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   KG, 05.09.2019 - 1 W 227/19   

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https://dejure.org/2019,29378
KG, 05.09.2019 - 1 W 227/19 (https://dejure.org/2019,29378)
KG, Entscheidung vom 05.09.2019 - 1 W 227/19 (https://dejure.org/2019,29378)
KG, Entscheidung vom 05. September 2019 - 1 W 227/19 (https://dejure.org/2019,29378)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1629 Abs 1 S 1 BGB, § 1643 Abs 1 BGB, § 1821 Abs 1 Nr 1 BGB, § 13 Abs 1 S 1 GBO, § 18 Abs 1 S 1 Alt 2 GBO
    Wohnungsgrundbucheintragung: Familiengerichtliche Genehmigung bei Übertragung eines Wohnungseigentums auf einen Minderjährigen unter Vorbehalt eines Nießbrauchs

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GBO § 71 Abs. 1 ; GBO § 13 Abs. 1 S. 1
    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkauf an Minderjährigen: Muss die Einräumung eines Nießbrauchs genehmigt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 89
  • FGPrax 2019, 196
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 09.09.1980 - 20 W 168/80

    Schenkung unter Vorbehalt einer nachfolgenden Belastung durch den Schenker

    Auszug aus KG, 05.09.2019 - 1 W 227/19
    Hat sich der Veräußerer bei der Übertragung eines Wohnungseigentums auf einen Minderjährigen die Einräumung eines Nießbrauchs vorbehalten, ist zu dessen Eintragung die familiengerichtliche Genehmigung der Bewilligung erforderlich, wenn die Eintragung des Nießbrauchs (versehentlich) nicht zugleich mit der Eigentumsumschreibung auf den Minderjährigen beantragt und letztere bereits im Grundbuch vollzogen worden ist (entgegen OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 9. September 1980 - 20 W 168/80, OLGZ Frankfurt 1981, 32).(Rn.9).

    Der gegenteiligen Auffassung des OLG Frankfurt/Main (OLGZ 1981, 32) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 129/96

    Genehmigungsbedürftigkeit der Belastung von Grundstücken im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus KG, 05.09.2019 - 1 W 227/19
    § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB schützt nur das dem Minderjährigen bereits gehörende Grundvermögen (BGH, FamRZ 1998, 24, 25; BGHZ 24, 372, 375).
  • BGH, 06.06.1957 - IV ZB 53/57

    Grundstückserwerb durch Minderjährigen

    Auszug aus KG, 05.09.2019 - 1 W 227/19
    § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB schützt nur das dem Minderjährigen bereits gehörende Grundvermögen (BGH, FamRZ 1998, 24, 25; BGHZ 24, 372, 375).
  • KG, 09.08.2016 - 1 W 169/16

    Grundbuchsache: Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung bei

    Auszug aus KG, 05.09.2019 - 1 W 227/19
    Vorsorglich und ohne Bindungswirkung für das Grundbuchamt weist der Senat darauf hin, dass auch die Bewilligung einer (Rück-)Auflassungsvormerkung an dem Grundstück eines Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter der familiengerichtlichen Genehmigung bedarf (Senat, Beschluss vom 9. August 2016 - 1 W 169/16 - Rpfleger 2017, 266, 267).
  • BayObLG, 15.02.1979 - BReg. 2 Z 29/78

    Überlassung eines mit Grundpfandrechten über seinen Wert belasteten Grundstückes

    Auszug aus KG, 05.09.2019 - 1 W 227/19
    Dem entsprechen im Übrigen auch die von dem OLG Frankfurt/Main zitierten Entscheidungen Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Juni 1967 (BayObLGZ 1967, 245) und vom 15. Februar 1979 (BayObLGZ 1979, 49).
  • BayObLG, 14.06.1967 - BReg. 2 Z 26/67
    Auszug aus KG, 05.09.2019 - 1 W 227/19
    Dem entsprechen im Übrigen auch die von dem OLG Frankfurt/Main zitierten Entscheidungen Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Juni 1967 (BayObLGZ 1967, 245) und vom 15. Februar 1979 (BayObLGZ 1979, 49).
  • OLG München, 29.04.2020 - 34 Wx 341/18

    Übertragung von vermietetem Wohnungs- und Teileigentum durch die Großeltern an

    Dabei regelt § 1821 BGB Genehmigungstatbestände für Geschäfte über Grundstücke, worunter auch Wohnungs- und Teileigentum fällt (KG FGPrax 2019, 196; Hügel/Reetz V. Rn. 217; Kroll-Ludwigs in MüKo BGB § 1821 Rn. 20), § 1822 BGB für sonstige Geschäfte.

    Wird der Grundbesitz im Zuge der Eigentumsumschreibung mit einem dinglichen Recht belastet, erwirbt der Minderjährige nicht anders, als wenn er von vorneherein belastetes Eigentum erworben hätte (KG FGPrax 2019, 196; BayObLGZ 2004, 86).

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