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   KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05   

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https://dejure.org/2005,5069
KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05 (https://dejure.org/2005,5069)
KG, Entscheidung vom 05.10.2005 - 24 W 6/05 (https://dejure.org/2005,5069)
KG, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - 24 W 6/05 (https://dejure.org/2005,5069)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung des Beschlusses einer Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 16 Abs. 5; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 45; ; FGG § 27; ; FGG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 § 28 Abs. 5 § 45; FGG § 27 § 29
    Wohnungseigentumsrecht: Zur Verteilung von aus Gemeinschaftsmitteln gezahlten Beratungskosten auf die Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenverteilungsschlüssel: Verteilung von Anwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 744
  • ZMR 2006, 224
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Hamburg, 24.05.2000 - II 155/99

    Umfangreiche Hausverwaltungstätigkeit stellt

    Auszug aus KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05
    Zum Einen rechnete er 4.335,50 DM ab für die Vertretung der Beteiligten zu II. und zu III. in einem u.a. auf Abberufung der Beteiligten zu III. gerichteten Anfechtungsverfahren der Antragsteller vor dem Amtsgericht Schönberg - 76 II 155/99 WEG -, das auch wegen eines Gegenantrages auf Wohngeldzahlung und eines weiteren Antrags von keinem Beteiligten weiter betrieben wird.

    Die im Anfechtungsverfahren der Antragsteller vor dem Amtsgericht Schöneberg - 76 II 155/99 WEG - entstandenen Anwaltskosten von 4.335,50 DM (= 2.216,71 Euro) hätten nicht den Antragstellern auferlegt werden dürfen.

  • FG Hamburg, 25.10.1991 - II 155/89

    Bewertung; anteiliger Bilanzgewinn bei abweichendem Wirtschaftsjahr

    Auszug aus KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05
    Die Antragsteller standen in dem Anfechtungsverfahren vor dem Amtsgericht Schönberg - 76 II 155/89 WEG - auf der Antragstellerseite und die Beteiligten zu II. und III. mussten sich ihrer Angriffe mit Hilfe ihres Verfahrensbevollmächtigten erwehren und haben ihrerseits einen Gegenantrag gestellt.

    Hinzu tritt nach den Ausführungen zu II.1., dass sie die Anwaltskosten für das Anfechtungsverfahren vor dem Amtsgericht Schönberg - 76 II 155/89 WEG - nicht hätte auf die Antragsteller umlegen dürfen.

  • KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04

    Wohnungseigentum: Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der

    Auszug aus KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05
    Hinsichtlich der angefochtenen anteiligen Beträge waren sämtliche Einzelabrechnungen für ungültig zu erklären; nach der nunmehr geänderten Rechtsauffassung des Senats ist im Verfahren wegen der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung auf die entsprechende konkrete Rüge des anfechtenden Eigentümers vom Gericht zu prüfen, ob in den die Einzelabrechnungen aufgeteilte Kosten materiellrechtlich einem Wohnungseigentümer oder mehreren einzelnen Wohnungseigentümern aufzubürden sind (Beschluss vom 26.9.2005 - 24 W 123/04 -, in Abgrenzung zu KG - 24 W 189/02 - ZMR 2003, 874).
  • KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Auszug aus KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05
    Auch wenn vor Verteilung der Kosten nach § 47 WEG durch eine bestandskräftige Entscheidung eine quotenmäßige Umlage gerechtfertigt ist (vgl. KG NJW-RR 1992, 845), so verbietet sich eine Umlegung der Verfahrenskosten ohne Rücksicht auf die Beteiligtenstellung der einzelnen Wohnungseigentümer in dem Verfahren (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1431; vgl. auch BayObLG WuM 1993, 486).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05
    Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, steht dann im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (BGH NJW 2003, 3124 - 2. Ls.).
  • BayObLG, 18.03.1993 - 2Z BR 108/92

    Anspruch auf Erklärung eines Eigentümerbeschlüsse einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05
    Auch wenn vor Verteilung der Kosten nach § 47 WEG durch eine bestandskräftige Entscheidung eine quotenmäßige Umlage gerechtfertigt ist (vgl. KG NJW-RR 1992, 845), so verbietet sich eine Umlegung der Verfahrenskosten ohne Rücksicht auf die Beteiligtenstellung der einzelnen Wohnungseigentümer in dem Verfahren (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1431; vgl. auch BayObLG WuM 1993, 486).
  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05
    Auch wenn vor Verteilung der Kosten nach § 47 WEG durch eine bestandskräftige Entscheidung eine quotenmäßige Umlage gerechtfertigt ist (vgl. KG NJW-RR 1992, 845), so verbietet sich eine Umlegung der Verfahrenskosten ohne Rücksicht auf die Beteiligtenstellung der einzelnen Wohnungseigentümer in dem Verfahren (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1431; vgl. auch BayObLG WuM 1993, 486).
  • KG, 26.03.2003 - 24 W 189/02

    Wohnungseigentum: Aufnahme der Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers in die

    Auszug aus KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05
    Hinsichtlich der angefochtenen anteiligen Beträge waren sämtliche Einzelabrechnungen für ungültig zu erklären; nach der nunmehr geänderten Rechtsauffassung des Senats ist im Verfahren wegen der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung auf die entsprechende konkrete Rüge des anfechtenden Eigentümers vom Gericht zu prüfen, ob in den die Einzelabrechnungen aufgeteilte Kosten materiellrechtlich einem Wohnungseigentümer oder mehreren einzelnen Wohnungseigentümern aufzubürden sind (Beschluss vom 26.9.2005 - 24 W 123/04 -, in Abgrenzung zu KG - 24 W 189/02 - ZMR 2003, 874).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 26/14

    Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die

    Die Mittel hierfür könnten durch Ansatz in der Jahresabrechnung oder im Wirtschaftsplan, Sonderumlage oder eine besondere Rücklage aufgebracht werden (KG, ZMR 2006, 224; OLG Köln, OLGR 2003, 241, 242; LG Berlin, GE 2009, 207 und Urteil vom 17. November 2009 - 55 S 92/09, juris Rn. 18; LG Leipzig, ZMR 2007, 400, 401; AG Dortmund, NZM 2008, 172; AG Pinneberg, ZMR 2009, 559, 560; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 16 Rn. 88; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 323; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 16 Rn. 12 P; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 81; Timme/Bonifacio, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 285; Deckert, NZM 2009, 63, 67; Kuhla, ZWE 2009, 196, 198; J. H. Schmidt, MietRB 2009, 151, 152; Sturhahn, NZM 2004, 84, 86; aM Becker in Bärmann, WEG 12. Aufl., § 16 Rn. 167: Sonderumlage sei nicht erforderlich).

    Sie dürfen in den Einzelabrechnungen dieser Jahresrechnung nur denjenigen Wohnungseigentümern angelastet werden, die tatsächlich vorschusspflichtig waren (KG, ZMR 2006, 224; OLG Köln, OLGR 2003, 241, 242; LG Berlin, GE 2009, 207; LG Leipzig, ZMR 2007, 400, 401; AG Dortmund, NZM 2008, 172; AG Pinneberg, ZMR 2009, 559, 560; Becker in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 16 Rn. 167; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 16 Rn. 88; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 323; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 16 Rn. 12 P; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 81 S. 383; Timme/Bonifacio, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 285; Deckert, NZM 2009, 63, 67; Hügel, ZWE 2008, 265, 272; J. H. Schmidt, MietRB 2009, 151, 152; Sturhahn, NZM 2004, 85, 86).

  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06

    WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der

    Dies ist insbesondere in Fällen geboten, in denen eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, die die Erstattungspflicht einzelner Miteigentümer rechtskräftig feststellt - wie dies insbesondere bei Kostenentscheidungen denkbar ist, die von der Gemeinschaft verauslagte Verfahrenskosten erfassen (vgl. KG ZMR 2006, 224 = MDR 2006, 744).

    Der Senat weicht mit dieser Ansicht nicht in einer eine Vorlagepflicht nach § 28 Abs. 2 FGG begründenden Weise von den Entscheidungen des KG vom 26.09.2005 - 24 W 123/04 - (FGPrax 2006, 6) und 05.10.2005 - 24 W 6/05 - (ZMR 2006, 224) ab.

  • OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von

    Im Verfahren auf Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung ist auf entsprechende Rüge hin zu prüfen, ob die in den Einzelabrechnungen aufgeteilten jeweiligen Gesamtkosten dem einzelnen Wohnungseigentümer zu Recht aufgebürdet worden sind (vgl. KG ZMR 2006, 224 f nach juris).

    Die Anwaltskosten der Antragsgegner für das Beweissicherungsverfahren hätten daher im Hinblick auf die dortige Beteiligtenstellung nur unter den Antragsgegnern allein und nicht auch auf die Antragstellerin umgelegt werden dürfen (vgl. KG ZMR 2006, 224 f).

  • LG Düsseldorf, 12.01.2009 - 25 T 554/08

    Beschluss zur Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts

    Es ist nur auf die jeweilige Beteiligtenstellung Rücksicht zu nehmen (vgl. BayObLG, WuM 1997, 396; NZM 2001, 959; BayObLG ZMR 2004, 763; KG Berlin, ZMR 2006, 224, LG Leipzig, Beschluss v. 15.01.07; 1 T 420/06).
  • AG Pinneberg, 02.01.2009 - 60 C 45/08
    Es entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, die den Beklagten in dem Vorprozeß in der zweiten Instanz entstandenen Rechtsanwaltskosten auch nur vorübergehend anteilig den Klägern aufzuerlegen (vgl. KG, WuM 2005, 798).
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