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   KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19 - 162 Ss 145/18   

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https://dejure.org/2019,7663
KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19 - 162 Ss 145/18 (https://dejure.org/2019,7663)
KG, Entscheidung vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19 - 162 Ss 145/18 (https://dejure.org/2019,7663)
KG, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 - 162 Ss 145/18 (https://dejure.org/2019,7663)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 2a StVG, § 77 Abs 1 OWiG, § 77 Abs 2 Nr 1 StPO, § 79 Abs 3 OWiG, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

  • IWW

    StVG § 25; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; OWiG § 79 Abs. 3
    StVG, StPO, OWiG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Bußgeldverfahren bei Behauptung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Betroffenen im Falle der Anordnung eines Fahrverbots

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren Fahrverbot - Rügevorbringen bei drohendem Arbeitsplatzverlust

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    KG zu den Anforderungen an die Aufklärungsrüge bei drohendem Arbeitsplatzverlust wegen Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Bußgeldverfahren bei Behauptung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Betroffenen im Falle der Anordnung eines Fahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Bei Fahrverbot droht Kündigung

  • beck-blog (Auszüge)

    Drohende Kündigung wegen Fahrverbotes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann ein Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust vermieden werden?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (29)

  • KG, 03.05.2017 - 3 Ws (B) 102/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen vom Fahrverbot aus

    Auszug aus KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19
    Zwar ist anerkannt, dass die Verhängung eines Fahrverbots unter Anwendung der Regelbeispielstechnik des Bußgeldkataloges nach Maßgabe von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG dann unangemessen sein kann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erheblich abweicht, dass er als Ausnahme zu werten ist, insbesondere wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen wirtschaftlichen Existenz droht und dies nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Mai 2017 - 3 Ws (B) 102/17 - und 17. April 2002 - 3 Ws (B) 118/02 - OLG Düsseldorf VRS 96, 228; OLG Celle NStZ-RR 1996, 182).

    Ebenso ist anerkannt, dass das dem Tatgericht insoweit eingeräumte Ermessen vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob es deshalb fehlerhaft ausgeübt worden ist, weil es die anzuwendenden Rechtsbegriffe verkannt oder die Grenzen des Ermessens durch unzulässige Erwägungen überschritten und sich nicht nach den Grundsätzen und Wertmaßstäben des Gesetzes gerichtet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 3 Ws (B) 102/17 - OLG Bamberg VRR 2017, 18).

    Der Tatrichter ist gehalten, die Einlassung eines Betroffenen, mit der er eine unverhältnismäßige Härte geltend macht, einer kritischen Prüfung zu unterziehen (vgl. KG, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 3 Ws (B) 102/17 -).

  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95

    Personenbedingte Kündigung; Entziehung einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    Auszug aus KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19
    Hierbei ist in den Blick zu nehmen, dass in aller Regel nur der dauerhafte oder zumindest über einen erheblichen Zeitraum andauernde Wegfall der Eignung zur Verrichtung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung geeignet ist, eine (außerordentliche) Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG NZA 2001, 607; 1991, 341; 1996, 1201; LAG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2006 - 11 Sa 535/06 - juris; LAG Schleswig-Holstein NZA 1987, 669; LAG Hamm DB 1974, 2164; ArbG Dresden, Urteil vom 20. März 2014 - 5 Ca 2776/13 - juris; Kerwer in Boecken u.a., Gesamtes Arbeitsrecht, § 1 KSchG Rdn. 572 m.w.N.; Rinck in Tschöpe, Arbeitsrecht 10. Aufl., S. 1538 Rdn. 29 m.w.N.).

    Kurzfristige Fahrverbote oder Entziehungen der Fahrerlaubnis dürften daher - auch bei Berufskraftfahrern - eine Kündigung nur in Ausnahmefällen rechtfertigen (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011- 5 Sa 295/10 - juris; Thies in Heussler u.a., Arbeitsrecht 8. Aufl., S. 2314 Rdn. 130; Preis in Stahlhacke u.a., Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht 11. Aufl., S. 283 Rdn. 698), zumal bei personenbedingten Störungen des Arbeitsverhältnisses die Kündigung ohnehin nur als letztes Mittel zulässig ist (vgl. BAG NZA 2016, 1461; 2001, 607; 1997, 1281; 1996, 1201; Belling/Riesenhuber in Erman, BGB 15. Aufl., § 620 Rdn. 140) und daher ausscheidet, wenn dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, den Arbeitnehmer während des Fahrverbots im Betrieb anderweitig einzusetzen (vgl. BAG NZA 1997, 1281).

  • OLG Brandenburg, 13.03.2003 - 2 Ss OWi 126 B/02

    Kündigung(sdrohung) und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19
    Die Androhung einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt kein Absehen vom Fahrverbot (Anschluss an OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 93).

    Denn bei einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung trägt der Betroffene, gegen den trotz Kündigungsdrohung ein Fahrverbot verhängt wird, in Wirklichkeit kein Risiko des Arbeitsplatzverlustes oder aber ist dieses Risiko so gering, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 93; ähnlich OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. März 2006 - 2 Ss-OWi 86/06 - juris).

  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 460/99

    Kündigung eines Flugkapitäns wegen Nichtbestehens der Überprüfungsflüge -

    Auszug aus KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19
    Hierbei ist in den Blick zu nehmen, dass in aller Regel nur der dauerhafte oder zumindest über einen erheblichen Zeitraum andauernde Wegfall der Eignung zur Verrichtung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung geeignet ist, eine (außerordentliche) Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG NZA 2001, 607; 1991, 341; 1996, 1201; LAG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2006 - 11 Sa 535/06 - juris; LAG Schleswig-Holstein NZA 1987, 669; LAG Hamm DB 1974, 2164; ArbG Dresden, Urteil vom 20. März 2014 - 5 Ca 2776/13 - juris; Kerwer in Boecken u.a., Gesamtes Arbeitsrecht, § 1 KSchG Rdn. 572 m.w.N.; Rinck in Tschöpe, Arbeitsrecht 10. Aufl., S. 1538 Rdn. 29 m.w.N.).

    Kurzfristige Fahrverbote oder Entziehungen der Fahrerlaubnis dürften daher - auch bei Berufskraftfahrern - eine Kündigung nur in Ausnahmefällen rechtfertigen (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011- 5 Sa 295/10 - juris; Thies in Heussler u.a., Arbeitsrecht 8. Aufl., S. 2314 Rdn. 130; Preis in Stahlhacke u.a., Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht 11. Aufl., S. 283 Rdn. 698), zumal bei personenbedingten Störungen des Arbeitsverhältnisses die Kündigung ohnehin nur als letztes Mittel zulässig ist (vgl. BAG NZA 2016, 1461; 2001, 607; 1997, 1281; 1996, 1201; Belling/Riesenhuber in Erman, BGB 15. Aufl., § 620 Rdn. 140) und daher ausscheidet, wenn dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, den Arbeitnehmer während des Fahrverbots im Betrieb anderweitig einzusetzen (vgl. BAG NZA 1997, 1281).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19
    In der Folge ist dem Senat die Prüfung verwehrt, ob der Tatrichter die erleichterten Kündigungsmöglichkeiten in Kleinbetrieben in Rechnung stellen musste (vgl. BVerfGE 97, 169; Belling/Riesenhuber a.a.O. Rdn. 141; eingehend dazu Däubler in Däubler/Deinert/Zwanziger, KSchR 10. Aufl., S. 934 Rdn. 22 ff. m.w.N.) oder wegen des aus § 1 Abs. 1 KSchG folgenden besonderen Kündigungsschutzes, der einem drohenden Arbeitsplatzverlust entgegensteht, von einer weiteren Sachaufklärung absehen durfte.
  • BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 359/89

    Kündigung wegen fehlender Arbeitserlaubnis

    Auszug aus KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19
    Hierbei ist in den Blick zu nehmen, dass in aller Regel nur der dauerhafte oder zumindest über einen erheblichen Zeitraum andauernde Wegfall der Eignung zur Verrichtung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung geeignet ist, eine (außerordentliche) Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG NZA 2001, 607; 1991, 341; 1996, 1201; LAG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2006 - 11 Sa 535/06 - juris; LAG Schleswig-Holstein NZA 1987, 669; LAG Hamm DB 1974, 2164; ArbG Dresden, Urteil vom 20. März 2014 - 5 Ca 2776/13 - juris; Kerwer in Boecken u.a., Gesamtes Arbeitsrecht, § 1 KSchG Rdn. 572 m.w.N.; Rinck in Tschöpe, Arbeitsrecht 10. Aufl., S. 1538 Rdn. 29 m.w.N.).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19
    Kurzfristige Fahrverbote oder Entziehungen der Fahrerlaubnis dürften daher - auch bei Berufskraftfahrern - eine Kündigung nur in Ausnahmefällen rechtfertigen (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011- 5 Sa 295/10 - juris; Thies in Heussler u.a., Arbeitsrecht 8. Aufl., S. 2314 Rdn. 130; Preis in Stahlhacke u.a., Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht 11. Aufl., S. 283 Rdn. 698), zumal bei personenbedingten Störungen des Arbeitsverhältnisses die Kündigung ohnehin nur als letztes Mittel zulässig ist (vgl. BAG NZA 2016, 1461; 2001, 607; 1997, 1281; 1996, 1201; Belling/Riesenhuber in Erman, BGB 15. Aufl., § 620 Rdn. 140) und daher ausscheidet, wenn dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, den Arbeitnehmer während des Fahrverbots im Betrieb anderweitig einzusetzen (vgl. BAG NZA 1997, 1281).
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06

    Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis

    Auszug aus KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19
    Hierbei ist in den Blick zu nehmen, dass in aller Regel nur der dauerhafte oder zumindest über einen erheblichen Zeitraum andauernde Wegfall der Eignung zur Verrichtung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung geeignet ist, eine (außerordentliche) Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG NZA 2001, 607; 1991, 341; 1996, 1201; LAG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2006 - 11 Sa 535/06 - juris; LAG Schleswig-Holstein NZA 1987, 669; LAG Hamm DB 1974, 2164; ArbG Dresden, Urteil vom 20. März 2014 - 5 Ca 2776/13 - juris; Kerwer in Boecken u.a., Gesamtes Arbeitsrecht, § 1 KSchG Rdn. 572 m.w.N.; Rinck in Tschöpe, Arbeitsrecht 10. Aufl., S. 1538 Rdn. 29 m.w.N.).
  • OLG Köln, 04.04.2000 - Ss 76/00

    Ergänzung eines Schuldspruches im Revisionsurteil; Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19
    In zulässiger Form ist die Rüge fehlerhafter Ablehnung eines Beweisantrags, bei der es sich in Fällen der Ablehnung nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG in der Sache um eine Aufklärungsrüge handelt (vgl. OLG Köln StV 2001, 343; Senge in KK-OWiG 5. Aufl., § 77 Rdn. 52; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 77 Rdn. 28; zu § 420 Abs. 4 StPO vgl. KG, Beschluss vom 12. Januar 2015 - (2) 161 Ss 174/14 (38/14) - juris; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 61. Aufl., § 420 Rdn. 13) nur erhoben, wenn die Rechtsbeschwerde neben dem Beweisantrag und dem ablehnenden Gerichtsbeschluss die Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und das Beweismittel bezeichnet, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen (vgl. Senge a.a.O. Rdn. 51 f.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19
    Damit schafft § 4 Abs. 1 BKatV ein Regel-Ausnahmeverhältnis (vgl. BGHSt 38, 125), das der Tatrichter bei der von ihm von Amts wegen vorzunehmenden Aufklärung des Sachverhalts zu beachten hat.
  • KG, 22.09.2004 - 3 Ws (B) 418/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots

  • OLG Celle, 29.09.1995 - 1 Ss OWi 181/95
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 5 Ss OWi 299/98
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2011 - 5 Sa 295/10

    Einmonatiges Fahrverbot ist auch bei einem Berufskraftfahrer im Regelfall kein

  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13

    Aufklärungsrüge (Begründung)

  • OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 2 Ss OWi 86/06

    Ordnungswidrigkeitenrecht: Absehen von Fahrverbot - Ausnahme vom Regelfall

  • KG, 12.08.1998 - 5 Ws (B) 475/98
  • ArbG Dresden, 20.03.2014 - 5 Ca 2776/13

    Außerordentliche Kündigung wegen Führerscheinentzug

  • KG, 12.01.2015 - 161 Ss 174/14

    Beweiserleichterungen im beschleunigten Verfahren

  • KG, 07.07.2016 - 3 Ws (B) 358/16

    Rotlichtverstoß: Voraussetzungen für das Absehen vom Regelfahrverbot

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 509/15

    Ordentliche Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit

  • KG, 16.10.2017 - 121 Ss 143/17

    Sprungrevision gegen ein Urteil im Strafbefehlsverfahren: Aufklärungsrüge gegen

  • KG, 18.01.2018 - 3 Ws (B) 338/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Regelfahrverbot bei Losfahren nach Umschalten der

  • KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot als Regelfolge wegen abstrakter

  • KG, 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die

  • KG, 12.12.2017 - 3 Ws (B) 302/17

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Notwendige

  • KG, 19.11.2018 - 3 Ws (B) 258/18

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Voraussetzungen für die

  • KG, 15.10.2018 - 3 Ws (B) 238/18

    Bußgeldbescheid als wirksame Verfahrensgrundlage

  • KG, 12.09.2018 - 161 Ss 141/18

    Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung gestellte Beweisanträge

  • KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20

    Verjährungsunterbrechung auch bei nicht zugehender Anhörung

    Nach dieser Regelung muss die Rechtsmittelbegründung die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen angeben, so dass das Gericht allein aufgrund der Beschwerdeschrift prüfen kann, ob - für den Fall, dass das Beschwerdevorbringen zutrifft - ein Verfahrensmangel vorliegt (BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 -, juris m.w.N.; Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2020 - 3 Ws (B) 107/20 -, 11. Mai 2020 - 3 Ws (B) 95/20 -, 5. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 -, juris; OLG Hamm NZV 2010, 214; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 344 Rdn. 20f. m.w.N.).
  • OLG Bremen, 19.07.2019 - 1 SsBs 4/19

    Zur Verhängung eines Fahrverbots nach den §§ 24 , 25 StVG , § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BKatV setzt als Voraussetzung der Verhängung eines Fahrverbots als Regelfolge der Ordnungswidrigkeit voraus, dass diese eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers beinhaltet; diese grobe Pflichtverletzung ist durch das Ausmaß der im vorliegenden Fall festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung indiziert (so die st. Rspr. des Senats, siehe u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 19.10.2009 - 2 SsBs 38/09, juris Rn. 20, NZV 2010, 42; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15, juris Rn. 5; Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19, juris Rn. 12; OLG Celle, Beschluss vom 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14, juris Rn. 11, VRS 129, 158; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, juris Rn. 40).

    Nur schwerwiegende Härten wie etwa der nachgewiesene drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage können ausnahmsweise eine andere rechtliche Beurteilung rechtfertigen (so OLG Bamberg, Beschluss vom 02.05.2018 - 3 Ss OWi 490/18, juris Rn. 18, OLGSt OWiG § 77b Nr. 5; KG Berlin, Beschluss vom 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15, juris Rn. 11; Beschluss vom 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18, juris Rn. 11; Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19, juris Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14, juris Rn. 15, VRS 129, 158; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.1998 - 5 Ss (OWi) 299/98 - (OWi) 131/98 I, juris Rn. 19, VRS 96, 228; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, juris Rn. 28; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31.03.2014 - Ss (B) 18/2014 (15/14 OWi), juris Rn. 13, VRS 126, Nr. 59; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.2014 - 1 Ss OWi 171/14 (177/14), juris Rn. 3, ZfSch 2015, 235; so auch die Rspr. des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.03.2010 - 2 SsBs 8/10; Beschluss vom 21.03.2014 - 1 SsBs 19/14).

    Insbesondere bezüglich der Berücksichtigung eines drohenden Verlusts des Arbeitsplatzes durch Kündigung käme es dabei auch darauf an, ob eine solche Kündigung für den Fall ihrer Erklärung überhaupt rechtlichen Bestand hätte (siehe KG Berlin, Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19, juris Rn. 15; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2003 - 2 Ss (OWi) 126 B/02, juris Rn. 5, NStZ-RR 2004, 93; ähnlich OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2006 - 2 Ss-OWi 86/06, juris Rn. 15).

    Entsprechende Umstände hätten von der Betroffenen substantiiert vorgetragen werden müssen (siehe OLG Bamberg, Beschluss vom 10.03.2011 - 2 Ss OWi 1889/10, juris Rn. 24, DAR 2011, 401; KG Berlin, Beschluss vom 14.07.2014 - 3 Ws (B) 320/14, juris Rn. 11, SVR 2015, 353; Beschluss vom 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15, juris Rn. 11; Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19, juris Rn. 16) und sind vorliegend indes nicht festzustellen.

  • OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22

    Unbillige Härte bei Verhängung eines Fahrverbots; Gerichtliche Begründungspflicht

    Vielmehr sind dem tatrichterlichen Ermessensspielraum aufgrund der in Rechtsnormen niedergelegten und von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Kriterien sowie aufgrund des Gebots der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit enge Grenzen gesetzt (zu vgl . OLG Hamm, Beschluss vom 12.01.2017 - III - 2 RBs 224/16 - Beschluss vom 16.08.2019 - III - 3 RBs 227/19 - KG, Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.04.2020 - 1 OWi 2 Ss Bs 114/19 -).

    Denn bei einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung trägt der Betroffene, gegen den trotz Kündigungsdrohung ein Fahrverbot verhängt wird, in Wirklichkeit kein Risiko des Arbeitsplatzverlustes, oder aber dieses Risiko ist so gering, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt (zu vgl. KG, Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.04.2020 - 1 OWi 2 Ss Bs 114/19 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.02.2003 - 2 Ss (OWi) 126 B/02 -).

    Demgegenüber sind kurzfristige Fahrverbote nur in Ausnahmefällen geeignet, eine entsprechende Kündigung zu rechtfertigen, zumal bei personenbedingten Störungen des Arbeitsverhältnisses die Kündigung ohnehin nur als letztes Mittel zulässig ist und daher ausscheidet, wenn dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, den Arbeitnehmer während des Fahrverbots im Betrieb anderweitig einzusetzen (zu vgl. KG, Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19 -).

  • KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20

    Fahrverbot trotz Covid-19-bedingter Härte

    Nach dieser Regelung muss die Rechtsmittelbegründung die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen angeben, so dass das Gericht allein aufgrund der Beschwerdeschrift prüfen kann, ob - für den Fall, dass das Beschwerdevorbringen zutrifft - ein Verfahrensmangel vorliegt (BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 -, juris m.w.N.; Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2020 - 3 Ws (B) 107/20 -, 11. Mai 2020 - 3 Ws (B) 95/20 -, 5. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 -, juris; OLG Hamm NZV 2010, 214; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 344 Rdn. 20f. m.w.N.).

    Die dabei vom Tatgericht innerhalb des ihm eingeräumten Bewertungsspielraumes nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen zu treffenden Wertungen können vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob es sein Ermessen durch unzulässige Erwägungen überschritten und sich nicht nach den Grundsätzen und Wertmaßstäben des Gesetzes gerichtet hat (Senat, Beschlüsse vom 5. Februar 2019 a.a.O. und 3. Mai 2017 - 3 Ws (B) 102/17 -, juris).

  • KG, 22.05.2019 - 3 Ws (B) 119/19

    Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen im Bußgeldurteil

    Diese Angaben haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig (ohne Bezugnahmen und Verweisungen) zu erfolgen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen - ihre Erweisbarkeit vorausgesetzt - zutreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 - juris m.w.N.; Senat, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 - m.w.N.).

    In zulässiger Form ist die Rüge der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags, bei der es sich in Fällen der Ablehnung nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG in der Sache um eine Aufklärungsrüge handelt (vgl. Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 77 Rn. 28), dem folgend nur erhoben, wenn die Rechtsbeschwerde neben dem Beweisantrag und dem ablehnenden Gerichtsbeschluss die Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und das Beweismittel bezeichnet, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Februar 2019, a.a.O.).

  • OLG Zweibrücken, 01.04.2020 - 1 OWi 2 SsBs 114/19

    Absehen von einem an sich verwirkten Regelfahrverbot bei einer

    Der Tatrichter ist gehalten, die Einlassung eines Betroffenen, mit der er eine unverhältnismäßige Härte geltend macht, einer kritischen Prüfung zu unterziehen (KG Berlin, Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19, juris Rn. 13 f. mwN.).

    Denn bei einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung trägt der Betroffene, gegen den trotz Kündigungsdrohung ein Fahrverbot verhängt wird, in Wirklichkeit kein Risiko des Arbeitsplatzverlustes oder aber ist dieses Risiko so gering, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt (KG Berlin, Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19, juris Rn. 15 m.w.N.).

  • KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21

    Ruhen der Verfolgungsverjährung aufgrund eines Abwesenheitsurteils selbst bei

    Ein Absehen von der Anordnung eines Fahrverbotes kommt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht; namentlich, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erheblich von dem Regelfall abweicht, an den der Gesetzgeber gedacht hat, dass er als Ausnahme zu werten ist, insbesondere wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen wirtschaftlichen Existenz droht und dies nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. April 2020 a.a.O., vom 5. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 - und vom 3. Mai 2017 - 3 Ws (B) 102/17 -, beide juris).
  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    b) Wird gerügt, das Gericht habe einen Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, muss der Revisionsführer neben dem in der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrag und dem Ablehnungsbeschluss auch mitteilen, welches Beweisergebnis von der beantragten Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 3 Ws (B) 18/20 -, juris, 22. Mai 2019 - 3 Ws (B) 119/19 -, 5. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 - und 6. Juli 2018 - 3 Ws (B) 186/18 - Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 244 Rdn. 106 m.w.N.).
  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22

    1. Macht ein Betroffener geltend, das Gericht hätte nicht nach § 74 Abs. 1 OWiG

    Danach müssen die den Mangel begründenden Tatsachen so genau bezeichnet und vollständig angegeben werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein auf Grund der Begründungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen - ihre Erweisbarkeit vorausgesetzt - zutreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 - juris; Senat, Beschlüsse vom 27. Januar 2021 - 3 Ws (B) 7/21 - und 5. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 - m.w.N.).
  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    b) Wird gerügt, das Gericht habe einen Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, muss der Revisionsführer neben dem in der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrag und dem Ablehnungsbeschluss auch mitteilen, welches Beweisergebnis von der beantragten Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 3 Ws (B) 18/20 -, juris, 22. Mai 2019 - 3 Ws (B) 119/19 -, 5. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 - und 6. Juli 2018 - 3 Ws (B) 186/18 - Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O., § 244 Rdn. 106 m.w.N.).
  • KG, 22.12.2021 - 3 Ws (B) 309/21

    Einschränkung der Aufklärungspflicht im Hinblick auf die Ladung von

  • KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20

    Kein Anspruch auf Beiziehung der Rohmessdaten aus Art. 103 GG

  • KG, 07.01.2021 - 3 Ws (B) 314/20

    Rechtszeitige Geltendmachung des Rechts auf Informationszugang, hier:

  • KG, 01.08.2019 - 3 Ws (B) 232/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines Beweisantrags

  • KG, 16.10.2020 - 3 Ws (B) 221/20

    Nachweis des Vorsatzes bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Beweiswürdigung

  • KG, 28.08.2019 - 3 Ws (B) 265/19

    Identifizierung des Fahrers anhand eines Lichtbildes im Bußgeldverfahren

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