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   KG, 05.04.2018 - 1 W 78/18   

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https://dejure.org/2018,9592
KG, 05.04.2018 - 1 W 78/18 (https://dejure.org/2018,9592)
KG, Entscheidung vom 05.04.2018 - 1 W 78/18 (https://dejure.org/2018,9592)
KG, Entscheidung vom 05. April 2018 - 1 W 78/18 (https://dejure.org/2018,9592)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Verwalterstellung gegenüber dem Grundbuchamt

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 24 Abs. 6, § 26 Abs. 3; GBO § 29 Abs. 1
    Nachweis der Verwaltereigenschaft auch durch Vorlage der erforderlichen Unterschriften auf zwei gleichlautenden Niederschriften über dessen Bestellung

  • notar-drkotz.de

    Formanforderungen § 29 Abs. 1 GBO i.V.m. § 26 Abs. 3 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Verwalterstellung gegenüber dem Grundbuchamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalterbestellung kann durch mehrere gleichlautende Niederschriften nachgewiesen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalterbestellung: Nachweis durch mehrere gleichlautende Niederschriften (IMR 2018, 260)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2018, 611
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 23.11.2004 - 86 T 611/04
    Auszug aus KG, 05.04.2018 - 1 W 78/18
    Den Formanforderungen von § 29 Abs. 1 GBO i.V.m. § 26 Abs. 3 WEG ist genügt, wenn zum Nachweis der Verwalterstellung mehrere gleichlautende Niederschriften über den Beschluss zur Verwalterbestellung vorliegen, die zusammen die beglaubigten Unterschriften von sämtlichen in § 24 Abs. 6 WEG bezeichneten Personen tragen (entgegen LG Berlin, Beschluss vom 23. November 2004, 86 T 611/04).(Rn.5).

    Das Grundbuchamt hat mit Zwischenverfügung vom 14. Februar 2018 unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 23. November 2004 - 86 T 611/04 - beanstandet, das Versammlungsprotokoll genüge nicht den Anforderungen der §§ 26 Abs. 3, 24 Abs. 6 WEG.

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