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   KG, 05.03.1987 - 22 U 4399/86   

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https://dejure.org/1987,3968
KG, 05.03.1987 - 22 U 4399/86 (https://dejure.org/1987,3968)
KG, Entscheidung vom 05.03.1987 - 22 U 4399/86 (https://dejure.org/1987,3968)
KG, Entscheidung vom 05. März 1987 - 22 U 4399/86 (https://dejure.org/1987,3968)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 1 Abs. 2 § 20
    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers an einer Bushaltestelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kraftfahrer; Überholen; Sorgfaltspflicht; Bus; Haltestelle

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 21.12.1982 - 3 Ss 732/82
    Auszug aus KG, 05.03.1987 - 22 U 4399/86
    (a) »Zwar muß nach gefestigter Rechtspr. der Kraftfahrer, der an einem in der Gegenrichtung stehenden Linienbus vorbeifährt, mit der Möglichkeit rechnen, daß hinter dem Bus Fußgänger, welche die Fahrbahn überqueren und sich deshalb einen Überblick über die Verkehrssituation verschaffen wollen, unvorsichtig einige Schritte weit auf die Fahrbahn treten (vgl. z. B. BGHSt 13, 169, 174; BGH VRS 25, 262; BGH NJW 1968, 1532 ; BGH VersR 1972, 951, 952; OLG Hamm VRS 47, 222; OLG Köln VRS 64, 434).
  • BGH, 16.05.1972 - VI ZR 29/71

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes im Hinblick auf das Verhalten von Fußgängern

    Auszug aus KG, 05.03.1987 - 22 U 4399/86
    (a) »Zwar muß nach gefestigter Rechtspr. der Kraftfahrer, der an einem in der Gegenrichtung stehenden Linienbus vorbeifährt, mit der Möglichkeit rechnen, daß hinter dem Bus Fußgänger, welche die Fahrbahn überqueren und sich deshalb einen Überblick über die Verkehrssituation verschaffen wollen, unvorsichtig einige Schritte weit auf die Fahrbahn treten (vgl. z. B. BGHSt 13, 169, 174; BGH VRS 25, 262; BGH NJW 1968, 1532 ; BGH VersR 1972, 951, 952; OLG Hamm VRS 47, 222; OLG Köln VRS 64, 434).
  • BGH, 10.04.1968 - 4 StR 62/68

    Omnibus an Haltestelle - Vorbeifahrender Kraftfahrer - Sicherheitsabstand -

    Auszug aus KG, 05.03.1987 - 22 U 4399/86
    (a) »Zwar muß nach gefestigter Rechtspr. der Kraftfahrer, der an einem in der Gegenrichtung stehenden Linienbus vorbeifährt, mit der Möglichkeit rechnen, daß hinter dem Bus Fußgänger, welche die Fahrbahn überqueren und sich deshalb einen Überblick über die Verkehrssituation verschaffen wollen, unvorsichtig einige Schritte weit auf die Fahrbahn treten (vgl. z. B. BGHSt 13, 169, 174; BGH VRS 25, 262; BGH NJW 1968, 1532 ; BGH VersR 1972, 951, 952; OLG Hamm VRS 47, 222; OLG Köln VRS 64, 434).
  • BGH, 26.07.1963 - 4 StR 258/63

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus KG, 05.03.1987 - 22 U 4399/86
    (a) »Zwar muß nach gefestigter Rechtspr. der Kraftfahrer, der an einem in der Gegenrichtung stehenden Linienbus vorbeifährt, mit der Möglichkeit rechnen, daß hinter dem Bus Fußgänger, welche die Fahrbahn überqueren und sich deshalb einen Überblick über die Verkehrssituation verschaffen wollen, unvorsichtig einige Schritte weit auf die Fahrbahn treten (vgl. z. B. BGHSt 13, 169, 174; BGH VRS 25, 262; BGH NJW 1968, 1532 ; BGH VersR 1972, 951, 952; OLG Hamm VRS 47, 222; OLG Köln VRS 64, 434).
  • BGH, 03.05.1968 - 4 StR 242/67

    Grundsätze des erlaubten Rechtsüberholens bei Kolonnenverkehr auf der Autobahn

    Auszug aus KG, 05.03.1987 - 22 U 4399/86
    Dieser Gefahr muß er grundsätzlich auch dann Rechnung tragen, wenn er an einem in gleicher Richtung haltenden Linienbus vorbeifährt, weil es ebenfalls denkbar ist, daß Fußgänger in gleicher Weise vor dem Bus in die Fahrbahn treten (so BGH NJW 1968, 1533; Gülzer in seiner Anmerkung zum Urteil des OLG Stuttgart, DAR 1977, 331 ).
  • BGH, 27.05.1959 - 4 StR 49/59

    Fahrweise eines Kraftfahrers - Haltender Bus in Gegenrichtung - Fußgänger auf

    Auszug aus KG, 05.03.1987 - 22 U 4399/86
    (a) »Zwar muß nach gefestigter Rechtspr. der Kraftfahrer, der an einem in der Gegenrichtung stehenden Linienbus vorbeifährt, mit der Möglichkeit rechnen, daß hinter dem Bus Fußgänger, welche die Fahrbahn überqueren und sich deshalb einen Überblick über die Verkehrssituation verschaffen wollen, unvorsichtig einige Schritte weit auf die Fahrbahn treten (vgl. z. B. BGHSt 13, 169, 174; BGH VRS 25, 262; BGH NJW 1968, 1532 ; BGH VersR 1972, 951, 952; OLG Hamm VRS 47, 222; OLG Köln VRS 64, 434).
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