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   KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14   

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https://dejure.org/2015,34916
KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14 (https://dejure.org/2015,34916)
KG, Entscheidung vom 05.11.2015 - 1 ARs 8/14 (https://dejure.org/2015,34916)
KG, Entscheidung vom 05. November 2015 - 1 ARs 8/14 (https://dejure.org/2015,34916)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 Abs 1 S 1 RVG, § 51 Abs 1 S 1 RVG
    Kostenfestsetzung im Strafverfahren nach Freispruch: Bewilligung von Pauschgebühren für einzelne Hauptverhandlungstage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der gesonderten Bewilligung von Pauschgebühren für einzelne Verhandlungstage; Statthaftigkeit des Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr nach bereits wirksam ausgeübtem Bestimungsrecht durch den Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Pauschgebühren für einzelne Verfahrensabschnitte; Verfahrensabschnitt i.S.d. § 51 RVG; Unzulässigkeit der gesonderten Bewilligung von Pauschgebühren für einzelne Verhandlungstage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Pauschgebühren für einzelne Verfahrensabschnitte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine gesonderte Bewilligung von Pauschgebühren für einzelne Verhandlungstage

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Jena, 09.08.2010 - 1 AR (S) 25/10

    Gleichzeitig mit einem Kostenfestsetzungsantrag nach rechtskräftigem Abschluss

    Auszug aus KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14
    OLG AGS 2011, 287).

    Dies gilt auch für den Fall, dass der Kostenfestsetzungsantrag und der Pauschantrag - wie hier - gleichzeitig gestellt worden sind, zumal über den erstgenannten Antrag bereits bestandskräftig entschieden worden ist (vgl. für diese Fallgestaltung OLG Jena StRR 2011, 79 m.w.N.).

  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

    Auszug aus KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14
    Da die Anzahl der Hauptverhandlungstage nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung im Rahmen des § 51 RVG zu deren durchschnittlichen Dauer in Beziehung zu setzen ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 1264; 1265; OLG Dresden StV 1998, 619; OLG Brandenburg StV 1998, 92; OLG Schleswig SchlHA 1995, 38; OLG Bamberg JurBüro 1989, 965, 966), ist die Hauptverhandlung (unabhängig von der konkreten Anzahl der Hauptverhandlungstage) als ein Verfahrensabschnitt im kostenrechtlichen Sinne anzusehen.
  • OLG Celle, 29.07.2008 - 1 ARs 46/08

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42

    Auszug aus KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14
    Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG ist grundsätzlich nicht statthaft, wenn der Rechtsanwalt sein Bestimmungsrecht gemäß § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 ARs 48/09 - [bei juris]; so auch OLG Bamberg AGS 2011, 228 = StRR 2011, 240 mit zustimmender Anmerkung Burhoff; OLG Celle NStZ-RR 2009, 31; Thüring.
  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85

    Begriff des Erfolgshonorars

    Auszug aus KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14
    Der Rechtsanwalt ist an dieses einmal ausgeübte Ermessen bei der Bestimmung der Billigkeit der angefallenen Gebühren innerhalb des Gebührenrahmens gebunden (vgl. BGH NJW 1987, 3203 [zu § 12 BRAGO]; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG 19. Aufl., § 14 Rdn. 4; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen 4. Aufl., § 42 Rdn. 20 jew. m.w.N.).
  • OLG Dresden, 29.07.1997 - 1 ARs 263/96
    Auszug aus KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14
    Da die Anzahl der Hauptverhandlungstage nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung im Rahmen des § 51 RVG zu deren durchschnittlichen Dauer in Beziehung zu setzen ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 1264; 1265; OLG Dresden StV 1998, 619; OLG Brandenburg StV 1998, 92; OLG Schleswig SchlHA 1995, 38; OLG Bamberg JurBüro 1989, 965, 966), ist die Hauptverhandlung (unabhängig von der konkreten Anzahl der Hauptverhandlungstage) als ein Verfahrensabschnitt im kostenrechtlichen Sinne anzusehen.
  • OLG Brandenburg, 01.10.1997 - 2 Sbd (2) 21/97
    Auszug aus KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14
    Da die Anzahl der Hauptverhandlungstage nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung im Rahmen des § 51 RVG zu deren durchschnittlichen Dauer in Beziehung zu setzen ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 1264; 1265; OLG Dresden StV 1998, 619; OLG Brandenburg StV 1998, 92; OLG Schleswig SchlHA 1995, 38; OLG Bamberg JurBüro 1989, 965, 966), ist die Hauptverhandlung (unabhängig von der konkreten Anzahl der Hauptverhandlungstage) als ein Verfahrensabschnitt im kostenrechtlichen Sinne anzusehen.
  • OLG Koblenz, 12.11.1992 - 1 AR 118/92
    Auszug aus KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14
    Die einzelnen Hauptverhandlungstage sind hingegen keine gesonderten Verfahrensabschnitte im kostenrechtlichen Sinne, so dass die gesonderte Bewilligung von Pauschgebühren für einzelne Verhandlungstage nicht zulässig ist (vgl. noch für § 99 BRAGO OLG Koblenz JurBüro 1993, 607; so auch Hartmann aaO. § 51 Rdn. 10).
  • OLG Bamberg, 17.01.2011 - 2 AR 24/10

    Wahlverteidigervergütung: Zulässigkeit eines Antrags auf Festsetzung einer

    Auszug aus KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14
    Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG ist grundsätzlich nicht statthaft, wenn der Rechtsanwalt sein Bestimmungsrecht gemäß § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 ARs 48/09 - [bei juris]; so auch OLG Bamberg AGS 2011, 228 = StRR 2011, 240 mit zustimmender Anmerkung Burhoff; OLG Celle NStZ-RR 2009, 31; Thüring.
  • KG, 25.07.2011 - 1 ARs 48/09

    Strafverteidigerkosten nach Teilfreispruch: Unzulässigkeit des Antrags auf

    Auszug aus KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14
    Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG ist grundsätzlich nicht statthaft, wenn der Rechtsanwalt sein Bestimmungsrecht gemäß § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 ARs 48/09 - [bei juris]; so auch OLG Bamberg AGS 2011, 228 = StRR 2011, 240 mit zustimmender Anmerkung Burhoff; OLG Celle NStZ-RR 2009, 31; Thüring.
  • BGH, 24.04.2014 - 5 StR 551/11

    Festsetzung des Höchstbetrages der Pauschgebühr für Wahlverteidiger wegen des

    Auszug aus KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14
    Auch der Hinweis der Bezirksrevisorin beim Landgericht Berlin auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. April 2014 - 5 StR 551/11 - rechtfertigt keine andere Entscheidung.
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