei in besonderem Maße das Erfordernis der Informationsbeschaffung zur Befriedigung des Berichterstattungsinteresses der Öffentlichkeit zu beachten, wobei sich im Zeitpunkt der Aufnahme eines Bildnisses die Frage nach der Zulässigkeit der Verbreitung unter Umständen noch nicht abschließend beantworten lässt, weshalb bei der Abwägung nicht allein hierauf abgestellt werden kann (vgl. KG, Urt. v. 4. Dezember 2007, Az. 9 U 21/07, zitiert nach juris Rdnr. 46; OLG Frankfurt, Urt. v. 25. August 1994, Az. 6 U 296/93, zitiert nach juris Rdnr. 21; OLG Hamburg, AfP 1992, 279, 280).
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