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   KG, 05.12.2006 - 9 U 1/06 Baul   

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KG, 05.12.2006 - 9 U 1/06 Baul (https://dejure.org/2006,66702)
KG, Entscheidung vom 05.12.2006 - 9 U 1/06 Baul (https://dejure.org/2006,66702)
KG, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 9 U 1/06 Baul (https://dejure.org/2006,66702)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 174/98

    Bemessung der Enteignungsentschädigung bei als Gemeindebedarfsfläche

    Auszug aus KG, 05.12.2006 - 9 U 1/06
    Der Beteiligte zu 3. greift die Begründung des Landgerichts an, wonach die Entscheidungen des BGH vom 6. Mai 1999 - III ZR 174/98 - ( BGHZ 141, 319 ) und vom 11. Juli 2002 - III ZR 160/01 - ( NJW 2003, 53) auf die vorliegende Grundstückssituation übertragbar seien.

    Es liege daher gerade die vom BGH in der Entscheidung vom 6. Mai 1999 - III ZR 174/98 - unter Ziffer 2.c) der Entscheidungsgründe genannte besondere Situation der "Baulücke" vor.

    Aufgrund des vom Landgericht zutreffend angewendeten Grundsatzes der Vorwirkung ist der Bemessungszeitpunkt auf den Zeitpunkt vorzuverlegen, in dem eine Maßnahme getroffen wurde, die das Grundstück von der weiteren konjunkturellen Entwicklung ausgeschlossen hat (vgl. BGHZ 141, 319 = NJW 1999, 3488).

    a) Zwar knüpft die Reduktionsklausel des § 95 Absatz 2 Nr. 7 BauGB an die Reduktions- und Harmonisierungsklauseln des Planungsschadensrechts ( §§ 42 Absatz 3 Satz 2, 43 Absatz 3 Satz 2 BauGB ) an (vgl. BGHZ 141, 319 ), sodass bei einer Aufhebung oder Änderung der zulässigen Nutzung nach Ablauf von sieben Jahren ab Zulässigkeit dieser Nutzung entsprechend § 42 Absatz 3 BauGB nur eine Entschädigung für die tatsächlich ausgeübte Nutzung (Brachland) zu leisten wäre.

    b) Indes hat das Landgericht unter zutreffender Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zur verfassungskonform einschränkenden Auslegung der §§ 42 Absatz 3, 43 Absatz 3 Satz 2, 95 Absatz 2 Nr. 7 BauGB ( BGHZ 141, 319; NJW 2003, 63) eine isolierte eigentumsverdrängende Planung angenommen, die zu einem Sonderopfer des Beteiligten zu 1. mit der Folge führt, dass der Beteiligte zu 1. nach dem Wert seines Grundstückes als Bauland zu entschädigen ist.

    Derjenige, der sein Eigentum aufgrund isolierter eigentumsverdrängender Planung verliert, soll nicht dadurch ein weiteres Sonderopfer bringen müssen, dass neben dem Verlust des Eigentums auch noch eine Minderung der Entschädigung hinzunehmen ist, während andere Planbetroffene, für die die bauliche Nutzbarkeit bestehen bleibt, Eigentum und prospektive Wertschöpfungsmöglichkeit behalten ( BGHZ 141, 319 ).

    § 246a Nr. 9 BauGB a.F. ist jedoch in Anlehnung an die Sonderopfer - Rechtsprechung des BGH ( BGHZ 141, 319; BGH NJW 2003, 63 [BGH 11.07.2002 - III ZR 160/01] ) verfassungskonform einschränkend auszulegen.

  • BGH, 11.07.2002 - III ZR 160/01

    Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Enteignung von Bauland als Spielplatz

    Auszug aus KG, 05.12.2006 - 9 U 1/06
    Der Beteiligte zu 3. greift die Begründung des Landgerichts an, wonach die Entscheidungen des BGH vom 6. Mai 1999 - III ZR 174/98 - ( BGHZ 141, 319 ) und vom 11. Juli 2002 - III ZR 160/01 - ( NJW 2003, 53) auf die vorliegende Grundstückssituation übertragbar seien.

    b) Indes hat das Landgericht unter zutreffender Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zur verfassungskonform einschränkenden Auslegung der §§ 42 Absatz 3, 43 Absatz 3 Satz 2, 95 Absatz 2 Nr. 7 BauGB ( BGHZ 141, 319; NJW 2003, 63) eine isolierte eigentumsverdrängende Planung angenommen, die zu einem Sonderopfer des Beteiligten zu 1. mit der Folge führt, dass der Beteiligte zu 1. nach dem Wert seines Grundstückes als Bauland zu entschädigen ist.

    Maßgebend ist vielmehr, ob aus städteplanerischer Sicht ein einheitlich einzustufendes und fortzuentwickelndes Gebiet vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1999, NJW 2003, 63).

    § 246a Nr. 9 BauGB a.F. ist jedoch in Anlehnung an die Sonderopfer - Rechtsprechung des BGH ( BGHZ 141, 319; BGH NJW 2003, 63 [BGH 11.07.2002 - III ZR 160/01] ) verfassungskonform einschränkend auszulegen.

    Wie der BGH bereits in seiner Entscheidung vom 11. Juli 2002 ( NJW 2003, 63 [BGH 11.07.2002 - III ZR 160/01] ) ausgeführt hat, steht einer einschränkenden Auslegung von Entschädigungsnormen in bestimmten Einzelfällen nicht der Zweck entgegen, den der Gesetzgeber mit seiner Regelung verfolgt hat.

  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 83/85

    Umfang der Entschädigung eines Gestein abbauenden Betriebes

    Auszug aus KG, 05.12.2006 - 9 U 1/06
    Vorwirkung kann einer Maßnahme dann zukommen, wenn diese ursächlich für die spätere Enteignung wird, hinreichend bestimmt ist und die spätere verbindliche Planung, die die Grundlage der Enteignung bildet, mit Sicherheit erwarten lässt (vgl. BGHZ 98, 341 = NJW 1987, 1256; BGH BRS 53 Nr. 126).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 27/94

    Bewertung einer Privatstraße

    Auszug aus KG, 05.12.2006 - 9 U 1/06
    Ebenso kann dahinstehen, ob der in der Teileinigung vereinbarte Besitzübergang zum 1. November 2002 dem in § 93 Absatz 4 Satz 2 BauGB genannten Zeitpunkt gleichsteht (vgl. hierzu BGH WM 1995, 1195 [BGH 06.04.1995 - III ZR 27/94] ; BayObLG BayVBl. 2003, 347).
  • BGH, 05.05.1975 - III ZR 17/73

    Rechtsmittelbefugnis der Enteignungsbehörde

    Auszug aus KG, 05.12.2006 - 9 U 1/06
    Insbesondere ist der Beteiligte zu 3. als Stelle, die den Bescheid erlassen hat, rechtsmittelbefugt (vgl. BGH NJW 1975, 1658 [BGH 05.05.1975 - III ZR 17/73] ).
  • BGH, 27.02.1992 - III ZR 195/90

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Enteignungsobjekts

    Auszug aus KG, 05.12.2006 - 9 U 1/06
    Vorwirkung kann einer Maßnahme dann zukommen, wenn diese ursächlich für die spätere Enteignung wird, hinreichend bestimmt ist und die spätere verbindliche Planung, die die Grundlage der Enteignung bildet, mit Sicherheit erwarten lässt (vgl. BGHZ 98, 341 = NJW 1987, 1256; BGH BRS 53 Nr. 126).
  • BGH, 19.07.2007 - III ZR 305/06

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks bei sog. eigentumsverdrängender

    Die Revision des Beteiligten zu 3 gegen das Urteil des 9. Zivilsenats (Baulandsenats) des Kammergerichts vom 5. Dezember 2006 - 9 U 1/06 Baul - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 2269/07

    Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch willkürfreies Unterlassen einer

    b) das Urteil des Kammergerichts vom 5. Dezember 2006 - 9 U 1/06 Baul -,.
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