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   KG, 05.06.2009 - 2 Ss 125/09   

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https://dejure.org/2009,30573
KG, 05.06.2009 - 2 Ss 125/09 (https://dejure.org/2009,30573)
KG, Entscheidung vom 05.06.2009 - 2 Ss 125/09 (https://dejure.org/2009,30573)
KG, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 2 Ss 125/09 (https://dejure.org/2009,30573)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 05.05.1997 - 2 Ss OWi 10 B/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren aufgrund

    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 2 Ss 125/09
    War dementsprechend ein Entschuldigungsschreiben oder eine entsprechende fernmündliche Nachricht über eine Verhinderung des Betroffenen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG bei Gericht bereits eingegangen, ist die fehlende Kenntnis des Richters belanglos und unterliegt das Verwerfungsurteil in diesem Falle bei Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde und auf entsprechende Verfahrensrüge hin im Rechtsbeschwerdeverfahren der Aufhebung (vgl. OLG Köln a.a.O.S. 385; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275 (276); Senat NZV 2003, 586 (587) und Beschluss vom 4. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00 - juris Rn. 7; Senge in KK a.a.O.; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 3. Aufl., § 74 Rn. 18).
  • BayObLG, 14.01.1992 - 2 ObOWi 381/91

    Verwerfungsurteil; Entschuldigungsgrund; Schriftsatz; Termin; Gericht;

    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 2 Ss 125/09
    Da erfahrungsgemäß die Geschäftsstelle eines Gerichts auch noch kurz vor einem Termin davon verständigt wird, dass der Betroffene verhindert sei, muss sich der Tatrichter, wenn überraschend weder der Betroffene noch sein Verteidiger zum Termin erschienen sind, aufgrund seiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht vor Erlass eines Verwerfungsurteils nach § 74 Abs. 2 OWiG bei der Geschäftsatelle vergewissern, ob eine Mitteilung über die Verhinderung des Betroffenen vorliegt (vgl. BayObLG VRS 83, 56 ; OLG Köln VRS 102, 382 (384) ; OLG Stuttgart Justiz 1981, 288 (289); Senge ifi KK a.a.O. Rn. 35).
  • KG, 04.09.2000 - 3 Ws (B) 373/00
    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 2 Ss 125/09
    War dementsprechend ein Entschuldigungsschreiben oder eine entsprechende fernmündliche Nachricht über eine Verhinderung des Betroffenen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG bei Gericht bereits eingegangen, ist die fehlende Kenntnis des Richters belanglos und unterliegt das Verwerfungsurteil in diesem Falle bei Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde und auf entsprechende Verfahrensrüge hin im Rechtsbeschwerdeverfahren der Aufhebung (vgl. OLG Köln a.a.O.S. 385; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275 (276); Senat NZV 2003, 586 (587) und Beschluss vom 4. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00 - juris Rn. 7; Senge in KK a.a.O.; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 3. Aufl., § 74 Rn. 18).
  • KG, 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/93

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 2 Ss 125/09
    War dementsprechend ein Entschuldigungsschreiben oder eine entsprechende fernmündliche Nachricht über eine Verhinderung des Betroffenen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG bei Gericht bereits eingegangen, ist die fehlende Kenntnis des Richters belanglos und unterliegt das Verwerfungsurteil in diesem Falle bei Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde und auf entsprechende Verfahrensrüge hin im Rechtsbeschwerdeverfahren der Aufhebung (vgl. OLG Köln a.a.O.S. 385; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275 (276); Senat NZV 2003, 586 (587) und Beschluss vom 4. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00 - juris Rn. 7; Senge in KK a.a.O.; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 3. Aufl., § 74 Rn. 18).
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