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   KG, 04.12.2008 - 12 U 33/08   

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https://dejure.org/2008,15347
KG, 04.12.2008 - 12 U 33/08 (https://dejure.org/2008,15347)
KG, Entscheidung vom 04.12.2008 - 12 U 33/08 (https://dejure.org/2008,15347)
KG, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 12 U 33/08 (https://dejure.org/2008,15347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Grundstückseigentümers an die vom Zwangsverwalter erstellte Nebenkostenabrechnung; Berichtigung einer Nebenkostenabrechnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bindungswirkung einer vom Zwangsverwalter aufgestellten Betriebskostenabrechnung; Verwirkung

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 119; ; BGB § 316; ; BGB § 781; ; BGB § 782

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Grundstückseigentümers an die vom Zwangsverwalter erstellte Nebenkostenabrechnung; Berichtigung einer Nebenkostenabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung von Betriebskostenansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenabrechnung: Eigentümer muss sich die Abrechnung des Zwangsverwalters wie eine eigene entgegenhalten lassen! (IMR 2009, 375)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 911
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus KG, 04.12.2008 - 12 U 33/08
    Müssen wie hier nach dem Vertrag Vorauszahlungen auf die Nebenkosten geleistet werden und steht wie hier die Höhe der Nebenkosten nicht von vornherein fest, so hat der Vermieter, der ebenso wie der Mieter für Klarheit über die gegenseitigen Ansprüche zu sorgen hat, die mietvertragliche Nebenpflicht, eine Abrechnung zu erteilen, aus der sich ergibt, ob der Mieter Nachzahlungen zu leisten oder Geld zurückzuerhalten hat (BGH, NJW 1984, 1684).
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