Rechtsprechung
KG, 04.12.2014 - 20 U 246/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 823 BGB
Arzthaftungsverfahren: Erfordernis der Feststellung einer unzureichenden Aufklärung vor der Beweiserhebung über die hypothetische Einwilligung des Patienten; persönliche Anhörung des Patienten als Voraussetzung für Feststellungen zur hypothetischen Einwilligung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungan an die Sachaufklärung im Arzthaftungsprozess
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungan an die Sachaufklärung im Arzthaftungsprozess
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Anforderungan an die Sachaufklärung im Arzthaftungsprozess - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 80 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Einwand der hypothetischen Einwilligung: Keine ausreichende Aufklärung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ärztlicher Behandlungsfehler aufgrund fehlender Aufklärung: Bei Anhaltspunkten für gewissenhafte Aufklärung ist im Zweifel von der Durchführung einer Risikoaufklärung auszugehen - An ordnungsgemäße Risikoaufklärung sind keine ungerechten und übertriebenen Anforderungen ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.10.2013 - 8 O 421/11
- KG, 04.12.2014 - 20 U 246/13
Papierfundstellen
- MDR 2015, 278
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 13.03.2017 - 20 U 238/15
Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichtverletzung bezüglich alternativer …
Von einer hypothetischen Einwilligung ist entgegen der Auffassung der Beklagten nicht auszugehen, denn die Klägerin hat nach Ansicht des Senats - nachdem der Senat sie in der mündlichen Verhandlung erneut zu dieser Frage persönlich angehört hat (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 20 U 246/13, juris; BGH, Urteil vom 30. September 2014 - VI ZR 443/13, NJW 2015, 74) - einen Entscheidungskonflikt plausibel gemacht. - OLG Schleswig, 18.10.2018 - 4 U 55/18
Hypothetische Einwilligung des Patienten bei einem möglichen Aufklärungsfehler …
Dem stehen die Ausführungen im Urteil des KG Berlin vom 04.12.2014 (Az.: 20 U 246/13) zum Erfordernis der Feststellung einer nicht ausreichenden Aufklärung nicht entgegen, da sie den Fall, dass die Voraussetzungen für die Bejahung des Eingreifens einer hypothetischen Einwilligung fehlerfrei festgestellt sind, nicht betreffen.