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   KG, 05.04.2012 - 4 VAs 14/12   

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https://dejure.org/2012,21192
KG, 05.04.2012 - 4 VAs 14/12 (https://dejure.org/2012,21192)
KG, Entscheidung vom 05.04.2012 - 4 VAs 14/12 (https://dejure.org/2012,21192)
KG, Entscheidung vom 05. April 2012 - 4 VAs 14/12 (https://dejure.org/2012,21192)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Mitteilung an das Kraftfahrtbundesamt - was kann man dagegen tun?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit eines Antrags nach § 22 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 EGGVG gegen Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrtbundesamt; Speicherung von Daten über im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen Straftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Datenübermittlung durch die Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrtbundesamt; Anforderungen an einen Eilantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 11.11.1993 - 2 VAs 23/93

    Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Justizverwaltungsakt;

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 4 VAs 14/12
    Ebenso kann dahinstehen, ob der Antrag unzulässig ist, weil es an der Vorläufigkeit der begehrten Maßnahme fehlt und eine - hinsichtlich des Haupt- oder des Hilfsantrags - antragsgemäße Eilentscheidung die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen würde (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. November 1993 - 2 VAs 23/93 - = NStZ 1994, 142; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., EGGVG § 28, Rdn. 13; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 4 VAs 1/08

    Verkehrszentralregister: Mitteilung eines Strafbefehls; falsche Versicherung an

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 4 VAs 14/12
    a) Der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG ist gegen eine gemäß §§ 28 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 4 StVG, 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG ergangene Mitteilung der Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrtbundesamt eröffnet (§ 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG; vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Februar 2008 - 4 VAs 1/08 - = NStZ-RR 2008, 214; Thüringer OLG, Beschluss vom 9. September 2008 - 1 VAs 6/08 - = VRS 115, 439 - 2008 -).
  • OLG Jena, 09.09.2008 - 1 VAs 6/08

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 4 VAs 14/12
    a) Der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG ist gegen eine gemäß §§ 28 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 4 StVG, 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG ergangene Mitteilung der Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrtbundesamt eröffnet (§ 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG; vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Februar 2008 - 4 VAs 1/08 - = NStZ-RR 2008, 214; Thüringer OLG, Beschluss vom 9. September 2008 - 1 VAs 6/08 - = VRS 115, 439 - 2008 -).
  • KG, 09.02.2001 - 5 U 9667/00

    Schutzfähigkeit von Gartenanlagen

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 4 VAs 14/12
    Wie im allgemeinen Zivilprozess (vgl. KG, Urteil vom 9. Februar 2001 - 5 U 9667/00 - = NJW-RR 2001, 1201) gilt der Grundsatz, dass ein Anordnungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller nach Eintritt der Gefährdung seines Rechts lange Zeit mit seinem Antrag zugewartet oder das Verfügungsverfahren nicht zügig betrieben hat (vgl. Huber in Musielak, ZPO, 9. Aufl., § 935, Rdn. 13 und § 940, Rdn. 4).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 4 VAs 14/12
    Die Unterrichtung über den erreichten Punktestand und eine damit einhergehende Verwarnung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG - wie der Bescheid vom 16. November 2011 - stellen keine Verwaltungsakte dar, weil sie lediglich eine Tatsachengrundlage zur Vorbereitung von Entscheidungen - hier betreffend den Personenbeförderungsschein - schaffen, selbst aber keine unmittelbaren Rechtsfolgen für den Betroffenen auslösen (vgl. BVerwG NJW 2007, 1299; NJW 1988, 87).
  • KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15

    Übermittlung personenbezogener Daten durch die Staatsanwaltschaft an das

    Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da die Staatsanwaltschaft die Daten auf der Grundlage von § 28 Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 1 StVG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG zwecks Eintragung im Fahreignungsregister an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt hat (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; VRS 115, 439; OLG Stuttgart a.a.O.;StraFo 2008, 128;Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 22 EGGVG Rdn. 1; Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 23. Aufl., § 28 StVG Rdn. 4).

    Die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens nach § 24 Abs. 2 EGGVG war nicht erforderlich, da Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrt-Bundesamt keine Entscheidung oder Anordnung der Vollstreckungsbehörde darstellen (vgl. OLG Stuttgart StraFo 2008, 128; OLG Jena VRS 111, 277; Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 -).

  • KG, 22.03.2013 - 4 VAs 1/13

    Zum Rechtsschutz gegen einen bereits vollzogenen Vollstreckungshaftbefehl

    Ungeachtet der Frage der hinreichenden Bestimmtheit des (Verpflichtungs-) Begehrens, des Fehlens einer ablehnenden Entscheidung der Vollzugsbehörde und der Frage, ob der begehrte Erlass einer einstweiligen Anordnung im hier gegebenen Verfahren überhaupt in Betracht käme (vgl. dazu etwa Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 - [juris]), war der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, soweit er auf die Verpflichtung der Justizvollzugsanstalt Tegel zur sofortigen Gewährung von Ausführungen oder Ausgängen gerichtet ist, auch aus den oben zu 1. b) bb) dargelegten Gründen (Subsidiarität des Rechtswegs nach den §§ 23 ff. EGGVG) als unzulässig zu verwerfen.
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