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   KG, 05.02.1985 - 1 W 3773/84   

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https://dejure.org/1985,2577
KG, 05.02.1985 - 1 W 3773/84 (https://dejure.org/1985,2577)
KG, Entscheidung vom 05.02.1985 - 1 W 3773/84 (https://dejure.org/1985,2577)
KG, Entscheidung vom 05. Februar 1985 - 1 W 3773/84 (https://dejure.org/1985,2577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1995; ZPO § 176; FGG § 16
    Verfahrensrecht; Zustellungsvollmacht und wirksame Zustellung an Prozeßbevollmächtigte eines Beteiligten in FG-Verfahren; Fristverlängerung in Inventarerrichtungsverfahren.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 16; ZPO § 176

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustellung; Vertreter; Rechtsanwalt; Bevollmächtigter; Vollmacht; Gericht

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1985, 193
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 23.04.2019 - 31 Wx 213/19

    Bestimmung einer Frist zur Inventarerrichtung

    Das Nachlassgericht ist grundsätzlich bei der Verlängerung der Inventarerrichtungsfrist hinsichtlich der Bemessung des Verlängerungszeitraums weder an den Antrag noch an die Höchstfrist im Sinne des § 1995 Abs. 1 BGB gebunden (vgl. KG Rpfleger 1985, 193).
  • BayObLG, 04.01.1994 - 1Z BR 37/93

    Statthaftes Rechtsmittel gegen gerichtliche Verfügungen über die Bestimmung einer

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  • KG, 09.03.1999 - 1 W 8174/98

    Löschung einer von Anfang an unzulässigen Eintragung; Festsetzung eines

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  • BayObLG, 26.05.1992 - BReg. 1 Z 71/91

    Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Errichtung des Inventars ; Eingang eines

    d) Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass das Nachlassgericht aufgrund der rechtzeitig gestellten Anträge gemäß § 1995 Abs. 3 BGB nach seinem Ermessen eine weitere, über die in § 1995 Abs. 1 Satz 1 BGB genannte Höchstfrist von 3 Monaten hinausgehende Fristverlängerung bewilligen durfte (KG Rpfleger 1985, 193 f.; MünchKomm/Siegmann Rn. 4, BGB -RGRK/Johannsen 12. Aufl. Rn. 4, Soergel/Stein Rn. 3, Palandt/Edenhofer Rn. 3, jeweils zu § 1995).
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