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   KG, 05.10.1998 - (4) 1 Ss 253/98 (106/98)   

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https://dejure.org/1998,26236
KG, 05.10.1998 - (4) 1 Ss 253/98 (106/98) (https://dejure.org/1998,26236)
KG, Entscheidung vom 05.10.1998 - (4) 1 Ss 253/98 (106/98) (https://dejure.org/1998,26236)
KG, Entscheidung vom 05. Oktober 1998 - (4) 1 Ss 253/98 (106/98) (https://dejure.org/1998,26236)
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  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87

    Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Zeugen

    Auszug aus KG, 05.10.1998 - 1 Ss 253/98
    Das Revisionsgericht ist daher nicht in der Lage, anhand der Urteilsgründe nachzuprüfen, ob der Tatrichter zu Recht gemeint hat, daß die offenbar teilweise unzuverlässigen Angaben der Zeugin sich tatsächlich nur auf nebensächliche Einzelheiten bezogen und den Kernbereich ihrer Aussage nicht berührten (vgl. BGH NStZ 1988, 144).
  • BGH, 17.04.1991 - 3 StR 107/91

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Anforderungen an die Überzeugung

    Auszug aus KG, 05.10.1998 - 1 Ss 253/98
    Eine Erörterung ist aber erforderlich, wenn sie sich aufdrängt, so etwa bei einander widersprechenden Aussagen eines einzigen Zeugen und des Angeklagten (vgl. BGHSt StV 1991, 409 und 451; NStZ 1992, 347).
  • BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91

    Bildung der tatrichterlichen Überzeugung der Täterschaft, wenn die Aussage des

    Auszug aus KG, 05.10.1998 - 1 Ss 253/98
    Eine Erörterung ist aber erforderlich, wenn sie sich aufdrängt, so etwa bei einander widersprechenden Aussagen eines einzigen Zeugen und des Angeklagten (vgl. BGHSt StV 1991, 409 und 451; NStZ 1992, 347).
  • BGH, 23.10.1991 - 5 StR 455/91

    Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Belastungszeuge - Zeugenbeweis -

    Auszug aus KG, 05.10.1998 - 1 Ss 253/98
    Steht Aussage gegen Aussage, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1992, 98 und 219).
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