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   KG, 05.04.2005 - 5 W 168/04   

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https://dejure.org/2005,10578
KG, 05.04.2005 - 5 W 168/04 (https://dejure.org/2005,10578)
KG, Entscheidung vom 05.04.2005 - 5 W 168/04 (https://dejure.org/2005,10578)
KG, Entscheidung vom 05. April 2005 - 5 W 168/04 (https://dejure.org/2005,10578)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes im Fall eines Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung; Grundlagen der Zurückweisung eines erstinstanzlich unbeziffert gestellten Ordnungsgeldantrages; Erheblichkeit des einfachen Bestreitens im Fall einer vorgelegten Rechnung und ...

  • Judicialis

    ZPO § 92; ; ZPO § 891 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenbeteiligung des Gläubigers bei Ordnungsmittelanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.07.2000 - VII ZB 29/99

    Behandlung einer verspätet begründeten selbständigen als unselbständige

    Auszug aus KG, 05.04.2005 - 5 W 168/04
    Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen die Kostenentscheidung des landgerichtlichen Beschlusses ist - trotz § 99 Abs. 1 ZPO - als - umdeutbare (vgl. BGH, NJW 2000, 3215; NJW 1995, 2362; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 524 Rdn. 4) - Anschlussbeschwerde nach § 567 Abs. 3 ZPO zulässig (vgl. BGH, MDR 1981, 928; OLG Hamm, MDR 1969, 400; OLG Karlsruhe, OLGZ 1986, 134; Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O, § 524 Rdn. 35 und Zöller/Gummer, a.a.O., § 567 Rdn. 61).
  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 70/82

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Auszug aus KG, 05.04.2005 - 5 W 168/04
    Anders etwa als bei einem unbezifferten Schmerzensgeldantrag (vgl. BGH, VersR 1984, 538, 540) muss er zur Wahrung der Bestimmtheit des Antrages noch nicht einmal eine Größenordnung oder einen Mindestbetrag nennen.
  • BGH, 30.03.2004 - VI ZR 25/03

    Rechtsmittelbeschwer im Schmerzensgeldprozess

    Auszug aus KG, 05.04.2005 - 5 W 168/04
    Die Gläubigerin eröffnete sich dadurch die Möglichkeit, bei einer Unterschreitung des von ihr genannten Mindestbetrages aus eigener Beschwer die gerichtliche Entscheidung selbständig anfechten zu können (vgl. BGH, VersR 1979, 472; NJW-RR 2004, 863 zum Schmerzensgeld).
  • OLG Hamburg, 24.04.1986 - 9 W 27/86
    Auszug aus KG, 05.04.2005 - 5 W 168/04
    Ein Verfahrensantrag, der die Entscheidung in das Ermessen des Gerichts stellt, muss sich in seinen Angaben zur vorgestellten Größenordnung in vertretbaren Grenzen halten (OLG München, NJW 1986, 3090; OLG Düsseldorf, DNotZ 1978, 684; Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 92 Rdn. 53 zum Schmerzensgeldantrag).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

    Auszug aus KG, 05.04.2005 - 5 W 168/04
    Die Bemessung des Ordnungsgeldes hat sich am Zweck des Ordnungsmittels (strafähnliche Sanktion des Verstoßes und Vorbeugung weiterer Verstöße) zu orientieren (BGH, GRUR 2004, 235, 238 - EURO - Einführungsrabatt).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1994 - 22 W 28/94

    Bindung des Gerichts bei mit Mindestvorstellungsbetrag angegebenem

    Auszug aus KG, 05.04.2005 - 5 W 168/04
    Eine erhebliche Überschreitung kommt bei einer Größenordnung von 20 % in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 955; OLG Koblenz, AnwBl 1990, 398).
  • BGH, 27.04.1995 - VII ZR 218/94

    Zulässigkeit einer selbständigen Anschlussberufung - Einordnung der selbständigen

    Auszug aus KG, 05.04.2005 - 5 W 168/04
    Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen die Kostenentscheidung des landgerichtlichen Beschlusses ist - trotz § 99 Abs. 1 ZPO - als - umdeutbare (vgl. BGH, NJW 2000, 3215; NJW 1995, 2362; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 524 Rdn. 4) - Anschlussbeschwerde nach § 567 Abs. 3 ZPO zulässig (vgl. BGH, MDR 1981, 928; OLG Hamm, MDR 1969, 400; OLG Karlsruhe, OLGZ 1986, 134; Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O, § 524 Rdn. 35 und Zöller/Gummer, a.a.O., § 567 Rdn. 61).
  • OLG Koblenz, 15.06.1989 - 5 U 331/88

    Schmerzensgeld; Verminderter Zuspruch; Größenordnung des geforderten Betrags;

    Auszug aus KG, 05.04.2005 - 5 W 168/04
    Eine erhebliche Überschreitung kommt bei einer Größenordnung von 20 % in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 955; OLG Koblenz, AnwBl 1990, 398).
  • BGH, 20.02.1979 - VI ZB 4/78

    Ermittlung von Streitwert und Beschwer bei unbezifferten Leistungsanträgen -

    Auszug aus KG, 05.04.2005 - 5 W 168/04
    Die Gläubigerin eröffnete sich dadurch die Möglichkeit, bei einer Unterschreitung des von ihr genannten Mindestbetrages aus eigener Beschwer die gerichtliche Entscheidung selbständig anfechten zu können (vgl. BGH, VersR 1979, 472; NJW-RR 2004, 863 zum Schmerzensgeld).
  • KG, 16.02.1998 - 25 W 6034/97

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes für mehrere Verstöße gegen ein

    Auszug aus KG, 05.04.2005 - 5 W 168/04
    Ein Schuldner hat auch auf Dritte (Geschäftspartner, Abnehmer) einzuwirken, wenn diese die wettbewerbsrechtlichen Handlungen des Schuldners fortsetzen wollen und deren Handeln im rechtlichen und tatsächlichen Einflussbereich des Schuldners liegt und ihm zugute kommt (vgl. Senat, WRP 1998, 627, 628; Fezer/Büscher, UWG, § 12 Rdn. 305 m.w.N.; Baumbach/Hefermehl/ Köhler, UWG, 23. Aufl., § 12 Rdn. 6.7).
  • OLG Hamburg, 03.04.2023 - 15 W 5/23

    Beschwer bei einer sofortigen Beschwerde gegen einen Ordnungsmittelbeschluss

    Dem hat sich der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg angeschlossen (Beschluss vom 06.07.2015, Az. 5 W 11/15, n.v.), und das Kammergericht hatte bereits zuvor in ähnlicher Weise erkannt (Beschluss vom 05.04.2005, Az. 5 W 168/04, BeckRS 2005, 4799 Rn. 17).
  • OLG Stuttgart, 19.09.2019 - 2 W 33/19

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Mehrfache Zuwiderhandlungen gegen ein Werbeverbot

    Ein Teilunterliegen im Sinne von § 92 ZPO ist anzunehmen, wenn der Vollstreckungsgläubiger in seinem Antrag Handlungen oder Unterlassungen zu Unrecht als Verstoß rügt oder einen Mindestbetrag des festzusetzenden Ordnungsgeldes erstrebt und das Gericht einen geringeren Betrag festsetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - I ZB 55/13, juris Rz. 11, m.w.N. - Kostenquote bei beziffertem Ordnungsmittelantrag KG, KG-Report 2005, 605 f.).
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