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   KG, 05.01.2016 - 1 AR 34/15   

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https://dejure.org/2016,10276
KG, 05.01.2016 - 1 AR 34/15 (https://dejure.org/2016,10276)
KG, Entscheidung vom 05.01.2016 - 1 AR 34/15 (https://dejure.org/2016,10276)
KG, Entscheidung vom 05. Januar 2016 - 1 AR 34/15 (https://dejure.org/2016,10276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 FamFG, § 5 FamFG, § 343 Abs 2 S 2 FamFG vom 17.12.2008, § 343 Abs 3 S 2 FamFG vom 29.06.2015
    Gerichtsstandsbestimmung in Nachlasssache: Verweisung des Rechtsstreits ohne einzelfallbezogene Zweckmäßigkeitsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer Verweisung an ein anderes Nachlassgericht durch das Amtsgericht Berlin-Schöneberg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung einer Verweisung an ein anderes Nachlassgericht durch das Amtsgericht Berlin-Schöneberg

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung einer Verweisung an ein anderes Nachlassgericht durch das Amtsgericht Berlin-Schöneberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Schöneberg - 62 IV 194/15
  • AG Minden - 7 IV 1012/15 7 AR 307/15
  • KG, 05.01.2016 - 1 AR 34/15

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 86
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus KG, 05.01.2016 - 1 AR 34/15
    Die Bindungswirkung tritt nicht ein, wenn es dem Verweisungsbeschluss an jeder rechtlichen Grundlage fehlt, so dass er objektiv willkürlich erscheint (vgl. BT-Drucks. 16/6308 S. 175; BGH, NJW 2006, 847, 848; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 343 Rn. 67).
  • OLG München, 12.04.2018 - 31 AR 52/18

    Verweisung an ein anderes NachlassG aus wichtigem Grund

    Weder der Umstand, dass sich das Amtsgericht Schöneberg entlasten will noch das bloße Befinden eines Nachlassgegenstandes - hier des Grundstücks - in einem anderen Gerichtsbezirk stellen einen wichtigen Grund für eine Verweisung dar (KG FGPrax 2016, 86 Keidel/Zimmermann FamFG 19. Auflage § 343 Rn. 80).
  • OLG Köln, 08.08.2016 - 2 Wx 220/16

    Wirksamkeit der Verweisung eines Nachlassverfahrens durch das Amtsgericht

    Offensichtlich unrichtig in diesem Sinne sind Verweisungsbeschlüsse insbesondere dann, wenn sie auf objektiver Willkür beruhen, wenn sie also schlechterdings nicht als im Rahmen des Gesetzes ergangen angesehen werden können, weil sie nicht nur auf unrichtiger Rechtsanwendung beruhen, sondern jeder gesetzlichen Grundlage entbehren (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NJW 2006, 847; KG, FamRZ 2011, 319; KG, Beschluss vom 05.01.2016, 1 AR 34/15; Beschluss vom 08.03.2016 - 1 AR 5/16; weitere Nachweise bei Keidel/Sternal, a.a.O., § 3 Rdn. 53 sowie zur inhaltsgleichen Regelung in § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bei Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 281 Rdn. 17).

    Zwar mag der im Verweisungsbeschluss genannte Gesichtspunkt, dass sich im Bezirk eines anderen Gerichts Nachlassgegenstände befinden, ausnahmsweise aus wichtigem Grund eine Verweisung an ein anderes Gericht rechtfertigen; für sich gesehen genügt er zur Anwendung des § 343 Abs. 2 S. 2 FamFG a.F. aber nicht (KG, Beschluss vom 05.01.2016 - 1 AR 34/15, FGPrax 2016, Heft 3).

  • OLG Köln, 21.03.2016 - 2 Wx 76/16

    Bindungswirkung einer Verweisung durch das AG Schöneberg als Nachlassgericht

    Zwar mag der im Verweisungsbeschluss genannte Gesichtspunkt, dass sich im Bezirk eines anderen Gerichts Nachlassgegenstände befinden, ausnahmsweise aus wichtigem Grund eine Verweisung an ein anderes Gericht rechtfertigen; für sich gesehen genügt er zur Anwendung des § 343 Abs. 2 S. 2 FamFG a.F. aber nicht (KG, Beschluss vom 05.01.2016 - 1 AR 34/15, FGPrax 2016, Heft 3).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2019 - 209 AR 2/19

    Negativer Kompetenzkonflikt in einer Nachlasssache: Verweisung des

    Es erscheint im Hinblick auf den Gesetzeszweck eher fraglich, ob ein wichtiger Grund im Sinne von § 343 Abs. 3 Satz 2 FamFG dabei eine umfassende "einzelfallbezogene Zweckmäßigkeitsprüfung" des Amtsgerichts Schöneberg voraussetzen muss (so KG Berlin, Beschluss vom 05.01.2016 - 1 AR 34/15 -, zitiert nach Juris; OLG Köln, Rechtspfleger 2017, 155; OLG München, MDR 2018, 941).
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