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KG, 05.04.1998 - 4 Ws 66/98 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- KG, 05.04.1998 - 4 Ws 66/98
- KG, 06.04.1998 - 4 Ws 66/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.1951 - 2 StR 545/51
Rechtsmittel
Auszug aus KG, 05.04.1998 - 4 Ws 66/98
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs -NJW 1951, 931-, die bei einer Strafhaft von einem Monat eine Ersatzzustellung als unzulässig ansah, ist durch die veränderten sozialen Bedingungen der Arbeitnehmer, die heute über erheblich mehr Urlaubszeit verfügen können, als dies 1951 der Fall war, überholt. - BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76
Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des …
Auszug aus KG, 05.04.1998 - 4 Ws 66/98
Die Ersatzzustellung setzt allerdings voraus, daß der Zustellungsempfänger unter der Zustellungsanschrift tatsächlich wohnt -vgl. BGH NJW 1978, 1858; KG, Beschluß vom 2. Juli 1997 -4 Ws 142-97-; Kleinknecht-Meyer-Goßner, a.a.0., § 37, Rdnr. 8-. - BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62
Zustellung des Kartellbußgeldbescheides
Auszug aus KG, 05.04.1998 - 4 Ws 66/98
Denn § 145 a StPO begründet keine Rechtspflicht, Zustellungen an den Verteidiger zu bewirken -vgl. BGHSt 18, 352, 354; ständige Rechtsprechung des KG, vgl. Beschluß vom 23. Mai 1996 -5 Ws 271-96-; Kleinknecht-Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 145 a, Rdnr. 6-.