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KG, 05.02.2009 - 2 U 10/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sinn und Zweck der Verlängerung von Fristen im gerichtlichen Verfahren
- Judicialis
ZPO § 224 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 224 Abs. 2
Sinn und Zweck der Verlängerung von Fristen im gerichtlichen Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 05.02.2009 - 2 U 10/07
- KG, 19.03.2009 - 2 U 10/07
- KG, 27.04.2009 - 2 U 10/07
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 10.06.2022 - 16 U 51/22
Antrag auf Aussetzung eines Verfahrens; Anspruch auf Schadensersatz nach Erwerb …
Es müssen Umstände gegeben sein, die der antragstellenden Partei eine Fristwahrung unmöglich machen oder zumindest erheblich erschweren, und auf die sie nur bei einer Fristverlängerung angemessen reagieren kann (vgl. KG, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 2 U 10/07 , BeckRS 2009, 6267;… BeckOK ZPO/Jaspersen, ZPO § 224 Rn. 6 [Stand: 1. März 2022]).