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   KG, 05.06.2009 - 3 Ws (B) 245/09, 2 Ss 125/09   

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KG, 05.06.2009 - 3 Ws (B) 245/09, 2 Ss 125/09 (https://dejure.org/2009,80918)
KG, Entscheidung vom 05.06.2009 - 3 Ws (B) 245/09, 2 Ss 125/09 (https://dejure.org/2009,80918)
KG, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 3 Ws (B) 245/09, 2 Ss 125/09 (https://dejure.org/2009,80918)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 518
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verwerfungsurteil wegen Nichterscheinens des

    Dieser wäre nur dann unschädlich, wenn die vor Erlass des Urteils durch den Betroffenen vorgebrachten Tatsachen ganz offensichtlich nicht geeignet gewesen wären, sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (Senat, VRS 102, 467; Beschlüsse vom 9. März 2010 - 3 Ss 23/10 - , 5. Juni 2009 - 3 Ws (B) 245/09 - und 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09 -).
  • OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21

    Entschuldigung eines Fernbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung bei

    Dass der zuständige Richter selbst hiervon erst im Nachgang zur Hauptverhandlung erfahren hat, ist ohne Belang, da es sich bei Nicht- bzw. verspäteter Vorlage trotz rechtzeitigen Eingangs um organisatorisch durch das Gericht zu vertretendes Verschulden handelt bzw. den Richter eine Pflicht zur Erkundung zu den Gründen des Ausbleibens jedenfalls auf der Geschäftsstelle trifft, bevor er den Einspruch verwirft (vgl. KG Berlin, Beschl. 2 Ss 125/09 - 3 Ws (B) 245/09 v. 05.06.02009 - NZV 2009, 518; OLG Köln, Beschl. Ss 485/97 (B) v. 02.09.1997 - NZV 1997, 494 f. für den Fall einer Verspätungsanzeige).
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2022 - 2 RBs 215/21

    Kurzbegründung in Verwerfungsurteil bei fehlenden Entschuldigungsgründen;

    Hierbei genügt eine formularmäßige Begründung mit dem Gesetzestext, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung Entschuldigungsgründe weder geltend gemacht wurden noch sonst ersichtlich sind (vgl. KG Berlin NZV 2009, 518, 519; BeckRS 2014, 9668; OLG Hamm BeckRS 2017, 107965; OLG Saarbrücken BeckRS 2019, 24693 Rdn. 7).
  • KG, 30.08.2021 - 3 Ws (B) 163/21

    Covid 19 und unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung

    c) Das nachträgliche Vorbringen im Schriftsatz der Verteidigerin vom 31. März 2021 ist im Rechtsbeschwerdeverfahren unbeachtlich, weil es für die rechtliche Überprüfung des Verwerfungsurteils allein auf solche Umstände ankommt, die dem Gericht bei dessen Erlass bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Januar 2021 - 3 Ws (B) 330/20 -, 5. Juni 2009 - 3 Ws (B) 245/09 - und 23. Februar 2005 - 3 Ws (B) 74/05 - alle juris; zu § 329 StPO vgl. KG BeckRS 2014, 9668; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2021 - III-2 RVs 5/21 -, juris; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 64. Aufl., § 329 Rdn. 48 m.w.N).
  • KG, 26.02.2020 - 3 Ws (B) 50/20

    Anwendbarkeit von § 349 Abs. 3 StPO im Verfahren auf Zulassung der

    War auf der Geschäftsstelle bereits ein Entschuldigungsschreiben oder eine entsprechende fernmündliche Nachricht über eine Verhinderung des Betroffenen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Verwerfung des Einspruchs bei Gericht eingegangen, ist die fehlende Kenntnis des Richters belanglos (vgl. Senat NZV 2009, 518; 2003, 586 und Beschluss vom 4. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00 -, juris; OLG Köln VRS 102, 382; OLG Stuttgart aaO; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 5. Aufl., § 74 Rdn. 35).
  • KG, 23.02.2011 - 3 Ws (B) 6/11

    Zur Erkundigungspflicht des Richters vor Erlass eines Verwerfungsurteils

    Bleiben überraschend der Betroffene und sein Verteidiger aus, ist der Tatrichter aufgrund seiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht gehalten, vor der Verwerfung des Einspruchs auf der Geschäftsstelle nachzufragen, ob Schriftsätze eingegangen oder Anrufe erfolgt sind, die eine Mitteilung über die Verhinderung oder etwaige andere Erklärungen enthalten [vgl. KG NZV 2009, 518].
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