Rechtsprechung
KG, 05.04.2012 - 4 VAs 14/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Einstweiliger Rechtsschutz; Meldung von Daten, KBA
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 23 Abs 1 GVGEG, § 22 Abs 1 S 1 GVGEG, § 44 Abs 1 StGB, § 69 Abs 1 StGB, § 28 Abs 3 Nr 1 StVG
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Meldung von Daten an das KBA
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Volltext)
Mitteilung an das Kraftfahrtbundesamt - was kann man dagegen tun?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit eines Antrags nach § 22 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 EGGVG gegen Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrtbundesamt; Speicherung von Daten über im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen Straftaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtung der Datenübermittlung durch die Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrtbundesamt; Anforderungen an einen Eilantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
Übermittlung personenbezogener Daten durch die Staatsanwaltschaft an das …
Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da die Staatsanwaltschaft die Daten auf der Grundlage von § 28 Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 1 StVG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG zwecks Eintragung im Fahreignungsregister an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt hat (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; VRS 115, 439;… OLG Stuttgart a.a.O.;StraFo 2008, 128;Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 22 EGGVG Rdn. 1;… Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 23. Aufl., § 28 StVG Rdn. 4).Die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens nach § 24 Abs. 2 EGGVG war nicht erforderlich, da Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrt-Bundesamt keine Entscheidung oder Anordnung der Vollstreckungsbehörde darstellen (vgl. OLG Stuttgart StraFo 2008, 128; OLG Jena VRS 111, 277; Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 -).
- KG, 22.03.2013 - 4 VAs 1/13
Zum Rechtsschutz gegen einen bereits vollzogenen Vollstreckungshaftbefehl
Ungeachtet der Frage der hinreichenden Bestimmtheit des (Verpflichtungs-) Begehrens, des Fehlens einer ablehnenden Entscheidung der Vollzugsbehörde und der Frage, ob der begehrte Erlass einer einstweiligen Anordnung im hier gegebenen Verfahren überhaupt in Betracht käme (vgl. dazu etwa Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 - [juris]), war der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, soweit er auf die Verpflichtung der Justizvollzugsanstalt Tegel zur sofortigen Gewährung von Ausführungen oder Ausgängen gerichtet ist, auch aus den oben zu 1. b) bb) dargelegten Gründen (Subsidiarität des Rechtswegs nach den §§ 23 ff. EGGVG) als unzulässig zu verwerfen.