Rechtsprechung
KG, 05.05.2010 - 12 U 140/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- autokaufrecht.info
Agenturgeschäft im Gebrauchtwagenhandel - Umgehungsgeschäft
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Agenturgeschäft beim Gebrauchtwagenhandel: Anforderungen an einen Hinweis auf eine Privatperson als Verkäufer
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertragspartner bei einem Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kfz; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Agenturgeschäfts im Falle der Unterzeichnung mit dem Kürzel "i.A." durch den Verkaufsleiter für einen Verkäufer der Gebrauchtwagen-GmbH
- autokaufrecht-frankfurt.de
Agenturgeschäft im Gebrauchtwagenhandel und Hinweispflichten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 433 Abs. 1
Vertragspartner bei einem Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kfz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Agenturgeschäft bei Gebrauchtwagenkauf
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gewährleistungsausschluss bei Agenturgeschäft
- vogel.de (Kurzinformation)
Agenturgeschäft bleibt beim Händler möglich - Privatverkauf i.A. muss dem Kunden deutlich werden
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.06.2009 - 14 O 341/08
- KG, 05.05.2010 - 12 U 140/09
Papierfundstellen
- MDR 2010, 915
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 175/04
Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel
Auszug aus KG, 05.05.2010 - 12 U 140/09
Eines gesonderten Hinweises bedarf es in einem derartigen Fall nicht, da bereits die Aufnahme des von dem Gebrauchtwagenhändler abweichenden Verkäufers in dem Kaufvertrag einen ausreichenden Hinweis darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 175/04 -). - KG, 11.03.2004 - 12 U 285/02
Berufung im Verkehrsunfallprozess: Bindung des Berufungsgerichts an die …
Auszug aus KG, 05.05.2010 - 12 U 140/09
Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (siehe Senat, Urteil vom 11. März 2004 - 12 U 285/02 - DAR 2004, 387; NZV 2004, 632; Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 UU 184/02 - KGR 2004, 269, vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583). - KG, 12.01.2004 - 12 U 211/02
Haftung bei Kfz-Unfall: Nachholung einer von der ersten Instanz unterlassenen …
Auszug aus KG, 05.05.2010 - 12 U 140/09
Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und alle Beweismittel ausführlich einzugehen, es genügt, wenn nach der Gesamtheit der Gründe eine Sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (…Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 286 Rn 3; Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223 = KGR 2004, 291). - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus KG, 05.05.2010 - 12 U 140/09
Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (siehe Senat, Urteil vom 11. März 2004 - 12 U 285/02 - DAR 2004, 387; NZV 2004, 632; Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 UU 184/02 - KGR 2004, 269, vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).