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   KG, 05.11.2020 - 2 U 85/17 ASchu   

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https://dejure.org/2020,36371
KG, 05.11.2020 - 2 U 85/17 ASchu (https://dejure.org/2020,36371)
KG, Entscheidung vom 05.11.2020 - 2 U 85/17 ASchu (https://dejure.org/2020,36371)
KG, Entscheidung vom 05. November 2020 - 2 U 85/17 ASchu (https://dejure.org/2020,36371)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2020, 2329
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 126/10
    Auszug aus KG, 05.11.2020 - 2 U 85/17
    Dies ist zwischen der Beklagten und den seinerzeitigen Beziehern der Fundierungsschuldverschreibungen verbindlich vereinbart worden, wie der Senat bereits aus Anlass des parallel liegenden Begehrens einer GbR entschieden hat, bei der der Kläger Gesellschafter war (vgl. Urteil vom 27. Februar 2014 - 2 U 126/10 .ASchu, Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 7. Oktober 2016).

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass durch den Bezug der Fundierungsschuldverschreibungen die Bezugsbedingungen der Beklagten Vertragsbestandteil der Inhaberschuldverschreibung geworden sind (vgl. Urteil vom 27. Februar 2014 - 2 U 126/10 .ASchu, Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 7. Oktober 2016, Seite 7 des Umdrucks).

    Der Abs. 2 der Währungsicherungsklausel ist zunächst mit vollem Wortlaut in Abs. 5 der Fundierungsschuldverschreibung abgedruckt (vgl. Anlage 1 zum Schriftsatz der Klägerin vom 2. Juli 2010, Bl. 89 der Beiakte 2 U 126/10 .Aschu = 18 O 442/09 LG Berlin).

    Das dahingehende Angebot der Beklagten (§ 145 BGB) haben die Bezieher der Fundierungsschuldverschreibungen durch den Bezug angenommen (vgl. Senat, Urteil vom 27. Februar 2014 - 2 U 126/10 .ASchu, S. 7 des Umdrucks).

    b) Es ist nicht zu erkennen, dass die Einigung auf den BEF als Währung mit der geringsten Abwertung gemäß § 9 AGBG a.F. oder sonst aus Rechtsgründen unwirksam sei (vgl. bereits Senat, Urteil vom 27. Februar 2014 - 2 U 126/10 .ASchu, Seite 8-10 des Umdrucks).

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist die Zulassung nicht erforderlich, weil das Urteil des Senats (vom 27. Februar 2014 - 2 U 126/10 .ASchu, Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 7. Oktober 2016) rechtskräftig geworden und weitere Rechtsprechung schon nicht ersichtlich ist.

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus KG, 05.11.2020 - 2 U 85/17
    Eine Rechtssache hat nämlich nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277, Rn. 12 nach juris; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029, LS.

    Klärungsbedürftig wird eine Rechtsfrage erst dann, wenn zu ihr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277, Rn. 12 nach juris mwN.), woran es fehlt.

  • BGH, 28.06.2005 - XI ZR 363/04

    Inhaltskontrolle von Anleihebedingungen von Inhaberschuldverschreibungen

    Auszug aus KG, 05.11.2020 - 2 U 85/17
    a) Anleihebedingungen von Inhaberschuldverschreibungen werden Vertragsbestandteil durch Angebot und Annahme nach §§ 145 ff. BGB (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - XI ZR 363/04, BGHZ 163, 311, Rn. 12 nach juris).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus KG, 05.11.2020 - 2 U 85/17
    Eine Rechtssache hat nämlich nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277, Rn. 12 nach juris; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029, LS.
  • BGH, 19.09.1991 - IX ZR 296/90

    Getrennte Abtretung von Bürgschaft und Hauptforderung

    Auszug aus KG, 05.11.2020 - 2 U 85/17
    Es ist nicht zu erkennen, dass die Beklagte mit der fraglichen Festlegung auf den BEF gegen das Gebot verstoßen hätte, die Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (sog. Transparenzgebot, vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1991 - IX ZR 296/90, BGHZ 115, 177, Rn. 20 nach juris; Heinrichs in: Palandt, BGB, 61. Auflage 2002, § 9 AGBGB, Rn. 15).
  • BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02

    Ermittlung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts in der Zusatzversorgung des

    Auszug aus KG, 05.11.2020 - 2 U 85/17
    Das Zulassungskriterium "Fortbildung des Rechts" deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung und setzt ebenfalls eine Vielzahl von künftigen vergleichbaren Fällen voraus, welche eine verallgemeinerungsfähige rechtliche Frage aufwerfen, für deren rechtliche Beurteilung eine richtungsweisende Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02, MDR 2004, 212, Rn. 13 nach juris); erst dann besteht die Notwendigkeit, im Wege der Rechtsfortbildung Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, MDR 2003, 299, Rn. 6 nach juris).
  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 214/80

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Gesonderte Wirksamkeitsprüfung - Trennbare

    Auszug aus KG, 05.11.2020 - 2 U 85/17
    Maßgeblich sind insoweit nur Auswirkungen auf die Stellung des Vertragspartners des Verwenders (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1981 - VIII ZR 214/80, MDR 1982, 315).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02

    Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus KG, 05.11.2020 - 2 U 85/17
    Das Zulassungskriterium "Fortbildung des Rechts" deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung und setzt ebenfalls eine Vielzahl von künftigen vergleichbaren Fällen voraus, welche eine verallgemeinerungsfähige rechtliche Frage aufwerfen, für deren rechtliche Beurteilung eine richtungsweisende Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02, MDR 2004, 212, Rn. 13 nach juris); erst dann besteht die Notwendigkeit, im Wege der Rechtsfortbildung Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, MDR 2003, 299, Rn. 6 nach juris).
  • BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 174/57

    verzogenes Chassis - § 462 BGB <Fassung bis 31.12.01>, modifizierte

    Auszug aus KG, 05.11.2020 - 2 U 85/17
    Schon aus grundsätzlichen prozessökonomischen Erwägungen kann unmittelbar auf den Anspruch aus Wandlung (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1959 - VIII ZR 174/57, BGHZ 29, 148, Rn. 16 nach juris) oder auf die Leistungen aus einem nach den Grundsätzen des Wegfalls oder der Änderung der Geschäftsgrundlage angepassten Vertrag (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1984 - V ZR 119/83, BGHZ 91, 32, Rn. 20) geklagt werden.
  • BGH, 30.03.1984 - V ZR 119/83

    Erhöhung eines ohne vertragliche Anpassungsklausel vereinbarten Erbbauzinses

    Auszug aus KG, 05.11.2020 - 2 U 85/17
    Schon aus grundsätzlichen prozessökonomischen Erwägungen kann unmittelbar auf den Anspruch aus Wandlung (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1959 - VIII ZR 174/57, BGHZ 29, 148, Rn. 16 nach juris) oder auf die Leistungen aus einem nach den Grundsätzen des Wegfalls oder der Änderung der Geschäftsgrundlage angepassten Vertrag (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1984 - V ZR 119/83, BGHZ 91, 32, Rn. 20) geklagt werden.
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 27/91

    Geschäftsgrundlage bei Herstellung einer mehrstündigen Fersehserie - Hemingway

  • RG, 02.04.1935 - III 228/34

    Welchen Einfluß hat der Sturz des amerikanischen Dollars auf Lieferungsverträge

  • RG, 20.04.1940 - II 156/39

    Welchen Einfluß hat die Abwertung des nordamerikanischen Dollars auf den durch

  • RG, 21.06.1933 - I 54/33

    Welchen Einfluß hat der Sturz des englischen Pfundes auf Lieferungsverträge

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