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   KG, 04.12.2018 - 1 W 342/18   

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https://dejure.org/2018,40839
KG, 04.12.2018 - 1 W 342/18 (https://dejure.org/2018,40839)
KG, Entscheidung vom 04.12.2018 - 1 W 342/18 (https://dejure.org/2018,40839)
KG, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 1 W 342/18 (https://dejure.org/2018,40839)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachweis der Vertretungsmacht eines Handlungsbevollmächtigten gegenüber Grundbuchamt, Rücknahme und Wiedervorlage eines Vollzugsantrags

  • RA Kotz

    Grundbucheintragung - Bewilligung durch Handlungsbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Bevollmächtigung bei erneuter Stellung eines Antrags auf Eintragung einer von einem Handlungsbevollmächtigten bewilligten Eigentumsvormerkung im Grundbuch nach vorheriger Rücknahme des Antrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Für Eintragungsbewilligung ist Vollmacht mit öffentlicher Urkunde nachzuweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2019, 445
  • NZG 2019, 308
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 30.10.2012 - 1 W 46/12

    Grundbuchverfahren: Wirksamwerden einer notariell beglaubigten

    Auszug aus KG, 04.12.2018 - 1 W 342/18
    aa) Grundsätzlich wird die Bewilligung erst dann wirksam, wenn sie mit dem Willen des Erklärenden dem Grundbuchamt oder zur Vorlage bei diesem demjenigen, zu dessen Gunsten die Erklärung erfolgen soll, in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift zugeht (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 W 46-67/12 - FGPrax 2013, 56; Demharter, a.a.O., § 19, Rdn. 21).

    Es ist aber anerkannt, dass die Vorlage einer beglaubigten Legitimationsurkunden dann ausreichend ist, wenn ein Notar bescheinigt, dass ihm die Urschrift oder Ausfertigung zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegen hat (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 W 46-67/12 - FGPrax 2013, 56).

  • KG, 14.07.2015 - 1 W 688/15

    Grundbuchsache: Erteilung einer Eintragungsbewilligung durch

    Auszug aus KG, 04.12.2018 - 1 W 342/18
    Maßgeblich kommt es dabei auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bewilligung an (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2015 - 1 W 688-689/15 - FGPrax 2015, 195).

    Während es für die Untervollmacht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Bewilligung ankommt, ist bei der Hauptvollmacht allein der Zeitpunkt der Erteilung der Untervollmacht maßgeblich, wenn die Wirksamkeit der Untervollmacht nicht vom Fortbestand der Hauptvollmacht abhängig gemacht worden ist (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2015 - 1 W 688-689/15 - FGPrax 2015, 195).

  • KG, 11.10.2016 - 1 W 337/16

    Grundbuch: Eintragung einer auflösend bedingten Vormerkung

    Auszug aus KG, 04.12.2018 - 1 W 342/18
    Ein solcher Grund liegt nicht darin, dass die Vormerkung unter die auflösende Bedingung des Zugangs einer Erklärung des Notars bei dem Grundbuchamt gestellt worden ist, der gesicherte Anspruch bestehe nicht bzw. nicht mehr (Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 W 337/16 - MittBayNot 2017, 245).
  • BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73

    Begriff der unechten Gesamtprokura

    Auszug aus KG, 04.12.2018 - 1 W 342/18
    Insofern handelt es sich nur um eine das interne Verhältnis zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer betreffende Regelung, die auf die gesetzliche Vertretungsmacht des Geschäftsführers gegenüber Dritten, § 35 Abs. 1 GmbHG, keinen Einfluss hat (BGHZ 62, 166, 169; Senat, Beschluss vom 11. Juni 1991 - 1 W 1581/91 - NJW-RR 1992, 34, 35; Kleindiek, in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl., § 35, Rdn. 10).
  • BGH, 26.05.1982 - V ZB 17/80

    Auswirkung der Rücknahme eines Eintragungsantrags auf Löschungsbewilligung

    Auszug aus KG, 04.12.2018 - 1 W 342/18
    Unterbleibt eine Entscheidung, so ist die Wirkung der Bewilligung als Verfahrenshandlung beendet (BGHZ 84, 202, 208).
  • KG, 11.06.1991 - 1 W 1581/91

    Zur Auslegung einer Handlungsvollmacht im Grundbucheintragungsverfahren

    Auszug aus KG, 04.12.2018 - 1 W 342/18
    Insofern handelt es sich nur um eine das interne Verhältnis zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer betreffende Regelung, die auf die gesetzliche Vertretungsmacht des Geschäftsführers gegenüber Dritten, § 35 Abs. 1 GmbHG, keinen Einfluss hat (BGHZ 62, 166, 169; Senat, Beschluss vom 11. Juni 1991 - 1 W 1581/91 - NJW-RR 1992, 34, 35; Kleindiek, in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl., § 35, Rdn. 10).
  • KG, 12.12.1972 - 1 W 1781/72
    Auszug aus KG, 04.12.2018 - 1 W 342/18
    Nur wenn zweifelsfrei feststeht, dass das Grundbuch durch die Eintragung im Sinne von § 894 BGB unrichtig würde, oder wenn die Eintragung im Sinne von § 53 Abs. 1 S. 2 GBO nach ihrem Inhalt unzulässig wäre, besteht für das Grundbuchamt Anlass, den Antrag auf Eintragung der Vormerkung zu beanstanden (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 1972 - 1 W 1781/72 - OLGZ 1973, 163, 171).
  • OLG Hamm, 19.10.1988 - 15 W 174/88

    Löschung eines subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus KG, 04.12.2018 - 1 W 342/18
    Allerdings ist die Eintragungsbewilligung eine rein verfahrensrechtliche Erklärung (Senat, a.a.O.; OLG Hamm OLGZ 1989, 9, 13).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 22/10

    Grundschuld: Unterschiedliche Fälligkeitsbedingungen einer Gesamtgrundschuld

    Auszug aus KG, 04.12.2018 - 1 W 342/18
    Dann gelten als Beschwerdeführer sämtliche Antragsberechtigte im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 2 GBO, wenn sich aus den Umständen nichts anderes ergibt (BGH, NJW 2010, 3300, 3302; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 15, Rdn. 20).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 267/11

    Eigene Einsichtnahme des Grundbuchamts in elektronisches Register

    Auszug aus KG, 04.12.2018 - 1 W 342/18
    Das Grundbuchamt ist danach zur eigenen Einsichtnahme und Prüfung verpflichtet (OLG Frankfurt am Main, DNotZ 2012, 141, 142; Schaub, a.a.O., § 32, Rdn. 47; Demharter, a.a.O., § 32, Rdn. 17).
  • KG, 04.11.2014 - 1 W 247/14

    Grundbucheintragung: Formgerechter Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht für

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - 3 Wx 243/15

    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsbefugnis bei Eintragung des

  • KG, 17.09.2019 - 1 W 163/19

    Grundbuchsache: Unwiderruflichkeit einer Notariatsangestelltenvollmacht zur

    Die Bewilligung wird regelmäßig wirksam und damit als Verfahrenshandlung bindend und unwiderruflich, wenn sie bei dem Grundbuchamt mit dem Willen des Erklärenden in Urschrift oder Ausfertigung eingereicht oder dem Begünstigten mit dem Willen zur Vorlage bei dem Grundbuchamt ausgehändigt worden ist (Senat, Beschluss vom 29. November 2018 - 1 W 342/18 - DNotZ 2019, 445, 446; Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 W 46-67/12 - FGPrax 2013, 56).
  • KG, 17.09.2019 - 1 W 164/19

    Unwiderruflich erteilte Vollmacht ist nur aus wichtigem Grund widerrufbar!

    Die Bewilligung wird regelmäßig wirksam und damit als Verfahrenshandlung bindend und unwiderruflich, wenn sie bei dem Grundbuchamt mit dem Willen des Erklärenden in Urschrift oder Ausfertigung eingereicht oder dem Begünstigten mit dem Willen zur Vorlage bei dem Grundbuchamt ausgehändigt worden ist (Senat, Beschluss vom 29. November 2018 - 1 W 342/18 - DNotZ 2019, 445, 446; Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 W 46-67/12 - FGPrax 2013, 56).
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