Rechtsprechung
KG, 05.05.2022 - 22 W 6/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 33a Abs 1 Nr 2 AktG, § 33a Abs 2 AktG, § 183a Abs 3 S 1 AktG, § 80 FamFG, § 81 Abs 2 Nr 1 FamFG
Kostenentscheidung in einem Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines Prüfers bei einer bestimmten Kapitalerhöhung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 183a Abs. 3
Im Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines Prüfers bei der Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung nach § 183a Abs. 3 Satz 1 AktG sind die notwendigen Aufwendungen der antragstellenden Aktionäre von diesen zu tragen. - rechtsportal.de
AktG § 183a Abs. 3
Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines Prüfers bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen Notwendige Aufwendungen der antragstellenden Aktionäre Kostenregelung nach billigem Ermessen
Kurzfassungen/Presse
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Bestellung eines Prüfers nach § 183a AktG
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 21.10.2021 - 81 HRB 225059
- KG, 27.04.2022 - 22 W 6/22
- KG, 05.05.2022 - 22 W 6/22
Papierfundstellen
- ZIP 2022, 1977
- FGPrax 2022, 208
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19
Anforderung an Formulierung eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit …
Auszug aus KG, 05.05.2022 - 22 W 6/22
Diese Aufhebung ist ein das Verfahren nach § 183a Ab. 3 AktG erledigendes Ereignis, da der Verfahrensgegenstand weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. zu dieser Frage aus jüngerer Zeit BGH, Beschluss vom 07. August 2019 - XII ZB 29/19 -, Rn. 8, juris).