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   KG, 05.06.2012 - 6 U 150/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22660
KG, 05.06.2012 - 6 U 150/11 (https://dejure.org/2012,22660)
KG, Entscheidung vom 05.06.2012 - 6 U 150/11 (https://dejure.org/2012,22660)
KG, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - 6 U 150/11 (https://dejure.org/2012,22660)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 1 Abs 1 VVGEG, Art 1 Abs 2 VVGEG
    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Vertragsrücktritt wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten durch Nichtangabe von mehrfachen Arztkontakten; Anwendbarkeit neuen Rechts auf Altvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung des Versicherers wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten nach Eintritt des Versicherungsfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung des Versicherers wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten nach Eintritt des Versicherungsfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Anwendbarkeit des § 19 Abs. 2 bis 4 VVG n.F. auf einen nach dem 31.12.2008 erklärten Rücktritt bei einem Altvertrag mit Eintritt des Versicherungsfalls bis zum 31.12.2008

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 181
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auszug aus KG, 05.06.2012 - 6 U 150/11
    Insbesondere darf er sich bei seiner Antwort weder auf Krankheiten oder Schäden von erheblichem Gewicht beschränken, noch sonst eine wertende Auswahl treffen und vermeintlich weniger gewichtige Beeinträchtigungen verschweigen (BGH VersR 2000, 1486 - 1488, zitiert nach juris, dort Rdz. 10/11; OLG Saarbrücken (vgl. OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2005, 341 - 347, zitiert nach juris, dort Rdz. 29).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 25/04

    Leistungsfreiheit der Lebensversicherung nach Herzinfarkt des

    Auszug aus KG, 05.06.2012 - 6 U 150/11
    Insbesondere darf er sich bei seiner Antwort weder auf Krankheiten oder Schäden von erheblichem Gewicht beschränken, noch sonst eine wertende Auswahl treffen und vermeintlich weniger gewichtige Beeinträchtigungen verschweigen (BGH VersR 2000, 1486 - 1488, zitiert nach juris, dort Rdz. 10/11; OLG Saarbrücken (vgl. OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2005, 341 - 347, zitiert nach juris, dort Rdz. 29).
  • KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Ausschluss der Fälligkeit von

    Entgegen der Ansicht des Klägers stehen die Ausführungen des Senats im Urteil vom 5. Juni 2012 zum Aktenzeichen 6 U 150/11 (VersR 2014, 181 ff.) dieser Feststellung nicht entgegen.
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